Wer hatte Recht?

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    Wer hatte Recht?

    War eben einkaufen und als ich zurück zu meinem Auto kam sah ich gerade einen Herrn vom Ordnungsamt der ein paar Autos aufschrieb.
    Ich stieg dann ein, dann kam er zum Auto und fing an mich anzumeckern.
    Ich sah mich aber (und sehe mich immer noch) im Recht.

    Es ist ein Verkehrsberuhigter Bereich, jedoch ist Weihnachtsmarkt, und überall frei parken.
    Wo man nicht parken darf stehen extra Schilder. Damit ist für mich die Regelung dass man nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen parken darf außer Kraft.
    Aber das war nicht das Problem.



    Warum er meckerte und mich, wenn ich nicht gekommen wäre hätte abschleppen lassen wollen, war, dass ich zu nah an einer Ausfahrt geparkt habe.
    Außerdem ist es eine Einbahnstraße.
    Hier mal eine Skizze:

    Ich bin das rote Auto, das Gelbe die Einfahrt, das Blaue andere Autos.

    Ich habe ca 20-30cm Abstand zur EInfahrt gelassen.
    Da wäre jeder halbwegs normale Autofahrer mit einmal rangieren rausgekommen.

    Seiner Meinung nach müssen aber mehrere Meter Platz sein. Ich sagte ihm dann, dass es solch eine Regelung in der STVO nicht gibt, ich niemanden behindert habe, wünschte noch einen schönen Tag und machte während er meckerte die Scheibe hoch und fuhr weg.

    Wie seht ihr das? Ich bin mir eigentlich sicher, dass das Recht hier voll auf meiner Seite war.

    Gruß Bungo
    Skoda Octavia

    Bilstein B12, Schwarze Scheiben, Matt-Schwarz, 17x7,5 Alufelgen Anthrazit, Oettiger OBD Tuning auf 100Kw
    Sehe ich genauso. Aber fur sowas ist immer gut, eine Rechtschutzversicherung zu haben. Allein ein Schreiben deines Anwalts genügt meistens, und die verfolgen das nicht länger.
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    Bitte erst mal den Ball flachhalten...



    Man kann durchaus den Standpunkt vertreten, dass der Ausfahrende durch dieses Parken unangemessen (!) behindert wird. Und wenn man so etwas bis zum Ende durchkämpft, dann entscheidet da ein Richter - und das kann manchmal sehr überraschend sein.



    Der Hinweis mit der Rechtschutzversicherung und es reiche, wenn der Anwalt nur mal einen Brief schreibe, ist wenig hilfreich. Wenn sich die Behörde im Recht sieht (oder anders formuliert: eine andere Rechtsauffassung vertritt), dann geht die Sache weiter.



    Außerdem muss man sich bitte ernsthaft die Frage stellen, ob es wegen jedem Sch... sinnvoll ist, einen Rechtstreit zu beginnen.



    Aber das fragt man sich bei manchen Nachbarschaftsstreitigkeiten ja auch.
    Ich konnte durch meine Rechtschutzversicherung bis jetzt prima Rechtsstreitigkeiten VERMEIDEN! Gerade damals mit meinem tiefergelegten Golf war ich den Ordnungshütern trotz meistens zurückhaltender Fahrweise und nur eingetragenen Teilen wohl ein Dorn im Auge. Aufgrund von Techno im CD-Player wurde ein Konsum von synthetischen Drogen vermutet, Alkoholtests waren Standard, ein Sportlenkrad wurde troz vorliegender ABE bemängelt, ich wurde mit unzureichendem Sicherheitabstand durch die halbe Innenstadt verfolgt, sollte für einen Tempoverstoß bezahlen, obwohl weder ich noch mein Auto zu dem Zeitpunkt anwesend waren. Ein Schreiben vom Anwalt kann da schon was bringen... ;)
    Ebenso bei einem Elektronikshop im Internet, der zwar dankbar die Zahlung angenommen hat, aber über Monate keine Ware geschickt hat (und es bis heute so tut, wie man an den vielen Geschädigten sehen kann).
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    Du sagst es Fred Aber genau diese Diskrepanz zwischen empfundenem und tatsächlichem Recht, nämlich dem, das der Richter spricht, ist oftmals schwer zu kalkulieren.



    Deshalb stellt sich eben immer die Frage, an welcher Stelle ist es sinnvoll, sich auf einen (Recht)Streit einzulassen.





