Unfall nach Nötigung mit Fahrerflucht

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    Blackfrosch schrieb:

    R2D2 schrieb:

    Man darf nicht einfach sturheil vor sich her fahren und das Umfeld vergessen...

    Ja, nur interessiert das keinen - wo kein Kläger da kein Richter - vll sollte er doch einfach mal klagen....
    Genau deshalb mein Post weiter oben. Du hast gute Voraussetzungen das Ding zu gewinnen also lass dich nicht von einigen Pessimisten hier im Forum beeinträchtigen. WENN der Weg zur Kurve lang genug war für ein sicheres Überholmanöver und sie im Ort wirklich rumgegurkt ist, dann stehen die Chancen recht gut. Vor allem weil der Entgegenkommende ja bestätigen kann, dass du "länger" direkt neben ihr warst, was dafür spricht, dass sie stark beschleunigt hat obwohl sie es nicht durfte.

    Xerbar schrieb:

    rumgegurkt ist


    50 gefahren bei 50 erlaubt im Ort... wenn das gurken ist, hast du n Knall. Schätz mal ausm Bauch wie schnell du mit 70 an dem Punkt noch bist, wo du aus 50 stehen würdest? (Anhalteweg)

    gruß
    Bilstein B12 Fahrwerk - ECO Motorsoftware mit umschaltbaren Leistungsstufen u.a. 135 PS / 320 Nm :D Mein Thread

    Blackfrosch schrieb:

    Schätz mal ausm Bauch wie schnell du mit 70 an dem Punkt noch bist, wo du aus 50 stehen würdest? (Anhalteweg)
    Da cheatet einer mit Wissen vom Fahrsicherheitstraining :D Ich weiß es, ich weiß es :D
    Aber mal zum Thema rumgurken, also du meinst echt 50 bei 50 erlaubten ist rumgurken? Warum geb ich dann nicht gleich meinen Führerschein wegen Verkehrsbehinderung ab? :wacko: :huh: :wacko:
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    Es mag ja defakto rumgurken sein, aber wenn nur 50 erlaubt sind, dann sind nur 50 erlaubt aus basta. Sollte das Tempolimit nicht gerechtfertigt sein, kann man dagegen vor gehen, aber auch dann darf man erst schneller fahren, wenn das Tempolimit "entfernt" wurde.

    Wer das nicht einsehen kann/will, muss sich im Grunde eigentlich schon zur MPU. Nur so als mit böser Zunge gesprochener Gedankengang. ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Wie er geschrieben hat, war´s eine nicht einsehbare Kurve. Wie soll dann der Fahrer aus dem Gegenverkehr bestätigen können, ob er "lange" neben der Überholten war oder erst kurz vor der Kurve? Weiterhin schreibt er, dass sie mit 50 km/h im Ort vor ihm war und er direkt am Ortsausgang zum Überholen angesetzt hat. Sie fährt also noch nicht mal deutlich zu langsam und dennoch wird direkt zum Überholen angesetzt.... Wer findet den Fehler?

    Ich will ihn hier ja nicht als schwarzes Schaf hinstellen und mir selbst eine weiße Weste bescheinigen. Grade von 18 bis Anfang 20 war ich sicher auch in ähnlichen Situationen und hatte meist Glück. Von der Vorfahrtsmissachtung mit Unfallfolge an einer uneinsichtigen Kreuzung wurde ich vor Gericht auch freigesprochen bzw. das Verfahren eingestellt. Eine Nachschulung hab ich während meiner Mopedzeit auch machen dürfen, so ist es nun nicht.

    Und wegen drei Punkten verliert man ja seinen Führerschein nicht, auch nicht in der Probezeit. Es sei denn diese wurde schon mal verlängert. Ich kenn das... s.o.

    Und zu dem Vergehen, was ihm zur Last gelegt wird, schauen wir doch einfach mal in den Bußgeldkatalog. Da hätten wir:

    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage. (Punkte 3, Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A, Regelsatz 100€, Fahrverbot Nein) [Quelle: kba.de/cln_032/nn_124736/DE/Pu…tekatalog/ueberholen.html ]

    Bei einem kostenfreien Anwalt, ist es auf jeden Fall einen Versuch wert, die ganze Sache vor einen Richter zu bringen auch wenn ich der Meinung bin, dass hier ein typischer Fall von "dumm gelaufen" oder wie schon genannt die Verkettung vieler unglücklicher Zufälle vorliegt.

