Unfall nach Nötigung mit Fahrerflucht

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    Unfall nach Nötigung mit Fahrerflucht

    Halli Hallo,

    mir ist gestern mal wieder was passiert...

    Ich war auf dem Heimweg von der Arbeit. Dabei fahre ich über einige Ortschaften.

    In einem Ort hatte ich eine Dame(um die 50) vor mir die 50 km/h drauf hatte.

    Als wir aus dem Ort rausgefahren sind, habe ich geschaut, ob vor der nächsten Kurve(nicht einsichtbar) ein Auto kommt.

    Die Kurve ist ungefähr 400 Meter entfernt. Es kam nix. Also habe ich gas gegeben und wollte fluchs überholen.

    Aber die Dame muss auch voll Gas gegeben haben und war die ganze Zeit neben mir. Als ich bremste um mich hinter einzuordnen wurde sie auch langsamer.

    Dann kam die Kurve. In der Kurve kam mir natürlich ein Auto entgegen.

    Ich Vollbremsung und das entgegenkommende Auto natürlich auch. ... und die Dame die vor mir fuhr bremste auch -.-*

    Habe es in letzter Bruchteil einer Sekunde noch hinter das Auto der Dame geschafft...

    Der entgegenkommende Wagen musste aufs Grün fahren um auszuweichen und hat ein weißen Fahrbahnbegrenzer umgenietet.



    Die Dame die vor mir fuhr ist abgehauen.(Weiß das Kennzeichen noch)

    Dann kam die Polizei und hat den Kram aufgenommen. Und wollten mir die Komplette Schuld und 145 Euro + 3 Punkte geben.



    Was soll ich jetzt machen?

    Die dumme Kuh vor mir wegen Fahrerflucht und Nötigung anzeigen?

    Will mein Lappen net verlieren wegen den 3 Punkten...

    Was kann ich machen?


    Schaden:

    Touran: Stoßstange zerkratzt das wars

    Fabia: nichts.



    Gruß



    Clonedown
    Ueberholen ist freiwillig und wenn was passiert bist du im Regelfall schuldig.
    Der Dame nachzuweisen was sie gemacht hat wird schwer. Sie wird es kaum zugeben und somit steht Aussage gegen Aussage.

    Hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann koennte man schon mal sein Glueck versuchen, aber viel Hoffnung mache ich dir nicht.
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    Die Mutter eines Freundes ist Anwältin. Daher habe ich dann eh nen Anwalt

    Außerdem würde die Entgegenkommende noch für mich aussagen...

    also schon mal 2 Aussagen gegen eine. Weil Fahrerflucht und Nötigung eine Straftat ist und keine Ordnungswidrigkeit hätte man da also gleich doppelt Chancen denke ich.
    Der Entgegenkommende kann max. die Fahrerflucht bezeugen.
    Dann sind wir wieder an der Stelle: Du hast ueberholt. Die Noetigung steht Aussage gegen Aussage.

    Denke wenn es fuer dich halbwegs gut ausgehen sollte zahlst du und die Dame jeweils die Haelfte.

    Berate dich doch erstmal mit deiner Anwaeltin und entscheidet dann wie ihr vorgehen wollt (wenn ueberhaupt).

    Lass mal hoeren wie es aussgeht.
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    Wenn du eh Anwalt ohne viel Kosten hast, dann probiers und geh die Schiene, zu verlieren hast du nicht. Dein Fehler war halt überholen zu wollen, da brauchst du doppelt Sichtweite, wegen dem möglichen Gegenverkehr und die hattest du m.E. bestenfalls gerade so, eigentlich aber wohl eher nicht. Das Verhalten der zu Überholdenden war sicher nicht OK. Wer überholt wird, darf nicht Gas geben (Verstoß gegen § 5 Abs. 6 StVO), denn dann wird es für den Überhole eben unkalkulierbar; das kann sich für u.U. schon für dich und deinen Lappen positiv auswirken.

