Ich liebe Fahrerflucht ...

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    ne ich war nicht da.
    Ich habe eine Halterfeststellung von dem kaputten Auto was ich gefunden habe machen lassen.
    Danach bin ich auf den Kollegen zu gegangen und habe ihn zur Rede gestellt. Er meinte, dass er sonst nie im Parkhaus parkt und daher es nicht gewesen sein kann. Seine Schmarre an der Tür kommt von seiner engen Garage... Dazu müsst ihr wissen das er ein 6 Monats Leasing Auto fährt und so eine Schmarre locker 300 Euro kostet... Daher glaube ich ihm das nicht.
    Naja ich habe dann bei der Polizei angerufen und mich erkundigt. Die meinten das ich keine Chance habe ihm das nachzuweisen. Ich müsste wenn auf eigene Kosten eine Lackprobe nehmen. Danach müsste ich hoffen das er mir eine Lackprobe gibt ohne das er als Kollege dumme Sache in der Firma über mich rum erzählt. Danach hätte ich das Risiko, ob er es war oder nicht.

    Fazit: für 100 Euro Rep-Kosten beim Freund lasse ich kein Lackgutachten für mehrere 100 Euro machen. Das lohnt nicht. daher -->> bleibts an mir hängen.
    Naja, also wenn die Sachlage eindeutlich ist und du dir sicher bist, dann sieht dich Vorgehensweise so aus:
    * Anzeige wegen Fahrerflucht:
    -> er weist jede Schulde von sich
    * selbständiges Beweissicherungsverfahren beantragen
    * sofern vorhanden Rechtsschutzversicherung informieren und denen die Arbeit überlassen

    PS: wer keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, der ist selbst schuld, denn eine RS kostet so gut wie nichts.
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    hier passt was nicht:

    also, wenn ich bei der polizei eine anzeige gegen unbekannt erstatte und gleichzeitig (oder tage später)einen verdacht melde, wird als 1. von deinem auto in abdruck genommen, danach fragt meist eh der polizist der den abdruck nimmt ob man jemand im verdacht hat und dann kümmert sich die polizei darum und wird auch den halter des anderen fahrzeuges aufsuchen, sollte man erst keinen im verdacht haben wird man darauf hingewiesen dass man sich auch später melden kann wenn man einen verdacht hat und wenn das verfahren dann später aus mangel anbeweisen eingestellt ird und man danach doch wieder einen verdacht hat, wird das verfahren wiedr neu aufgerollt, denn das ist fahrerflucht/unerlaubtes entfernen und das ist keine ordungswidrigkeit und wird verfolgt. so kenn ich das persönlich und ich kenn keinen polizisten der sagt: das müssen sie selber machen. es sei denn der polizei siht in deinem fall irgend etwas anders als normal oder deine anliegen als irgendwelchen gründen unbegründet.
    ich habe halt bei der Polizei Braunschweig angerufen und denen meine Sachlage geäußert.
    Sie meinten, dass ich keine Chance habe den jenigen dran zubekommen ohne das ich selber aktiv werde und das Risiko trage.
    Daher werde ich es halt hinnehmen und habe daraus gelernt das auch Kollegen wohl die größten Idioten sein können. Natürlich nicht alle aber genau solche Leute die Fahrerflucht begehen schon.

    gruß

    cloni