Wie nennt sich dieser (Tuning) Stil?

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, sollten Sie sich anmelden.

    Wie nennt sich dieser (Tuning) Stil?

    Moin zusammen,

    ich denke die meisten kennen von irgendwelchen Bildern diesesn getunten Passat im Stil eines Polizeiwagens. Ich hab auch schon einige im Style von UPS und Co gesehen.
    Jetzt wollte ich mir mal einige anschauen weiss aber absolut nicht wonach man googlen muss.

    Gibt es einen Namen für diesen Stil, also wenn man das Auto so styled dass es einer Firma oder Institution ähnelt. Ich weiss grade nicht mal wie ich es beschreiben soll. Hoffe aber es ist klar geworden was ich suche^^
    Oder kennt jemand eine Gallerie in der man einige solcher Bilder findet?




    ... Mein Fabia V/RS @ www.deka-designz.de ...

    Wenn die jeweilige Behörde oder das jeweilige Unternehmen ein Geschmacksmuster für das Design eingetragen hat (incl. Polizeistern), ist es auch ohne die konkrete Beschriftung "Polizei" UPS "Bäckerei Krümel"... nicht legal.

    Aber man kann sich auch ein eigenes Design einfallen lassen.
    Customizing:

    FW: Eibach ProKit/Bilstein B6, SuperPro HA-Lager, Super
    Pro Drehmomentstütze, WR Enkei Yamato 16x7 ET 40 mit 205/45/16 Michelin
    Alpin5, SR OZ Ultraleggera 16x7 ET 35 mit 215/45/16 Yokohama Advan Neova
    ad08r, Bermsen: Stahlflex, Tarox F2000 vo., Tarox Zero hi., Ferodo DS
    Performance Beläge, ATE Typ 200 BrFl, AGA: Fox ab Kat., Luft: Wagner
    LLK, Forge Ladeluftschläuche, NL-Carbon Ansaugung, SW: REVO St.1. im 98
    Okt-Modus, Zündung: Okada Plasma Spulen, NGK BKR8EIX
    in meiner Gegend gibt es einige solcher Fahrzeuge die 1/1 wie US-Streifenwagen gestylt wurden. Ausrangierte echte sinds aber denk ich nicht, da sie teilweise sehr neu sind. Scheint legal zu sein, da dass sehr auffällig ist. wie gesagt auch mitsamt blaulicht und allem. aber denk mal da ist nix angeschlossen
    wir haben auch ein ehemaliges polizeifahrzeug fahren. das ist kein Thema so lange das Blaulicht ausser Funktion ist. Eigentlich muss es aber ab! Fahrzeuge aus offiziellen Bestand gibt es auch nur ohne! Blaulicht (also das bekannte) gibt es auch nicht ohne einfaches zu kaufen.
    der style hat so viel ich weiß keinen namen!

    ein Geschmacksmuster auf die Beklebung in Deutschland gibt es so viel ich weiß auch nicht! das gilt auch für den Krankenwagen!

    Mir wurde aber mal gesagt das gilt nicht für trw die haben angeblich eins. Man darf sich eben nur nicht Polizei nennen. ​
    "Das hat doch nichts mehr mit einem Skoda Fabia zu tun" Zitat Tüv Süd Aschaffenburg.
    "Wenn dein Magnet nicht haften bleibt - dann ist es mein Auto!" Deathdragon
    "An meine Autos lasse ich nur Wasser und TST!" Deathdragon
    Die Polizei-Autos mit Blau-neongelb-silber sind eingetragenes Geschmacksmuster ;)
    Da ist sogar der Abstand der Reflektorstreifen genau geregelt :P#
    Man war sich des Problemes bewusst und dass man sonst nix dagegen ausrichten kann
    Nicht jedes Design jedes Dienstfahrzeugs, jedes Bundeslandes ist automatisch beim DPMA eingetragen - das kostet Geld und wird auch schon mal übersehen. Zu recherchieren beim DPMA-Register ist das mit deren Suchmaske allerdings schwierig. Da kann der Treffer schon mal bei Lackierung oder Design oder Kraftfahrzeug kommen. Als Inhaber kommt das Bundesland oder das jeweilige Ministerium in Frage.
    Customizing:

