Waschanlagenbetreiber muß bei Schäden Wartung nachweisen

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    Waschanlagenbetreiber muß bei Schäden Wartung nachweisen

    (dpa) Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, müssen die Reparaturkosten unter Umständen vom Betreiber erstattet werden. Auf ein entsprechendes Urteil macht die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Oldenburg aufmerksam.

    Im verhandelten Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az.: 21 U 97/03) hatten die Bürsten der Waschanlage den hinteren Kotflügel eines Autos zerquetscht. Den Schaden von 5200 Euro wollte der Fahrzeughalter ersetzt haben. Der Waschanlagen-Betreiber weigerte sich mit dem Hinweis darauf, die Anlage werde täglich von seinen Mitarbeitern und vierteljährlich von einem Fachmann überprüft.

    Die Richter gaben jedoch dem geschädigten Autofahrer Recht. Laut Urteil müssen Waschanlagen-Betreiber im Schadensfall detailliert nachweisen können, dass die Anlage nach den Herstellerempfehlungen täglich kontrolliert und gewartet wurde. Weil der Beklagte diese Forderung nicht erfüllen konnte, musste er für den Schaden aufkommen.