    Der Gegnerin eine Nötigung nachzuweisen halte ich für durchaus schwierig. Dafür gibt´s keine Zeugen. Und die Erfahrung zeigt, dass Richter bei Verkehrsvergehen, der Aussage einer Person im gesetzten Alter mehr Beachtung schenken, als der eines jungen Führerscheinneulings. Für das Beschleunigen beim Überholtwerden gibt´s ein Verwarngeld von 30€. Ihr eine Teilschuld beim Unfall zuzusprechen ist je nach Anwalt und Richter vielleicht möglich. Aber es könnte natürlich auch sein, dass sie die Gefahr eines drohenden Unfalls erkannt hat und deswegen gebremst hat um dem Überholer zu ermöglichen, seinen Überholvorgang schneller abschließen zu können.
    Ob ihr ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nachzuweisen ist, muss auch im Einzalfall geprüft werden. Es war eine uneinsichtige Kurve, sie selbst hatte keine Kollision mit einem der Beteiligten, das Ganze hat sich womöglich hinter ihrem Fahrzeug abgespielt. Der Nachweis, dass sie sich vorsätzlich entfernt hat, ist eventuell schwierig.

    Ich bin kein Jurist und maße mir auch nicht an, die Lage sachlich richtig einzuschätzen. Wie gesagt, wenn der Anwalt nichts kostet, kann man durchaus versuchen hier was zu drehen aber sonst ist es die Sache nicht wert.

    fabianewbie schrieb:

    Weiterhin schreibt er, dass sie mit 50 km/h im Ort vor ihm war und er direkt am Ortsausgang zum Überholen angesetzt hat. Sie fährt also noch nicht mal deutlich zu langsam und dennoch wird direkt zum Überholen angesetzt.... Wer findet den Fehler?
    Na ja... ordnungsgemäß 50 in der Ortschaft bedeutet noch lange nicht, dann außerorts auch nicht rum zu trödeln. Wer kennt und liebt sie nicht, die Rentner, die man auf der Landstr. gerne überholen würden, weil sie mit 70 vor einem her zuckeln, aber nicht kann, weil halt nicht geht. Da ist nach dem Ortsende ein guter Zeitpunkt zum überholen, sofern man noch hinten dran ist; passiert nur eher selten, weil der Rentner ja konstant 70 fährt, egal ob inner- oder außerorts. ;)

    Die ganzen Spekulationen bringen hier doch nichts, die Frage war doch eher, was er machen soll und die ist bei Anwalt für lau doch klar, einfach probieren.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    Keule schrieb:

    Mich würde interessieren für was du denn 3 Punkte und Fahrverbot bekommen sollst ? Die Polizisten waren ja nicht Zeuge -
    Das ist nunmal so. Bei einem Verschulden muss ja nicht zwingend ein Polizist Zeuge sein.
    Wenn du einen Unfall machst, mit einem Zeugen in deinem PKW der angibt auf der Landstraße 130 gefahren zu sein, reicht das machmal schon.
    Skoda Fabia Sport 1,4, Baujahr Anfang 2006, RS-Umbau- Lederlenkrad, Sportsitze, Sitzheizung, Xenon Nachrüstung , Seat-Ibiza-Cupra Alufelgen - Farbe: Gelb 17" mit Toyo Proxes T1-R 205/40, BlackMagic Perleffekt, Gewindefahrwerk von KW, LED Tagfahrlicht, Audi S3 Schaltknauf, Aero-Wischer V+H, RS-Umbau, Original Skoda Navi, Sportauspuffanlage von Friedrich Motorsport, Ambientebeleuchtung, Klappschlüssel, Golf Mittelarmlehne

    RE: Unfall nach Nötigung mit Fahrerflucht

    clonedown schrieb:

