Tieferlegung nur mit ABE?

    • Fabia II

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      Tieferlegung nur mit ABE?

      Hi zusamen.

      Habe grade beim stöbern im Auktionshaus nen Angebot für einen H+R Federnsatz gefunden. Angeblich wird dieser mit einer ABE geliefert und soll eintragungsfrei sein. Hab nicht so viel Ahnung von den TÜV Richtlinien und wollte euch nach eurer Meinung fragen ob ihr euch sowas vorstellen könnt.

      Hier der Link:

      ebay.de/itm/H-R-Federn-ABE-40m…teile&hash=item2ebce54caa

      MfG Halberox
      Es gibt sowas, nur auf der H&R Homepage ist dieser Federnsatz mit einem Teilegutachten (also Eintragung erforderlich) angegeben
      Link
      Ansonsten schreib mal den Verkäufer an und frag nach der ABE für den Federnsatz...

      PS: Und bevor es dir noch jemand anders sagt- Spar lieber und nimm ein Gewinde, da bist du definitiv besser mit bedient, sag ich aus eigener Erfahrung :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „SkodaChris“ ()

      wer dem Fabia nur das wackeln auf der Bahn nehmen will und damit leben kann das die Dämpfer nicht mehr ganz so lange halten, dem reichen die Federn aus. Ich war mit meinen 30er Eibach sehr zufrieden. Die hab ich nur raus geschmissen weil ich tiefer wollte und die Dämpfer nach 80tkm breit warn (knapp 50tkm mit Tieferlegung).
      Gib mal die ABE Nr., dann schau ich mal nach, was wirklich Sache ist. Üblicherweise gilt ne ABE aber immer nur, wenn der Rest unverändert ist, es sei denn, die ABE hat nen entsprechenden Passus drin stehen.
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
      ..hat mich neugierig gemacht, tatsächlich eine ABE ohne Abnahmepflicht, siehe Punkt 5:
      ...Eine Prüfung des Anbaus der Sonder-Fahrwerksfedern durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder den Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Uberwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
      ...

      d.h. z.B. die Einstellung der Scheinwerfer wird ganz allein dem Halter zugemutet 8|
      na ob das mal gut geht ;)
      Dass es ABE für Tieferlegungen gibt, die keine Abnahme verlangen kenn ich schon seit so... och... fast 15 Jahren. ;) Zur Scheinwerfereinstellung verweise ich nur mal auf die HU-Mangelstatistiken, da sind die paar mehr, die nach der Tieferlegung das nicht oder falsch gemacht haben echt nicht relevant. ;)

      Aber BTT: Da haben wir es dann auch schon:

      3.8. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen:

      Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmässigen sowie
      weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung,
      wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
      Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort
      aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit
      ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk.

      Hätte mich auch schwer gewundert, wenn das nicht drin gestanden wäre. D.h. man muss ggf. schon andere als die Serienräder i.V.m. der Tieferlegung abnehmen lassen, kommt halt ganz drauf an, was im Gutachten/der ABE zu den Sonderrädern drin steht.
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
      Also habe sie jetzt eingebaut, und bin alles in Allem ziemlich zufrieden.

      Der Wagen liegt deutlich straffer auf der Straße und in der Kurve und liegt optisch auch deutlich tiefer.

      Kann ich nur weiter empfehlen. Die 120 € haben sich gelohnt. ;)

      MfG Halberox
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