Günstig auf der Autobahn dank StVo... :)

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    Günstig auf der Autobahn dank StVo... :)

    Seit die neue "Drängelvorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich Rechts überholen: 50 Euro und 3 Punkte (200 Euro und 1Punkt gespart!)Einen weiteren Punkt kann man sogar sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur nutzt :S Seitenstreifen befahren zum Zweck des schnelleren Vorankommens: 50 Euro und 2 Punkte.
    Vorteile: Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an den "Kriechern" auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 Euro und 2 Punkte gespart.
    Aber halt, es geht noch billiger!!!Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrbahnwahl auch bei wiedrigsten Verkehrsverhältnissen.Die Verwendung solcher Hilfsmittel kostet läppische 20 Euro! (§38 StVO "Blaues Blinklicht" zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein mißbräuchlich verwendet: Regelsatz 20 Euro.)
    Also 230 Euro gespart und KEINE Punkte!Es lebe die StVO!

    Hat noch jemand ne Idee wie´s noch günstiger geht? :D
    Fahre jedes deiner PS aus!
    Auja mein Lieblingsthema. :D
    Die StVO mag ja zunächst den Einsatz einer blauen Rundumleuchte nur als Ordnungswidrigkeit behandeln, damit ist allerdings das Ende der Fahnenstange lange nicht erreicht. Wer Schall-oder Lichtzeichen missbräuchlich verwendet, der ist mit einer Anzeige noch gut bedient (durchaus denkbar sind: Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe). Das Strafmaß kann hier natürlich enorm differenzieren, hängt allerdings im Wesentlich von den Faktoren: wie, was, wer, wo, wann, wie lange und womit. Eins sei aber klargestellt: das Blaulicht ist ohne Zweifel die teuerste Alternative.

    Wie Andi schon sagte, die billigste Variante ist die Einhaltung der Verkehrsregeln.
    Verkaufe: Fabia 1 (6Y) RS Heckspoiler, RS Frontschürze und RS Heckschürze sowie RS Endschalldämpfer
    @easy rider: Solche (scheinbaren) Widersprüche und Inkonsistenzen kann man in vielen Rechtsnormen finden. Man darf Rechtssetzung vielfach nicht mit Logik betrachten, sondern muss bedenken, dass es sich häufig um politische Kompromisse handelt. Das Ergebnis sind dann leider handwerkliche schlechte Gesetze, oftmals mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Da hält sich das hier fast noch in Grenzen.

    RE: Günstig auf der Autobahn dank StVo... :)

    easy rider schrieb:


    Aber halt, es geht noch billiger!!!Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrbahnwahl auch bei wiedrigsten Verkehrsverhältnissen.Die Verwendung solcher Hilfsmittel kostet läppische 20 Euro! (§38 StVO "Blaues Blinklicht" zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein mißbräuchlich verwendet: Regelsatz 20 Euro.)
    Also 230 Euro gespart und KEINE Punkte!Es lebe die StVO!


    das wurde hier im Forum schon mal diskutiert und es bleibt mit Sicherheit nicht bei 20 Euro!!!
    Musikanlage | Klarglas Rückleuchten FK schwarz | Chrom Grill | Becker Navi Z101 | Sommerräder: Carmani Twilight 17" | Winterräder: RS- Alufelgen 16" | Chrom- Innenspiegelblende | ATE Powerdisc | *to be continued*

    RE: Günstig auf der Autobahn dank StVo... :)

    easy rider schrieb:


    Vorteile: Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an den "Kriechern" auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 Euro und 2 Punkte gespart.
    Aber halt, es geht noch billiger!!!Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrbahnwahl auch bei wiedrigsten Verkehrsverhältnissen.Die Verwendung solcher Hilfsmittel kostet läppische 20 Euro! (§38 StVO "Blaues Blinklicht" zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein mißbräuchlich verwendet: Regelsatz 20 Euro.)


    An sich ne schöne Idee...hat natürlich schon was, einfach mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, alle fahren rechts ran, machen einem Platz...aber hast du schon mal was von Amtsanmaßung gehört? Klickst du hier...

    Und das kostet ganz sicher mehr als nur 20€... :D
    dein link geht leider nicht, wenn man dort nicht angemeldet ist :(

    aber gidf.de -> da findet man bestimmt was darüber ;)
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    Hmmm...also gestern ging der Link noch, obwohl ich da nicht angemeldet bin.

    Naja, da stand jedenfalls drin, dass einen Autofahrer aus Lübeck jetzt ein Verfahren wegen Amtsanmaßung erwartet, weil er sich mit einem Blaulicht auf dem Dach Vorfahrt verschafft hat. Das ganze sei Behörden und Institutionen zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben der Verbrechens- und Brandbekämpfung sowie Hilfeleistung vorbehalten und mit dem Benutzen eines Blaulichts maße man sich an, einer dieser Behörden oder Institutionen anzugehören...

    Und das wird wohl nicht ganz billig werden...
    Da wäre ich auch sehr vorsichtig mit. In meiner Jugend wurde das als Amtsanmassung ausgelegt.
    Da ich aber einen Arbeitsplatz hatte und nicht vorbestraft war kam ich mit meine so um die 50 Sozialstunden hin.
    Kann mich immer wieder über Verkehrserzieher oder Linksfahrer aufregen.
    Wenn es mir dann zuviel viel wird Kennzeichen aufschreiben und Anzeige erstatten wegen Nötigung.
    Nur kommen die dann meist mit 20-50 Euro davon.
    Ohne Zeugen wirds schon zum Problem.
    Nicht jeder der sich für Super hät ist deswegen ein Superheld.
    § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung kann hier angewendet werden.
    Resultat: Führerschein entzogen wegen geistiger Nichteignung.
    Gruß
    Martin
    mir sind die ganzen Raser eigentlich egal, solange sie mich dabei inruhe lassen und ich nach Regeln fahren kann ist mir das egal. Bin aber auch schon zwei mal jemandem nachgefahren und haben die dann drauf angesprochen wo sie ihren Führerschein gemacht haben. Dabei wurde mir einmal die Vorfahrt genommen und beim anderen Mal ist der Hintermann soweit aufgefahren das ich die Scheinwerfer nicht mehr im Rückspiegel gesehen habe o0