Federn mit ABE kenn ich schon seit über 15 Jahren. Eine Notwendigkeit für die Abnahme eines anderen LLK kann ich nicht wirklich erkennen. Insbesondere kann man m.E. nicht vom Erlöschen der BE ausgehen, da durch die techn. Änderung weder eine Gefährdung, noch die Verschlechterung von Abgas oder (und) Geräuschverhalten zu erwarten ist.
Schließlich wird sich die Nennleistung ja nicht wirklich, allenfalls in einem minimalen Bereich verändern.
Was Sinn machen würde ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV.
Schließlich wird sich die Nennleistung ja nicht wirklich, allenfalls in einem minimalen Bereich verändern.
Was Sinn machen würde ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV.
Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!