Nach TÜV abnahme eintragung pflicht?

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    Nach TÜV abnahme eintragung pflicht?

    Servus :)
    Es geht um folgendes ...habe die Tage mein fahrwerk und Rad/reifenkombination abnehmen lassen und dann das gutachten bekommen wo unten drunter steht daqs ich diese Änderungen sofort eintragen lassen muss...ich also zu den leuten zum Strassenverkehrsamt gegangen und nach langer wartezeit endlich dran gekommen sagte man mir die können es nicht eintragen weil (und jetzt kommts) der TÜV Prüfer schon die alten eingetragenen sachen durchgestrichen hat!!! was er natürlich eigentöich nicht darf aber anschjeinend einfach gemacht hat!!! Die vom sgrassenverkehrsamt sagen ich bräuchte jetzt eine Bestätigung vom TÜV das die es im fahrzeugschein durchgestrichen haben !!! schwachsinn oder nicht? jetzt meine Frage muss ich das wirklich sofort machen oder reicht das tüv gutachten zum vorzeigen bei einer verkehrskontrolle?

    SedanFabia schrieb:

    muss ich das wirklich sofort machen oder reicht das tüv gutachten zum vorzeigen bei einer verkehrskontrolle?

    Ja musst du wirklich sofort machen, steht ja auch nicht umsonst drauf. Son Abnahmegutachten hilft natürlich bei der Kontrolle. Aber regelkonform ist es nicht. Gilt theoretisch normal als "nicht eingetragen"
    sag uns mal bitte ganz konkret was er gestrichen hat vielleicht hat es ja auch sinn gemacht!
    "Das hat doch nichts mehr mit einem Skoda Fabia zu tun" Zitat Tüv Süd Aschaffenburg.
    "Wenn dein Magnet nicht haften bleibt - dann ist es mein Auto!" Deathdragon
    "An meine Autos lasse ich nur Wasser und TST!" Deathdragon
    ich hab bei mir damals nichts in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
    Weder Fahrwerk, Felgen noch den offenen K&N Sport Luftfilter.
    Hatte immer nur die Zettel vom TÜV dabei das alles eingetragen ist.
    Bin ca. 4 Jahre so rumgefahren.
    Es hat nichtmal der TÜV Prüfer bei der HU was bemängelt.
    Hat immer nur die Zettel angeschaut mehr nicht.
    So streng wird das anscheinend gar nicht gesehen.
    Das eintragen in die Papiere ist aber nicht teuer, hab beim E30 Cabrio für den 2 seitigen Schein nur 10-12€ gezahlt.
    Die hat mich schon böse angeschaut als sie die Vorlage vom TÜV sah.
    Hat auch ca 20 min zum abschreiben gebraucht :D
    seit März 2011 keinen Fabia mehr
    @ MuDvAyNe

    Es kommt immer drauf an um was für ein Gutachten es sich handelt ;) ist es nach §19 StVZO muss es nicht direkt eingetragen werden, ist es hingegen nach §21 MUSS aus sofort eingetragen werden.

    Wobei mir die Dame auf der Zulassungsstelle beim Nachtragen sämtlicher Gutachten mal gesagt hat, dass auch 19er Gutachten nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hätten in denen man sie eintragen lassen muss, danach würden sie angeblich ihre Gültigkeit verlieren.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

    MuDvAyNe schrieb:

    Es hat nichtmal der TÜV Prüfer bei der HU was bemängelt.
    Hat immer nur die Zettel angeschaut mehr nicht.
    So streng wird das anscheinend gar nicht gesehen.

    Ich war ende November bei der HU. Hatte ende oktober meine Abgasanlage abnehmen, aber noch nicht in die Papiere eintragen lassen. Bei der HU habe ich das Abnahmegutachten vorgezeigt und gemeint ich habs noch nicht geschafft meine Arbeit mit den Öffnungszeiten des Amtes zu vereinbaren. Hat ihn nicht interessiert, wurde als erheblicher Mangel notiert und ich durfte nochmal zur Nachkontrolle ;)
    @Barney
    Beim Fabia waren es lauter §19 Eintragungen.
    Bei Fahrwerk und Felgen stand irgendwas drauf das man die Papiere schnellstmöglich berichtigen soll.
    Beim Luftfilter irgendwas mit beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle.
    Die genauen Wortlaute weiß ich nicht mehr.
    @StyleZ P

    Deine Abgasanlage war eine §21 Eintragung oder?
    Beim Cabrio hatte ich auch 5 §21 und 5 §19 Eintragungen, diese musste ich aber sofort in die Papiere Eintragen lassen, laut Prüfer.
    Bei mir hat sich da aber auch die KFZ Steuer erhöht, weil ich den Hubraum aufgestockt hab.
    Bei §21 ist es anscheinend anders mit dem zeitlichen Rahmen.
    @christoph3007

    so teuer sind die $21 Eintragungen gar nicht.
    Hab für 5 §21 und 5 §19 Eintragungen 380€ gezahlt.
    seit März 2011 keinen Fabia mehr
    @ R2D2
    weiß nicht ob ich dich das schon gefragt hatte, aber was sagstn dazu:

    Barney schrieb:

    Wobei mir die Dame auf der Zulassungsstelle beim Nachtragen sämtlicher Gutachten mal gesagt hat, dass auch 19er Gutachten nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hätten in denen man sie eintragen lassen muss, danach würden sie angeblich ihre Gültigkeit verlieren.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    Jetzt muss ich :D denn das hatte ich gelesen und extra nicht beantwortet, weil ich mich kurz halten wollte...

    (in aller Kürze ) Da wurde dir BULLSHIT erzählt, Abahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO sind sozusagen unbegrenzt "haltbar", sofern nicht unverzügliche Eintragung in die Papiere verlangt wird. Was aber sein kann, ist, dass man eine Aussage zur Zulässigkeit verschiedener Abnahmen im zusammenspiel miteinander verlangt, wenn das nich klar hervorgeht.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    Barney schrieb:

    @ MuDvAyNe

    Es kommt immer drauf an um was für ein Gutachten es sich handelt ;) ist es nach §19 StVZO muss es nicht direkt eingetragen werden, ist es hingegen nach §21 MUSS aus sofort eingetragen werden.

    Wobei mir die Dame auf der Zulassungsstelle beim Nachtragen sämtlicher Gutachten mal gesagt hat, dass auch 19er Gutachten nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hätten in denen man sie eintragen lassen muss, danach würden sie angeblich ihre Gültigkeit verlieren.

    das stimmt so nicht.
    Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus nach 19(4) muss entweder mitgeführt werden und die ZB1 bei der nächsten Gelegenheit korrigiert werden (z.B. Umzug oder Halterwechsel) oder "unverzüglich" z.B. beim Einbau eines Kaltlaufreglers (siehe §13 FZV).

    Bei einer Einzelabnahme nach §21 ist ja die BE des Fz. nach §19(2) erloschen und muss nach einer positiven Begutachtung durch einen aaS erst wieder vom StVA erteilt werden, daher immer unverzüglich hindackeln. Fakt ist, dass ich öfters schon Autos hatte, die seit zig Jahren und zig DEKRA HU Stempeln im Schein rumfuhren ohne das 21er GA einzutragen! Wird von Polizei und diversen Prüfern leider toleriert.

    Die 6 Monate sind mir unbekannt, ich bin mit Sonderrädern etwa 7 Jahre rumgefahren, habe das Auto verkauft und dort wurde der 19(4) Wisch anstandslos eingetragen ! (Wisch war von 2004, Auto wurde 2011 verkauft)