    Stellt sich die Frage, wozu der Fred noch gut sein soll...
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    RE: Unfall nach Nötigung mit Fahrerflucht

    clonedown schrieb:

    Als wir aus dem Ort rausgefahren sind, habe ich geschaut, ob vor der nächsten Kurve(nicht einsichtbar) ein Auto kommt.
    Die Kurve ist ungefähr 400 Meter entfernt. Es kam nix. Also habe ich gas gegeben und wollte fluchs überholen.
    Unübersichtliche Kurve und dann trotzdem wissentlich überholen, aha! Ortsausgang heißt, dass man dort auf 100km/h (wenn kein Schild steht) beschleunigen kann, dieses Recht steht der Dame und dir zu. Selbst wenn die Dame nur auf 70km/h beschleunigt, dann brauchst du laut StVO einen deutlichen Geschwindigkeitsunterschied um überholen zu dürfen (was eigentlich der Grund ist, warum Elefantenrennen verboten sind). Wenn man jetzt mal grob durchrechnet, ihr beschleunigt beide auf 70km/h du setzt den Blinker und beschleunigst weiter auf 90km/h um zu überholen, dann brauchst du grob gerechnet 300-350m zum Überholen, ist schon recht optimistisch auf nem 400m Stück was uneinsehbar ist überholen zu wollen.

    Aber mal zum Verhalten der Dame, es wird dir nicht möglich sein ihr nachzuweisen, dass sie dich (ich nenne ihr Verhalten mal) "ausgebremst" hat, auch dein Unfallgegner wird dir dabei nicht helfen können, weil wenn die Kurve uneinsehbar ist, dann kann er das vorher passierte nicht bezeugen, weil er es schlicht und einfach nicht gesehen hat. Und wenn er es gesehen hat, dann hättest du ihn auch sehen müssen und dann "hätte" der Unfall gar nicht passieren können, weil man ja bei Gegenverkehr normal nicht überholt.

    Ich sehe in dem Fall deine Chancen auf Erfolg mehr als schlecht. Dein Glück versuchen solltest du dennoch, vielleicht sieht das ganze ein Verkehrsrichter anders. Meine Erfahrungen mit solchen Unfällen besagen aber halt das Gegenteil.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    naja ich muss halt nur irgendwie erreichen das sie mir keine 3 Punkte verpassen. Das ich den Unfallwagen bezahlen muss, wäre mir eigentlich relativ egal, weil es verhältnismäßig gering sein wird.
    Ich bin echt mal gespannt, was da draus wird mit der Nötigung. Fahrerflucht hat sie aber auf jeden Fall begangen, was der Frau wahrscheinlich nicht zu Gute gehalten wird.
    Daher denke ich das man über diese Schiene da was machen kann...
    Auf jedenfall ein spannendes Thema.

    clonedown schrieb:

    der Nötigung.

    Wieso Nötigung? Das sie wegen dir gebremst hat also du gemerkt hast, dass es nicht reicht glaubst du doch selber nicht, da war doch ne Kurve (nicht einsehbar)
    Die Fehler liegen alle bei dir. 50km/h innerorts, wer sich dran hält ist n Depp, also überhol ich (mit meinen unendlich starken 100PS). Und wenns nicht langt, hämmert man eh ins ABS und schert wieder ein. Komisches Bremseantippen hilft dir vor sonder Kurve nicht weiter. Das Lehrgeld solltest du bezahlen - vor einigen Monaten hast du schonmal "Shaggy" gespielt, und dabei 3 Damen ins Gefahr gebracht.

    Am Ortsausgang überholen ist eh eine der dümmsten Sachen die man tun kann, wenn man nicht 100% sicher ist, das man deutlich höher motoresiert ist...

    gruß Blackfrosch

    PS.: Die Fahrerflucht ist auch sone Sache, sie hatte weder Unfall noch Beschädigung am Auto - also wieso Anhalten?
    Bilstein B12 Fahrwerk - ECO Motorsoftware mit umschaltbaren Leistungsstufen u.a. 135 PS / 320 Nm :D Mein Thread
    mh sehr schwierig, da hilft einfach nur anwalt befragen
    wir können nur raten/vermuten

    ging mir aber mal ähnlich nur war es keine kurve sondern min. 2km gerade strecke
    der mazda hatte mitbeschleunigt und noch gegrinst, er war zwar etwas langsamer aber der vorgang hätte zu lange gedauert und da was von vorne zu sehen war hab ich es sein lassen
    *fürs erste :D oben ging ihm die puste aus und ich bin vorbei*

    aber aus erfahrung würde ich sowas auf ner normalen bundesstraße nicht machen
    man weiß nie wie die leute drauf sind
    wenn man beim ersten mal nicht vorbei gelassen wird lässt man es sein und hält am besten doppelten abstand