    Will mein Lappen net verlieren wegen den 3 Punkten...
    Könnte es vielleicht sein, dass wir hier einem Wiederholungstäter Ratschläge erteilen, wie er sich aus seinem (gerechtfertigten) Führerscheinenzug retten kann ;)?
    Weil ich glaube kaum, dass ein Führerschein auf Probe wegen drei Punkten flöten geht...
    Ich frage mich nämlich auch, wie die entgegendkommende Fahrerin bezeugen will, dass die Rentnerin dich nicht überholen liess, wenn sie ja aus der Kurve kam und folglich die Szene nicht verfolgen konnte ?(
    Eine ganz schön fadenscheinige Geschichte und durch die Aktion letztens mit den vier Frauen im Auto kann ich eine Unschuld deinerseits nicht ganz ausschliessen...
    Natürlich, wenn man den Fall einzeln betrachtet, könntest du vielleicht Glück haben, aber wie oben schon erwähnt, wie soll jemand etwas bezeugen, wenn er es eigentlich nicht gesehen haben kann... Bzw. wenn sie es ja gesehen hätte, dass dich die Dame nicht überholen liess, frag ich mich dann, warum du nicht eher wieder eingelenkt hast, wenn ja schliesslich ein Fahrzeug entgegen kam ;)
    Brombach 2009 / 2010 / 2012 / 2013 / 2014 / 2015

    Savoy schrieb:

    R2D2 schrieb:

    Barney schrieb:

    Wenn sie allerdings völlig regelkonform am Ortsausgang beschleunigt, weil dort 100? erlaubt sind, kannste das so nicht sehen. Ansonsten könnte man die Nötigung hier schon bald anders herum drehen, weil du sie nötigst langsam zu fahren, damit du überholen kannst. Ganz so einfach sind deutsche Gesetze dann auch wieder nicht
    Auch dann muss sie die Flosse vom Gaspedal lassen und das dann auch noch nur ganz kurz, weil das Überholmanöver eh viel schneller geht. Die StVZO unterscheidet da nicht, so bald erkennbar ist, dass man überholt wird gilt § 5 Abs. 6 StVO egal, was man gerade machen will.


    So ist das. Meine Frau macht gerade Fahrschule und ihr wurde in diesem Fall gesagt, dass Überholende nicht behindert werden dürfen, sprich wenn man bemerkt, dass der Blinker gesetzt wurde nicht extrem beschleuigt werden darf und möglichst weit rechts gefahren werden muss. Das fällt manchmal schwer.


    Ich bin der Meinung sogar mal gehört zu haben, dass es außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet ist, durch betätigen der Lichthupe seinen Überholvorgang anzukündigen. Nun weiß man aber auch nicht, wie der Vorrausfahrende das sieht und ob er genau über jenes Wissen verfügt :S


    Gruß und schönes WE


    P.s.
    Hatte sowas auch mal aber in der Stadt. Überholt aber verschätz und trotzdem rüber (hinten touchiert). Die Person hat es drauf angelegt und mitbeschleunigt, bewusst mitbeschleunigt (sogar noch rübergeschaut)! Das dann aber als Alleinfahrer gegen 2 Leute ausm Unfallauto glaubhaft zu machen, ist einfach unmöglich. Ich hab auf alle Fälle mein Lehrgeld bezahlt und drücke lieber einmal mehr auf die Bremse und zieh hinter dem Auto bzw. warte auf der Landstraße einfach bis zur nächsten Gerade. Sind alles bessere Alternativen als sein Glück herauszufordern ... und jetzt mit dem neuen sowieso nicht mehr!!!!
    ... Kindertraum wird war! Endlich nen eigenen Audi ...

    Blackfrosch schrieb:

    Xerbar schrieb:

    rumgegurkt ist


    50 gefahren bei 50 erlaubt im Ort... wenn das gurken ist, hast du n Knall. ...
    wenn ich hinter einem herfahre (im Ort) und mein Tacho zeigt strich 50 an, bedeutet dass, das der 43-45kmh fährt und das ist für mich gurken. ich fahre im ort meist Tacho 60-65 und das sind dann 55-60 Echte. Wo da der "Knall" ist kannst du mir ja mal erklären..

