Im Beispielkatalog heißt es zum Thema Abgas- und Geräuschverhalten:
"insbesondere" heißt ja nicht ausschließlich
LLK = Ansauganlage bzw. Aufladung
=> somit könnte man die Notwendigkeit eines TGA / Einzelabnahme begründen oder was meinst du R2D2 ?
Wenn man dann noch annimmt dass die Serienleistung in der LLT-Begrenzung gemessen wurde ist es klar, wobei ich das nicht weiß.
Änderungen des vorhandenen Motors insbesondere zur Leistungsänderung durch
- ...
-Änderung der Gemischaufbereitungs- oder Ansauganlage
-Aufladung des Motors
-Luftfilteranlage
-...
"insbesondere" heißt ja nicht ausschließlich
LLK = Ansauganlage bzw. Aufladung
=> somit könnte man die Notwendigkeit eines TGA / Einzelabnahme begründen oder was meinst du R2D2 ?
Wenn man dann noch annimmt dass die Serienleistung in der LLT-Begrenzung gemessen wurde ist es klar, wobei ich das nicht weiß.