erst zu schnell, jetzt Tel und Sperrfläche überfahren

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    erst zu schnell, jetzt Tel und Sperrfläche überfahren

    Hallo,

    ich hab ein problem. Ich hatte bisher nie probleme im Straßenverkehr und bekam auch nie irgendwelche Strafzettel in 12 Jahren

    Aber dieses Jahr geht auf einmal los.

    Ich hab im März diesen Jahres ein Bußgeld bekommen, was ich auch bezahlt habe. War 38 zu schnell auf der autobahn. Waren 145 euro und 3 punkte.

    Heute kommt auf einmal ein schreiben das ich am 25.01.2011 auf der A3 mit dem Handy am Ohr gefahren bin, und zusätlich beim überholen eine Sperrfläche benutzt habe (Zeichen 298 ) ,kein überholverbot.

    Gesehen hat das angeblich 1! Zeuge , ein Polizist.


    Jetzt kommt meine frage/n

    1, ich kann mich nicht dran erinnern im auto tel zu haben, weil ich das eh fast nie tue, und gesehen hat das nur 1 Person, es gibt weder ein bild noch sonstiges ausser der Aussage des Zeugen. Kann ich dagegen angehen ?

    2. wie sieht das aus mit dem punkt fürs Handy. da ich ja jetzt erst 3 punkte bekommen habe vor einem monat. Kann da ein fahrverbot auf mich zukommen ? oder erhöht sich das bußgeld? wenn ich das anerkenne um weiteren ärger zu ersparen , nicht weil ich es eingestehe.

    ich arbeite nämlich im aussendienst und kann mir ein fahrverbot nicht leisten, das würde meine kündigung zur folge haben.

    ich hoffe ihr könnt mir helfen. :S
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    Markell RS schrieb:

    1, ich kann mich nicht dran erinnern im auto tel zu haben, weil ich das eh fast nie tue, und gesehen hat das nur 1 Person, es gibt weder ein bild noch sonstiges ausser der Aussage des Zeugen. Kann ich dagegen angehen ?


    Kein Bild und nur ein Zeuge: Tat abstreiten--> Aussage gegen Aussage--> fertig. Würde mich schwer wundern, wenn das nicht funktioniert.

    Ein Fahrverbot kommt nur auf dich zu, wenn du innerhalb eines Jahres wegen demselben Vergehen Punkte bekommst, z.B. zwei mal zu schnell (mit Punkten).
    also zeuge steht da

    Zeuge(n) : L.... , PHK, PP Köln, PI ISO

    für mich bedeutet das dass nur der herr L war vom polizeipresidium köln. der rest ist mir unklar.
    aber theoretisch ist es doch nur ein zeuge , sonst würden da doch mehr stehen oder?
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    der gute Herr ist Polizeihauptkomissar, vom Polizeipräsidium, Polizeiinspektion ISO (<- was genau iso heisst, kein plan)

    ist meinem Opa auch schon passiert, er fährt über Grün, Amel schaltet auf Gelb und ihm wird "angehängt" er sei über Rot gefahren.
    bei Aussage gegen Aussage wiegt die des Polizeibeamten mehr


    Gruß Andy


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    noch Serie :)



    Polizisten werden auch bei der Ausübung von hoheitlichen Aufgaben, sprich im Dienst, als "Zeuge" genannt.
    Leider ist bei dem angegebenen Verkehrszeichen ein Smilie drin, denn das Zeichen 29 gibt es gem. der StVO nicht.Die bezeichnen sich alle dreistellig.
    War es Zeichen 290.1, 290.2, 293, 294, 295, 296, 297, 297.1, 298 oder 299??
    Dort ist nämlich schon das ein oder andere Überholverbot geregelt.

    Widerspruch kannst Du natürlich unabhängig davon einlegen.

    Gruß
    Martin
    Soll Zeichen 298 heißen, wird ein Smilie aus der 8 und der ).
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    Bist du im ADAC oder hast du einen anderen Rechtsschutz? Wenn ja dann sofort ab zum Anwalt!
    Wenn nicht wäre ich etwas vorsichtiger... weil mit Aussage gegen Aussage wird es nicht getan sein wenn der Zeuge ein Polizist ist.

    Ich würde Dir raten wenn du KEINEN Rechtsschutz hast (hat man als normales ADAC Mitglied in der Regel über den ADAC) dann nimm den einen Punkt für das Handy in kauf, was solls. Nen Fahrverbot kriegst du dadurch nicht und da die Vergehen zeitlich relativ nah bei einander liegen sind die Punkte in 2 Jahren dann alle weg. Weil wenn du keinen Rechtsschutz hast und legst Widerspruch ein, dann kann es sein dass das ganze vors Gericht geht und wenn Du da verlierst (weil das Wort des Polizisten mehr zählt) dann können sich die Kosten (durch das Verfahren) deutlich erhöhen.

    Also entweder Anwalt oder in den sauren Apfel beißen. Musst Du für dich entscheiden. Du kannst auch ohne rechtsschutz zum Anwalt gehen und fragen was er dazu denkt, aber das kostet dich dann bestimmt auch so 50-100€ je nach Anwalt denke ich.
    "Zeichen 298: Sperrfläche
    Ge- oder Verbot
    Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen nicht benutzen."

    Im Klartext heißt das, dass auch ein Überholverbot besteht, sobald man mit nur einem Reifen die Sperrfläche dafür befahren musst.

    Somit ist die Aussage oben nicht richtig, dass kein Überholverbot bestanden hat.

    Gruß
    Martin

    Quelle: Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO lfd. Nr 72 Zeichen 298

    RE: erst zu schnell, jetzt Tel und Sperrfläche überfahren

    das klingt alles nach kameramitschnitt, evtl von brücke oder dir ist ein auto hinterhergefahren, da sind dann immer zwei drin und es wird erstmal nur ein zeuge genannt.
    wenn du ganz sicher bist nicht mit dem handy telefoniert zu haben oder/und sperrfläche überfahren: einspruch und videomaterial sichten