    ich habe es schon erlebt als beifahrer, mein vater hat jemanden überholt der sich wohl so ärgerte und uns dann wieder überholte
    als er vor uns war bremste er uns auf 0 runter, stieg aus kam zum auto und brüllte los was ihm wohl einfällt ..... dann schlug er mit der faust auf unser dach
    das war meinem dad zu viel und er versetzte sich in den dienst :thumbsup:
    er wartete noch bis der andere wieder eingestiegen war (wir standen mittig auf der straße) und sein auto losfuhr, dann drückte er das knöppfchen und es machte vorne aus dem alten Jetta NNAAANNNÜÜÜNAAAANÜÜÜÜ
    dann hatte der andere wieder angehalten und vadders is zu ihm hin
    da hatta ihm wohl alles erklärt was nun auf ihn zu kommt und dann gings normal weiter
    was daraus geworden ist weiß ich leider nicht, aber ich hatte damals echt angst
    ich dachte der haut gleich die scheiben ein
    Fabia Limo 1,9 TDI mit ??? kw Spritmonitor.de HEX+CAN USB und aktuelle VCDS Version vorhanden > MSG auslesen / Fehler löschen / Codierungen rund um 17493 Greifswald möglich TDI ohne DPF - Da wo Rauch ist, ist auch FEUER !
    (Ohne alle vorherigen Beiträge gelesen zu haben)

    - Wenn man überholt wird ist es laut Straßenverkehrsordnung verboten stark zu beschleunigen bis der Überholende den Überholvorgang abgeschlossen hat. Das ist schonmal Fakt und dagegen hat sie eindeutig verstoßen und das ist auch nachvollziehbar, weil Du sicherlich stark Gas gegeben hast beim überholen und somit an ihr hättest vorbeikommen müssen.

    - Wenn man an einem Unfall (auch nur indirekt) beteiligt ist muss man vor Ort warten bis die Polizei eintrifft oder zumindest (bei anderen Beteiligten) wenn man nicht direkt betroffen ist, seine Personalien zurücklassen. Das hat sie nicht getan.

    Nimmt Dir den Anwalt und geh vor Gericht. Es ist logisch nachweisbar, dass sie beschleunigt hat obwohl sie es nicht durfte. Wenn die Entfernung zur Kurve groß genug war für ein sicheres Überholmanöver, dann stehen deine Chancen gut freigesprochen zu werden oder zumindest mit einer Teilschuld davon zu kommen. Die Fahrerflucht ist hier nur begrenzt hilfreich, da sie mit der eigentlichen Tat nicht wirklich was zutun hat, sondern ein eigener Tatbestand ist und aufgrund dessen, dass es zu keinem Zusammenstoß kam sondern nur "Ausweichen" wird der Fahrerin da auch nicht viel drohen weil sie einfach sagen kann: "Ich habe keinen Unfall gesehen, es gab keinen Zusammenstoß und ich habe keinen Grund gesehen anzuhalten". Da kann ihr kein Richter einen Vorwurf machen.

    Xerbar schrieb:

    - Wenn man überholt wird ist es laut Straßenverkehrsordnung verboten stark zu beschleunigen bis der Überholende den Überholvorgang abgeschlossen hat. Das ist schonmal Fakt und dagegen hat sie eindeutig verstoßen und das ist auch nachvollziehbar, weil Du sicherlich stark Gas gegeben hast beim überholen und somit an ihr hättest vorbeikommen müssen.
    Das mag durchaus stimmen, wenn sie mit 80 auf ner Landstraße daher tuckert, du mit 100 ankommst und sie dann Gas gibt. Wenn sie allerdings völlig regelkonform am Ortsausgang beschleunigt, weil dort 100? erlaubt sind, kannste das so nicht sehen. Ansonsten könnte man die Nötigung hier schon bald anders herum drehen, weil du sie nötigst langsam zu fahren, damit du überholen kannst. Ganz so einfach sind deutsche Gesetze dann auch wieder nicht :D
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

    Barney schrieb:

