Tönen ohne Folie und sogar Frontscheibe mit TÜV

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    Tönen ohne Folie und sogar Frontscheibe mit TÜV

    hey stolze Fabia Gemeinde!

    hab beim Tingeln durchs World Wide Web folgendes entdeckt:

    visual-tune.de/


    SCHEIBEN TÖNEN OHNE FOLIE

    Das Glascoating

    Definition:
    Das Beschichten einer Glasscheibe mit einer farbstoffhaltigen PU Dispersion nennen wir Glascoating.

    Das Beschichtungsverfahren heißt "Fluten" und ist in allen Bereichen zur Einfärbung von glatten und transparenten Oberflächen geeignet. Die Farben sind nach Absprache wählbar und können an den vorderen Kfz-Seitenscheiben zu 30 % und an der Frontscheibe zu 25 % aufgetragen werden.
    Große bzw. stark gewölbte Körper und Glasflächen stellen kein Problem dar. Auch hohe Temperaturen beeinflussen die Oberfläche nicht, leichte Oberflächenschäden der aufgetragenen Coloierung können mit einer körnerfreien Politur aufgearbeitet werden.



    Preis für Fabia 1.019,00 €

    Jemand schonmal davon gehört oder sogar Erfahrungen damit gemacht?

    Wenn die Preise nicht so Extrem hoch wären, dann wäre das echt ne geile Sache!
    Rote LED Fußraumbeleuchtung | LED Seitenblinker | Chrom-Türpins | Milotec Tachoringe | W8 Ambientenbeleuchtung | Edelstahlrahmen für Innenspiegel | Edelstahl Kofferraumgriffleiste | Edelstahl Einstiegsleisten | AUDI TT Pedalkappen für Automatikgetriebe | Mittelarmlehne | Getränkehalter rechts | Golf IV Brillenfach | LLumar Basic Black Tönungsfolie | Bosch Aerotwin Scheibenwischer
    "fluten" halt *FG*! bei allen autos kannst du mittlerweile die hinteren scheiben fluten lassen oder umgangssprache tönen lassen! die großen hersteller verbauen hierfür nicht folie sondern nutzen eben die "fluten" technik. das gleiche hast du im netz eben entdeckt
    "Das hat doch nichts mehr mit einem Skoda Fabia zu tun" Zitat Tüv Süd Aschaffenburg.
    "Wenn dein Magnet nicht haften bleibt - dann ist es mein Auto!" Deathdragon
    "An meine Autos lasse ich nur Wasser und TST!" Deathdragon
    Aber das es auch für die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe erlaubt ist, ist mir neu!
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    hab ich schon gesehen, und das mit der Frontscheibe ist auch altbekannt, mir wenigstens. Es sieht dann aus wie eine "Werkstönung" nur is der Preis "etwas" frech...gut aussehen tut's auf jeden Fall, hatte ein Bekannter in seinen Corrado.
    ExFABIA V/RS,black-magic, PDC, GRA, Scheinwerferblenden, lackierter Grill, Ibiza Domstrebe, S3-Bremsanlage mit ATE PowerDisc, AP-Gewindefahrwerk, weiße Carmani Typ3 7,5x17" , Interieur Carbon, MAL, JVC KD-BT1, Axton Woofer, Axton Amplifier, FSE, Auto-Lock,Standheizung

    seit '11, Saab 9-3 Aero TTiD
    2. Waffe '05er 6Y RS ASZ
    Ja ja... Front und vordere Seitenscheiben mit TÜV. Das schreiben alle, die das Fluten von Scheiben machen... Stimmt halt leider nur nicht! Ich hab auch schon mal so ein Gutachten von der Tönung in der Hand gehabt, Front- und vordere Seitenscheiben standen da natürlich nicht mit drin. Unabhängig davon habe ich gewisse Bedenken hinsichtlich der zulässigkeit der Begutachtungen, da die Scheiben bauartgenehmigungspflichtig sind und deshalb nicht einfach so per Einzelabnahme was gemacht werden kann.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    R2D2 schrieb:

    Ja ja... Front und vordere Seitenscheiben mit TÜV. Das schreiben alle, die das Fluten von Scheiben machen... Stimmt halt leider nur nicht! Ich hab auch schon mal so ein Gutachten von der Tönung in der Hand gehabt, Front- und vordere Seitenscheiben standen da natürlich nicht mit drin. Unabhängig davon habe ich gewisse Bedenken hinsichtlich der zulässigkeit der Begutachtungen, da die Scheiben bauartgenehmigungspflichtig sind und deshalb nicht einfach so per Einzelabnahme was gemacht werden kann.
    wie das im einzelnen ist weiß ich nicht. Nur bei meinem Bekannten war alles in einen dezenten Chrom vorn waren es glaub ich um die 15% und es war auch so abgenommen.

    EDIT:

    Anfrage beim KBA:

    Scheibentönung der vorderen Seitenscheiben

    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Scheiben von Kraftfahrzeugen gehören zu den Teilen, die nur verwendet werden dürfen, wenn sie amtlich genehmigt und mit der vorgesehenen Genehmigungskennzeichnung versehen sind. Mit einer solchen Kennzeichnung dürfen die Scheiben nur versehen sein, wenn sie der zugehörigen Genehmigung in jeder Hinsicht entsprechen. Die Lichtdurchlässigkeit ist entsprechend dem gemessenen Wert Bestandteil der genehmigten Eigenschaften einer Scheibe. Für vordere Seitenscheiben ist eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% gefordert. Daneben ist zu fordern, dass die Scheiben die verzerrungsfreie Durchsicht gewährleisten auch wenn die Fensterscheiben bestimmungsgemäß geöffnet und geschlossen werden.
    Mit dem Tönen der Scheiben z. B. durch Lacke wird die für die betreffende Scheibe erteilte Genehmigung unwirksam. So behandelte Scheiben dürfen nicht mehr mit der ursprünglichen Genehmigungskennzeichnung versehen sein.
    Mir ist nicht bekannt, ob bzw. in welchem Umfang die in solchen Fällen zuständigen Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall nach § 13 der Fahrzeugteileverordnung für diese technisch veränderten Scheiben erteilt haben und welche Kennzeichnungen im Rahmen solcher Verfahren zugeteilt wurden.

    Mit freundlichen Grüßen
    DEKRA
    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre Email-Anfrage vom 29.04.03 zur Tönung der vorderen Seitenscheiben eines Kraftfahrzeugs.

    Bei den Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es nach §22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.


    Bei getönten Folien ist folgendes zu beachten:

    Vorhandensein:
    - zulässig an Scheiben, die für die Sicht des FzFührers nicht von Bedeutung sind
    - nicht zulässig an Notfenstern in KOM (ggf. auch in anderen Fz'en mit Notfenstern), die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen

    Anbaulage:
    An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben die sich sich innerhalb des 180° Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
    Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75% bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.
    Allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
    "Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."
    Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien in der Heckscheibe.


    Es ist uns nicht bekannt, daß sich an diesem Sachverhalt in letzter Zeit etwas geändert hätte und das KBA zwischenzeitlich eine Genehmigung zur Anbringung der Folie auch an den vorderen Seitenscheiben erteilt hat. Über diesbezügliche Hinweise freuen wir uns (bitte mit Angabe des Herstellers und der Genehmigungsnummer).


    Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen am Telefon oder unter ruefwesen@dekra.com">pruefwesen@dekra.com gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    DEKRA Automobil GmbH
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MEK-RS“ ()

    Klasse! Danke für die Infos!
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    Also ich kenne jemand der die vorderen Seitenscheiben geflutet hat und es gab keine Probleme beim Tüv, er hat halt eben die 70% Lichtdurchlässigkeit nicht unterschritten.

    Desweiteren hab ich mal was zu dem Thema im TV gesehen und dann recht viel dazu gelesen. Das mit den % Werten hat MEK-RS ja schon geschrieben.
    Skoda Octavia

    Bilstein B12, Schwarze Scheiben, Matt-Schwarz, 17x7,5 Alufelgen Anthrazit, Oettiger OBD Tuning auf 100Kw