Skoda erfüllt das Gesetz zur Kraftstoffverbrauchskennzeichnung

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      Skoda erfüllt das Gesetz zur Kraftstoffverbrauchskennzeichnung

      Ab dem 1. November sind Händler verpflichtet Neufahrzeuge, ähnlich wie Kühlschränke, mit Informationen zu ihrem Verbrauch und ihren Emissionswerten zu versehen ("Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen"). Außerdem müssen Autohäuser ihren Kunden auf Wunsch einen Leitfaden vorlegen, in dem die Verbrauchs- und Emissionswerte aller im deutschen Handel befindlichen Fahrzeuge zum Vergleich aufgelistet sind.

      Die Autohersteller werden die im Rahmen der neuen Richtlinie zur Verbrauchskennzeichnung vorzuhaltenden Leitfäden den Händlern kostenfrei zur Verfügung stellen. Das teilte Jens Bleutge, Geschäftsführer des Skoda-Händlerverbandes auf der Jahreshauptversammlung des Skoda-Händlerverbandes am Montag am Nürburgring mit. Nach längeren Verhandlungen fände sich diese Regelung nun in dem veröffentlichten Gesetz