Verkehrsregeln bei den EU-Neulingen

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    Verkehrsregeln bei den EU-Neulingen

    Viele Urlauber nutzen den Sommer, um vor allem die Beitrittsländer in Osteuropa kennen zu lernen. Doch wer die Reise mit dem Auto antritt, sollte sich vorher mit den Verkehrsregeln vertraut machen.

    Sie weichen zum Teil deutlich von den Bestimmungen in Deutschland ab. Gastfreundschaft ist zwar von den Einwohnern der neuen EU-Länder zu erwarten, aber nicht unbedingt von den Polizisten. Die greifen nach den Erfahrungen des ADAC in München in der Regel härter durch als in Deutschland. Hier die wichtigsten Bestimmungen:

    Polen: Die Promillegrenze liegt bei 0,2. Auch geringfügige Überschreitungen können nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Innerorts gilt seit dem 1. Mai zwischen 5.00 und 23.00 Uhr ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern (km/h), in der Nacht bleibt es bei 60 km/h. Unübersichtlich sind die Tempolimits außerorts: 90 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf vierspurigen Schnellstraßen, 130 km/h auf Autobahnen. Jeweils 100 Meter vor und hinter Bahnübergängen gilt ein Halteverbot. Jeder Unfall ist der Polizei zu melden.

    Ungarn: Autofahrer müssen sich an die Null-Promille-Grenze halten. Bei Verstoß drohen hohe Strafen und sofortiger Führerscheinentzug. Bei den Tempolimits gilt: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 110 km/h auf Schnellstraßen, 130 km/h auf Autobahnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Gelbe Fahrbahnmarkierungen am Rand bedeuten Halteverbot - Verstöße werden oft mit Abschleppen geahndet. Bis zum Alter von zwölf Jahren dürfen Kinder nicht auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Kinder bis 1,50 Meter Größe müssen auf speziellen Kindersitzen Platz nehmen. Auf bestimmten Autobahnen besteht zudem Vignettenpflicht.

    Tschechische Republik und Slowakei: In Tschechien gilt die Null-Promille-Grenze. Es finden regelmäßig Verkehrskontrollen statt - im günstigsten Fall wird eine Geldstrafe von umgerechnet 60 Euro fällig. Die Tempolimits lauten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Autobahnen und Schnellstraßen 130 km/h. Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren, Autos nur im Winter. Ersatzglühbirnen sind immer im Wagen mitzuführen. Andernfalls droht nach Angaben des Auswärtigen Amtes ein Verwarnungsgeld von rund 10 Euro. Auch in der Slowakei gilt eine Null-Promille-Grenze. Innerorts darf 60 km/h schnell gefahren werden. In beiden Ländern besteht für Autobahnen Vignettenpflicht.

    Slowenien: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Auch Autofahrer mit weniger Alkohol im Blut können mit 85 Euro Geldbuße belangt werden, wenn sie als fahruntüchtig auffallen. Bei den Tempolimits gilt: 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 130 km/h auf Autobahnen. Tagsüber muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Beim Zurücksetzen ist die Warnblinkanlage zu betätigen.

    Baltische Staaten: Nur in Estland gilt absolutes Alkoholverbot. In Litauen liegt die Promillegrenze bei 0,4, in Lettland bei 0,5. Bei den Tempolimits gilt: 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts. In Litauen kann auf Straßen mit grünem Autobahnschild 110 km/h schnell gefahren werden. In allen drei Ländern muss nach Angaben der Baltischen Tourismus Zentrale in Berlin rund um die Uhr das Abblendlicht eingeschaltet werden. Die Ampeln funktionieren anders als in Deutschland in vier Phasen: Zuerst Grün, dann blinkendes Grün, dann Gelb, schließlich Rot. Das blinkende Grün entspricht dem Gelb in Deutschland. Steht die Ampel auf Gelb, darf man nicht mehr fahren.

    Zwar müssen der Reisepass und die Grüne Versicherungskarte in den neuen EU-Ländern nicht mehr zwingend mitgeführt werden. «Wir raten aber trotzdem dazu», sagt Maximilian Maurer vom ADAC in München. «Ohne Grüne Karte kann es bei einem Unfall noch immer zu erheblichen Problemen kommen.» Wegen des Wohlstandsgefälles ist Autodiebstahl überall ein Thema. Touristen sollten deshalb möglichst nur bewachte Parkplätze nutzen. In manchen Ländern treiben auch als Polizisten verkleidete Gangster ihr Unwesen.

    Bei regulären Verkehrskontrollen sollten Autofahrer Ruhe bewahren, nötigenfalls die Geldbuße entrichten und sich nicht zu Beleidigungen hinreißen lassen, rät der ADAC. «Man sollte sich aber Namen und Dienststelle des Polizisten geben lassen und alles schriftlich dokumentieren», so Maurer. Damit könne man sich dann nachträglich beschweren, falls es einen Anlass dafür geben sollte.
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