(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. das ist jawohl eindeutig genug geregelt....... wenn also wer von hinten angerauscht kommt, mit reichlich Geschwindigkeitsüberschuß, dann gefährdet der Schleicher nicht nur den sich annähernden sondern auch sich selbst. erst recht wenn der blinker …