Besitzer schwerer Geländewagen müssen von April nächsten Jahres an mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat stimmte der Abschaffung des Steuerprivilegs zu.
Bisher können Geländewagen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind. Durch diese Gewichts-Besteuerung werden sie um bis zu 80 Prozent weniger belastet. Das soll durch den Übergang auf die Pkw-Hubraumbesteuerung unterbunden werden. (dpa)
Bisher können Geländewagen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wenn sie schwerer als 2,8 Tonnen sind. Durch diese Gewichts-Besteuerung werden sie um bis zu 80 Prozent weniger belastet. Das soll durch den Übergang auf die Pkw-Hubraumbesteuerung unterbunden werden. (dpa)