Wer als Schaulustiger an einem Unfallort Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.
Das Katastrophenschutzgesetz gebe Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sei ein Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich. Durch «Gaffer», Schaulustige und Katastrophentouristen wird laut dem KS bei Unfällen oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung behindert.
Das Katastrophenschutzgesetz gebe Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sei ein Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich. Durch «Gaffer», Schaulustige und Katastrophentouristen wird laut dem KS bei Unfällen oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung behindert.
Anders zu sein bedeutet Einzigartigkeit erreicht zu haben