    @kampfmeersau: Wenn man für nicht begangene Verstöße belangt werden soll, ist das selbstverständlich eine ganz andere Frage. Aber im hier geschilderten Fall muss man m.E. genau prüfen, ob es ratsam ist, aus einer etwaigen Ordnungswidrigkeit mit Verwarngeld (die es ja nicht gegeben hat) eine gerichtliche Auseinandersetzung mit unklarem Ausgang zu machen. Da würde für mich das Verhältnis nicht stimmen.
    Deswegen gibts ja Rechsschutzversicherungen: Auch wenn man letztendlich kein Recht bekommt, bleibt man nicht auf hohen Kosten sitzen. Natürlich wird auch vorher abgewogen, ob sich das überhaupt lohnt, dagegen vorzugehen. Und gerade bei solchen Grenzwertigkeiten wollen Behörden gerne mal Geld rausschlagen. Wenn man sich wehrt, wirds oft eingestellt, wenn nicht, muss man halt blechen. Aber ein Versuch ists allemal wert.
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    Der SInn von Rechtsschutzversicherungen ist mir wohl bekannt. Aber gerade deshalb sage ich auch, dass man abwägen muss, an welcher Stelle man sie in Anspruch nimmt oder nicht. Denn schon der Selbstbehalt zwingt zu der Überlegung, wann es sinnvoll ist.



    Davon abgesehen, möchte ich die Versicherung sehen, die bereitwillig jedes Mal in die Bresche springt - und dann nicht irgendwann kündigt.



    Dass Behörden immer nur Geld rausschlagen wollen, würde ich so nicht sehen. Das erscheint mir doch reichlich pauschal.
    Das habe ich auch nicht behauptet! Sicherlich gibt es viele Stellen, wo es für den Straßenverkehr und die Sicherheit richtig und wichtig ist, Falschparker zur Kasse zu bitten oder das Auto zu entfernen. Seltsam finde ich nur, dass immer öfter in völlig unwichtigen/ungefährlichen Bereichen kontrolliert wird, oder in Baustellen mit zweifelhafter Beschilderung, wie hier geschehen. Da lohnt sich in meinen Augen der Einspruch gegen die manchmal etwas "übermotivierten" Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die dort die Rechtslage manchmal auch nicht so ganz genau überblicken können.
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    RE: Wer hatte Recht?

    Bungo987 schrieb:

    War eben einkaufen und als ich zurück zu meinem Auto kam sah ich gerade einen Herrn vom Ordnungsamt der ein paar Autos aufschrieb.
    Hier mal eine Skizze:

    Ich bin das rote Auto, das Gelbe die Einfahrt, das Blaue andere Autos.

    Ich habe ca 20-30cm Abstand zur EInfahrt gelassen.
    Tipp: Statt wenig hilfreicher Skizze ziehst dir ein Bild von der Stelle bei google maps als Grundlage. ;) Ist viel aussagekräftiger.

    Da wäre jeder halbwegs normale Autofahrer mit einmal rangieren rausgekommen.
    Da würde ich mich schon recht herzlich bedanken, anderen aus reinem Eigennutz das Leben schwerer als nötig machen ist nicht besonders nett! :huh: Im übrigen könnte man hier durchaus andiskutieren, ob du mit deinem Verhalten nicht gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen hast, weil du m.E. andere schon mehr als nötig behinderst. Es kommt da aber doch sehr auf die genauen Umstände an; je schmaler die Straße und/oder Einfahrt beispielsweise, um so größer das Problem...
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Bei 30 cm Abstand zur Einfahrt? In Innenstädten ist das völlig normal und legitim. Ich bin in Hamburg aufgewachsen und habe dort Kleinbusse, teilweise mit Anhänger, durch solche Stellen bugsiert. Gegenüber der Einfahrt parken ist in engen Straßen dagegen weitaus schlimmer.
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    Das sehe ich durchaus anders... jemanden mehr als nötig zu behindern ist nicht i.O., auch in Innenstädten. Ein- und Ausparken, sowie generell beengte Verkehrssituationen sind für mich auch kein Ding, da brauchst mir nix erzählen, das ist hier bei mir in München auch nicht anders, als in HH. Du hast aber Recht, schlimmer ist es i.Allg. wenn zu wenig Platz ist, weil gegenüber einer steht oder die Straße einfach eng ist; das habe ich aber auch nicht unerwähnt gelassen. ;)

    30 cm können durchaus zu wenig sein; es kommt wie schon gesagt auf die Situation an und die kann man hier anhand der Skizze ungfähr = 0,0 (in Worten: NULL,NIX) abschätzen.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Auf Google Maps kann man nichts erkennen da durch die alten hohen Häuser in der Innenstadt durch das von der Seite gemachte Satellitenbild die Straße nicht zu erkennen ist.

    Gegenüber hat keiner gestanden, und der Platz auf der Straße war so breit, dass die Busse die gefahren sind alle dran vorbei kamen.
    Also da wäre man mit dem Auto rausgekommen, sowohl vorwärts, als auch Rückwärts. Wer das mit einem gültigen Führerschein nicht hinbekommt sollte sich Gedanken machen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

    Welcher Paragraph der STVO wäre denn in Frage gekommen, dass ich da nicht hätte parken dürfen?