    FW: Eibach ProKit/Bilstein B6, SuperPro HA-Lager, Super
    Pro Drehmomentstütze, WR Enkei Yamato 16x7 ET 40 mit 205/45/16 Michelin
    Alpin5, SR OZ Ultraleggera 16x7 ET 35 mit 215/45/16 Yokohama Advan Neova
    ad08r, Bermsen: Stahlflex, Tarox F2000 vo., Tarox Zero hi., Ferodo DS
    Performance Beläge, ATE Typ 200 BrFl, AGA: Fox ab Kat., Luft: Wagner
    LLK, Forge Ladeluftschläuche, NL-Carbon Ansaugung, SW: REVO St.1. im 98
    Okt-Modus, Zündung: Okada Plasma Spulen, NGK BKR8EIX
    Meine letzte Info dazu ist, dass Muster und selbst der "Polizei"-Schriftzug nicht in allen Bundesländern geschützt ist, da kommt es wohl sehr aufs Land und auf Einzelurteile an.

    Was immer verboten ist: Neben Signalleuchten und Sirenen dürfen auch die Reflektoren der Folierung nicht vorhanden sein. All sowas ist ja in der StVZO geregelt. Wobei auch da Schlupflöcher existieren (Bestandssschutz bei ausrangierten Einsatzfahrzeugen mit verhüllten und vom Stromkreis getrennten Signalanlagen, Attrappen als "Dachgepäck" bei zivilen Fahrzeugen...) Die Frage ist wohl immer, ob man sich auf einen eventuellen Rechtstreit einlassen möchte oder nicht.
    Geniale Täuschung, Verkehrskontrolle • (ARCHIV) Chevy Forum - Chevrolet Forum
    Verkaufe HiFi für Fabia1. Bei Interesse melden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „kampfmeersau“ ()

    Mit Bestandsschutz hat das nix zu tun. Die Dachaufsetzer sind völlig egal und erlaubt, sofern sie funktionsunfähig gemacht sind (was mehr als nur Glühlampe o.ä. raus nehmen oder Sicherung ziehen ist), da gibt es in der ECE-R48 eine entsprechende Regelung, dass eine betriebsunfähig gemachte Leuchte nicht als Leuchte gilt. Wer das nicht will, kann versuchen, eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zu bekommen, für Oldtimer werden die durchaus gemacht, für Tuning natürlich normalerweise nicht. Die unterbrochene weiß reflektierenden Markierungen sind übrigens auch für die Polizei nicht per se erlaubt, die haben da natürlich die nötigen Ausnahmen dafür.

    Da die Schriftzüge normal ja verfremdet sind, gibt sich auch das Geschmacksmuster Problem nicht. Die Suppe wird i.d.R. nicht so heiss gegessen, wie sie ab und an gekocht wird. ;) Was an dem Schmarrn so toll sein soll entzieht sich meiner Kenntnis, ich würde mein Auto nicht freiwillig so verschandeln; aber wie so oft gilt halt auch hier: Erlaubt ist, was gefällt.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    R2D2 schrieb:

    Mit Bestandsschutz hat das nix zu tun. Die Dachaufsetzer sind völlig egal und erlaubt, sofern sie funktionsunfähig gemacht sind (was mehr als nur Glühlampe o.ä. raus nehmen oder Sicherung ziehen ist), …


    "Bestandsschutz" insofern, dass man sie bei ehemaligen Einsatzfahrzeugen dranlassen kann, unter genannten Bedingungen oder Ausnahmegenehmigungen. Aber ein Zivilfahrzeug damit nachrüsten, wo es vorher nicht vorhanden war (z.B. aus einem Youngtimer ein Polizeifahrzeug basteln) geht eben nicht. Höchstens, wenn die Elektrik erst gar nicht verlegt wird, und selbst dann muss man die Dinger im Bereich der StVZO verhüllen. Im normalen Alltag mit nem eingetüteten Etwas auf dem Dach rumfahren, nur damit man auf Treffen rumprollen kann...
    Die Idee mit dem halben Dachgepäckträger mit blauen Schaumpads für Surfbretter finde ich ganz pfiffig, da kann einem rechtlich keiner was. Wenn man drauf steht... ich finde das alles etwas kindisch, hätt ich vielleicht mit 18 gemacht, jetzt aber nicht mehr. So Schrifzüge wie "Rennleitung" sind noch alberner. Nur ein wirklich original erhaltenes Einsatzfahrzeug hat Stil. :)