    Wenn sie allerdings völlig regelkonform am Ortsausgang beschleunigt, weil dort 100? erlaubt sind, kannste das so nicht sehen. Ansonsten könnte man die Nötigung hier schon bald anders herum drehen, weil du sie nötigst langsam zu fahren, damit du überholen kannst. Ganz so einfach sind deutsche Gesetze dann auch wieder nicht
    Auch dann muss sie die Flosse vom Gaspedal lassen und das dann auch noch nur ganz kurz, weil das Überholmanöver eh viel schneller geht. Die StVZO unterscheidet da nicht, so bald erkennbar ist, dass man überholt wird gilt § 5 Abs. 6 StVO egal, was man gerade machen will.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Das ist richtig, aber auch jeder normale Mensch muss damit rechnen das das vorausfahrende Auto am Ortsausgang beschleunigen wird. Das werden auch die vielleicht die Anwälte und Richter sagen.
    Leder/Xenon/Navi/Schiebedach/Multifunktionslenkrad/Sunset/RS Pedale+Stoßstange/Spoilerlippe/Heckspoiler/17"215/35 R17/USB/Fußraumbeleuchtung/Brillenfach/Auto.Abbl. Innenspiegel/Ambientebeleuchtung/Chrom-Tachoringe+Grill/Freisp. BURY/Haubenlift/Stoßleisten lackiert/Chinesische Türgriffe/Gewindefahrwerk,GTI/Cupra-Domlager,H&R Stabilisator/Domstrebe oben+unten/Blaue Spiegelgläser/Sandtler RS 312mm Bremscheiben+Ferodo DS Bremsbeläge,Stahlflex Bremsleitung,Mittelarmlehne

    R2D2 schrieb:

    Barney schrieb:

    Wenn sie allerdings völlig regelkonform am Ortsausgang beschleunigt, weil dort 100? erlaubt sind, kannste das so nicht sehen. Ansonsten könnte man die Nötigung hier schon bald anders herum drehen, weil du sie nötigst langsam zu fahren, damit du überholen kannst. Ganz so einfach sind deutsche Gesetze dann auch wieder nicht
    Auch dann muss sie die Flosse vom Gaspedal lassen und das dann auch noch nur ganz kurz, weil das Überholmanöver eh viel schneller geht. Die StVZO unterscheidet da nicht, so bald erkennbar ist, dass man überholt wird gilt § 5 Abs. 6 StVO egal, was man gerade machen will.


    So ist das. Meine Frau macht gerade Fahrschule und ihr wurde in diesem Fall gesagt, dass Überholende nicht behindert werden dürfen, sprich wenn man bemerkt, dass der Blinker gesetzt wurde nicht extrem beschleuigt werden darf und möglichst weit rechts gefahren werden muss. Das fällt manchmal schwer.

    Savoy schrieb:

    sprich wenn man bemerkt, dass der Blinker gesetzt wurde nicht extrem beschleuigt werden darf
    Vielleicht hat sie es nicht bemerkt. Muss man beim Ortsausgang immer im Rückspiegel schauen? Wenn die Dame am Ortsausgang Beschleunigt hat warum hast du dann angefangen zu überholen. Hast Du vielleicht schon Gas in der Ortschaft gegeben?
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    quattroemi schrieb:

    Vielleicht hat sie es nicht bemerkt. Muss man beim Ortsausgang immer im Rückspiegel schauen? Wenn die Dame am Ortsausgang Beschleunigt hat warum hast du dann angefangen zu überholen. Hast Du vielleicht schon Gas in der Ortschaft gegeben?
    Wenigstens einer der versteht, worauf ich hinaus will. Man kann nicht immer vom schlechten ausgehen, vielleicht hat sie es echt nicht mitbekommen und hat dann versucht mit bremsen alles zu retten, was aber auch wieder nicht richtig war, weil du ja auch gebremst hast. Sowas nennt man ab und an auch mal Verkettung unglücklicher Umstände.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

    R2D2 schrieb:

    Man darf nicht einfach sturheil vor sich her fahren und das Umfeld vergessen...

    Ja, nur interessiert das keinen - wo kein Kläger da kein Richter - vll sollte er doch einfach mal klagen....
    Bilstein B12 Fahrwerk - ECO Motorsoftware mit umschaltbaren Leistungsstufen u.a. 135 PS / 320 Nm :D Mein Thread
    Mich würde interessieren für was du denn 3 Punkte und Fahrverbot bekommen sollst ? Die Polizisten waren ja nicht Zeuge - welches Vergehen (laut StVO) Sie dir auch immer zu Last legen. Da ein Beteiligter/Zeuge der Situation fehlt, der ja bekannt ist wenn du dir das Kennzeichen gemerkt hast, wundert mich dass die Beamten zu einem scheinbar eindeutigen Urteil kommen. Ich weiß natürlich nicht was du Ihnen genau erzählt hast. Und wenn es wirklich so verhält das es halt einfach unglücklich gelaufen ist und das vor Gericht schilderts, kannst du auch jeden Fall was rausholen wenn in der Vergangenheit nicht schon ähnliches vorgefallen ist. Und wenn du nen Anwalt für umsonst hast - schlimmer wirds ja nicht werden.