Das ist ja mal ein Thema für mich...

Die Sache ist eingentlich recht einfach und eindeutig... Klebekennzeichen sind absolut zulässig, es steht nirgendwo geschrieben, wie man das Kennzeichen befestigen muss, es muss nur sicher angebracht sein und das ist mit Kleben machbar.
Die Anforderungen an Form und Ausführung und auch an die geometrische Erkennbarkeit sind aber zu beachten und natürlich muss das Kennzeichenschild auch der einschlägigen DIN entsprechen, etc. pp. Es spricht beispielsweise überhaupt nichts dagegen, eine normales Blechschild mit Karosseriekleber an der Frontschürze anzubringen. Unzulässig hingegen sind Folienkennzeichen, die nicht erhaben geprägt sind und weiter unzulässig ist die Anbringung z.B. auf der Motorhaube. Bei den letzten zwei Punkten kommt es immer wieder mal zu Problemen, aber auch da ist die Rechtsprechung an sich eindeutig, ohne Ausnahmegenehmigung geht da nix und die Kriterien für die Erteilung einer AG sind sehr restriktiv.