    R2D2 schrieb:

    Da die Schriftzüge normal ja verfremdet sind, gibt sich auch das Geschmacksmuster Problem nicht. Die Suppe wird i.d.R. nicht so heiss gegessen, wie sie ab und an gekocht wird
    Das sehen viele aber anders. Es gab schon rechtliche Probleme mit "Pozilei", "Polozei" und Ähnlichem. Je nach Bundesland wird da unterschiedlich verfahren. Generell gilt aber: Fehlen Blaulichter und Reflektorfolie, ist es erlaubt. Theoretisch... Anzeigen gab es trotzdem schon.

    Echter als die Polizei erlaubt: Streifenwagen-Attrappen - autobild.de
    Verkaufe HiFi für Fabia1. Bei Interesse melden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „kampfmeersau“ ()

    Sorry, aber zumindest mit deiner Aussage zum Dachaufsetzer bist du auf dem Holzweg, das ist rechtlich in der ECE-R48 so geregelt, wie von mir grob beschrieben. Wenn was keine Leuchte nach der Regelung ist, dann kann man sich das Teil drauf schrauben und gut ist es. Da beisst die Maus keinen Faden ab und das ist auch von hoher Stellen z.B. in BY so geklärt. Siehe auch z.B. Bewachungsdienst Ehrl in München, die fahren mit den normalen aber betriebsunfähig gemachten Dachaufsetzern von Hella bzw. Hänsch o.ä. rum.

    Hinsichtlich Geschmacksmuster magst es vll. problematisch sein aber du relativierst dich ja schon selbst.
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Dazu gab es mal einen Fall, den ich leider per Google gerade nicht finde... Da ging es um den Lichteinfall in Beleuchtungsanlagen, daher die Auflage, sie im öffentlichen Bereich abzudecken. Da nun meist mit LED statt Hohlspiegeln gearbeitet wird, drücken sie da vielleicht ein Auge zu.

    Dazu kommt aber, dass laut TÜV alle am Fahrzeug angebrachtet Beleuchtungseinrichtungen zu funktionieren haben. Ich bin nicht durch den TÜV gekommen, weil meine Nebelscheinwerfer zu "duff" waren, obwohl andere Fahrzeuge gar keine haben. Die Polizeilichter dürfen aber nicht funktionieren. Ergo: Sie müssen weg. Der TÜV stellt sich schon bei viel weniger quer: Mein Onkel hat bei einer Behördenauktion einen Ex-Notarztwagen gekauft, der nicht einmal gelbe Zusatzblinker an der C-Säule behalten durfte.
    Verkaufe HiFi für Fabia1. Bei Interesse melden.
    Die ECE definiert es aber nunmal als eben keine Leuchte, daher gilt der gute alte Grundsatz (was dran ist muss auch funktionieren) eh nicht und die ECE hat zudem auch Vorrang vor der StVZO. Wenn du damit mal Probleme hattest, war es entweder schon länger her oder es hat mal wieder jemand was nicht gewusst. Dass der TÜV irgendwas irgendwie gesehen hat muss noch lange nichts heissen... ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Welchen Abschnitt der ECE-R48 meinst du denn genau? Ich lese da jetzt nix raus... Wenn es als Leuchte funktioniert, ist es auch eine Leuchte. Leuchtmittel entfernen reicht mMn. nicht aus. Zudem sitzt man da immer am kürzeren Hebel, wenn es um rechtliche Grauzonen geht.
    Verkaufe HiFi für Fabia1. Bei Interesse melden.