    Es ist ja nix passiert, wenn sich der Herr sicher gewesen wäre, dass er Recht hat, dann hätte er mir, so patzig wie ich war ein Knöllchen aufgedrückt als ich kam.
    Skoda Octavia

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    Es wäre manchesmal schön, wenn sich Leute etwas selbstkritischer verhielten, statt die "ich-habe-(vermeintlich)-Recht-Nummer" loszutreten.



    Ich hatte es schon mehrfach gesagt - und wiederhole es auch gerne - einmal mehr, den Standpunkt von R2D2 unterstützend: Ob der Verkehr behindert wird oder nicht, ist in einer Einzelfallentscheidung zu klären. Und noch dazu können unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten werden.



    Ist es notwendig, wegen einer solchen Lappalie ein solches Gedöns zu veranstalten? Wäre hier nicht vielleicht auch schlicht die (Selbst)Erkenntnis ausreichend gewesen "dachte eigentlich nicht, dass ich jemanden behindere, aber es war vielleicht nicht optimal".



    Aber hier eine Pseudo-Rechtsdebatte auf Basis von gefühltem Recht (="gesundes Volksempfinden") zu veranstalten bringt aber auch rein gar nichts. Und dies gleich in die Richtung einer unnötigen behördlichen Schikane zu bringen, gegen die man sich - am besten unter Einschaltung eines Anwaltes - zur Wehr setzt, ist mit Verlaub vollkommen verfehlt.



    Nochmal zur Frage von Bungo: Welcher Tatbestand hier erfüllt sein könnte, hat R2D2 bereits geschrieben und ich hatte es auch schon angedetet; das Verhalten könnte als Behinderung abgetan werden, die über das zumutbare Maß hinausgeht.
    Mal mit der Ruhe.
    Ich hätte nie einen Anwalt eingeschaltet, es sei denn mein Auto wäre wirklich abgeschleppt worden.

    Wenn ich da nicht hätte parken dürfen dann okay, ich habe eben gerade mit nem Bekannten gesprochen der die Stelle kennt und Polizist ist, und er meine wenn ich wirklich mit meinem Auto nicht in die EInfahrt gekommen bin hätte ich da regulär parken können weil er da kein Problem sieht raus zu fahren und ich da auch niemand behindert habe.
    Dass natürlich im Ernstfall ein Richter entschieden hätte ist mir auch klar.

    Aber wenn der Herr vom Ordnungsamt in einem wirklich patzigem Ton zu mir kommt (wahrscheinlig weil sie im Moment kaum Umsatz machen und überall frei parken ist) und mir sagt ich hätte nicht genügend Abstand gehalten (und er hat nichts von Behindern gesagt) dann kann ich auch entgegnen dass es diese Regelung mit dem Abstand nicht gibt.

    Und genau DAS ist Schikane von einem möchtegern Hilfsscherrif. Denn wenn er selbst die Regeln und gesetzt nicht kennt, dann hat er seinen Beruf evtl verfehlt.
    Die Leute die oben auf dem Marktplatz im Halteverbot standen kann er gerne abschleppen, aber die Leute (die Autos vor mir auch) die Regulär geparkt haben soll er dann bitte in Ruhe lassen. Denn auch die haben niemanden behindert. An stellen wo ohne Probleme Busse lang fahren kann ein normaler PKW nicht beim Ausparken behindert werden.

    Wäre der Herr zu mir gekommen und hätte gesagt: "Entschuldigung, sie haben zwar die Einfahrt nicht direkt blockiert, aber wenn jemand dort raus will hätten sie ihn eventuell so behindert, sodass er probelme beim ausparken gehabt hätte, parken sie bitte das nächste mal woanders."
    Dann wär das auch kein Problem gewesen, aber wenn jemand grad patzig zu mir kommt und mit Regeln um sich wirft die es nicht gibt, dann kann ich auch unfreundlich..

    Gruß Andreas
    Skoda Octavia

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    Sorry, was ich geschrieben habe, sollte sich auch keinesfalls alles gegen Dich richten. Sondern vielmehr gegen den Verlauf der Diskussion und die Beiträge, die in Richtung eines atomaren Präventivschlags gingen.



    Ich würde das Thema nun nicht höher aufhängen als notwendig. Wenn der Mensch nicht den richtigen Ton getroffen hat, dann kann das in seinem ganz persönlichen Bereich begründet liegen. Das ist dann zwar keine Entschuldigung, aber zumindest menschlich verständlich - jeder hat mal einen Sch...Tag. Aber ich würde das nicht unter Schikane und mangelndem Umsatz usw. ablegen wollen, also a priori irgendwas Bösartiges unterstellen.



    Darum ging es mir und deshalb die sinngemäße Bemerkung, man möge aus einer Mücke keinen Elephanten machen.