Es ist eigentlich ganz einfach, § 21 StVZO, sprich Einzelabnahmen, dürfen nur amtl. anerk. Sachverständige (aaS) machen und die gibt es für Ottonormalbürger nur an der TP, der "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr". Die TP wird im Westen von den versch. TÜV betrieben und im Osten vom DEKRA; nur in Berlin gibts beide, weil Berlin historisch ja mal Ost und West war.Fabia Combi 2006 schrieb:
Achsoo das wusst ich net das es selbst da Unterschiede gibt <img src="http://www.fabia4fun.de/wbb/wcf/images/smilies/wink.png" alt=";)" /> ich weis nur das in sachsen Paragraf 21 nur die Dekra abnehmen darf ( offiziell ) inoffiziell gibt es da ein zwei Tüfler die das wie gesagt für Geld auch so machen ...
Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen auch Prüfingenieure (PI) von den amtl. anerk. Überwachungsorganisationen machen, das ist aber ein sehr eingeschränktes Feld. Für PI, die nicht alle Schranken in der Tasse haben und meinen § 21 machen zu müssen/dürfen/können gilt, dass der Brunnen so lange zu zum Kelch geht, bis er stolpert oder so ähnlich.
Fahrwerk und Distanzscheiben und/oder andere Räder ist so gut wie immer ein Fall von § 21 StVZO und das ist auch gut so!
Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!