Kommt es zu einem Zusammenstoß, müsse der Pkw-Fahrer selbst für den Schaden aufkommen, sollte sich herausstellen, dass er nicht weit genug rechts gefahren ist. Autofahrer sollten sich bewusst machen, dass Räumfahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich Vorrechte genießen. Kommt ein Räumfahrzeug aus der entgegengesetzen Fahrtrichtung, muss das Tempo verringert und möglichst weit rechts gefahren werden. Wenn es die Situation verlangt, müssen Autofahrer notfalls auch für einige Minuten anhalten.
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