    Xerbar schrieb:

    wenn ich hinter einem herfahre (im Ort) und mein Tacho zeigt strich 50 an, bedeutet dass, das der 43-45kmh fährt und das ist für mich gurken. ich fahre im ort meist Tacho 60-65 und das sind dann 55-60 Echte. Wo da der "Knall" ist kannst du mir ja mal erklären..
    Und was ist bei Verkehrsschild 274 mit Aufschrift 50 oder Verkehrsschild 310 im Ort erlaubt?
    Antwort A: 50km/h und mehr
    Antwort B: 50km/h und weniger?
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    Barney, du beschwerst dich auch wenn die im Supermarkt aus versehen einen Cent zu wenig zurück bekommst oder? Wen interessieren denn 5kmh mehr? Niemanden...
    Wenn es jetzt 15 oder 20 zu schnell sind im Ort, dann sage ich auch das is ganz schön zugig und muss nicht sein, aber 5.. das is schon (fast) die Tolleranz die sie beim Blitzen abziehen.. who cares?
    @Mod/Admin: das ist doch wieder so ein haarspalterischer Threat in dem jeder meint es besser zu wissen und eine gewisse Unbelehbarkeit zeichnet sich auch ab...also wieso wird hier nicht dicht gemacht?wir waren keinen Zeugen und sind keine Rechtsverdreher...
    ExFABIA V/RS,black-magic, PDC, GRA, Scheinwerferblenden, lackierter Grill, Ibiza Domstrebe, S3-Bremsanlage mit ATE PowerDisc, AP-Gewindefahrwerk, weiße Carmani Typ3 7,5x17" , Interieur Carbon, MAL, JVC KD-BT1, Axton Woofer, Axton Amplifier, FSE, Auto-Lock,Standheizung

    seit '11, Saab 9-3 Aero TTiD
    2. Waffe '05er 6Y RS ASZ

    MEK-RS schrieb:

    @Mod/Admin: das ist doch wieder so ein haarspalterischer Threat in dem jeder meint es besser zu wissen und eine gewisse Unbelehbarkeit zeichnet sich auch ab...also wieso wird hier nicht dicht gemacht?wir waren keinen Zeugen und sind keine Rechtsverdreher...
    Naja noch wird auf halbwegs sachlicher Ebene diskutiert und keiner wurde bisher beleidigt oder diskriminiert, daher kanns ja erstmal offen bleiben.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    @xerbar
    der Unterschied zwischen 50 und 60-65 ist ganz einfach...
    Wäre der liebe Fahranfänger letztes Jahr nur 50 statt der ermittelten 62 gefahren (innerorts) wäre die Erfahrung des Unfallersthelfer erspart geblieben und es gäbe eine Frührentnerin weniger...

    Versteh mich nicht falsch, ich fahre innerorts auch mal schneller als 60 Tacho aber wenn du sagst du fährst meist 60 - 65 laut Tacho dann krieg ich einen Knoten im Bauch... :cursing:

    @clonedown

    zum Anwalt solltest du auf jeden Fall solange es dich nichts kostet, sonst würde ich mir das genau überlegen bei dieser Geschichte...

    Wie ich es verstanden habe bist du bereits in verlängerter Probezeit, oder? Falls ja => bei einem A-Verstoß erhälst du Post mit einer Verwarunung und der Empfehlung einen Beratungskurs zu machen, den schein verlierst du deswegen nicht auf Dauer... erst beim nächsten A-Verstoß innerhalb der Probezeit gibts Ärger und der Schein ist dauerhaft weg...
    Angaben ohne Gewähr arbeite schon seit 3 Jahren nicht mehr in dem Bereich :D
    55-65 = echte 50 Km/h???
    Fahr mal zum Freundlichen und lass Dein Tacho angleichen/austauschen.
    Bei einer erlaubten Abweichung von 7 % ist bei Tacho 53,5 Km/h schluss.
    Der Ablesbarkeit wegen lass ich 55 laut Tacho noch gelten, aber 65 Km/h sind
    eine vorsätzliche Gefährdung Anderer.
    Im Übrigen ergibt sich aus dieser Fahrweise klein nachweisbarer Zeitgewinn.

    Das Risiko muss matürlich jeder selber tragen, aber es soll sich nachher niemand beschweren, wenn
    er in in einen Unfall mit Verletzten/Toten verwickelt ist.

    Wer eun Fahrsicherheitstraining mal gemacht gat, weiß, was 2-3 Km/h ausmachen können.
    Erinnert euch.

    gruß
    Martin