Neuer EU-Fahrzeugschein

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, sollten Sie sich anmelden.

    Neuer EU-Fahrzeugschein

    Hallo!

    Hat jemand von euch schon einen Plan von dem neuen EU-Fahrzeugschein? :rolleyes:

    Ich hab ihn schon und da steht ja nun bekanntlich nur noch eine Reifengröße drin! Diese ist bei mir 14 Zoll!
    Was ist aber wenn ich 16 Zöller haben will in 6,5x16 Zoll und 205/40/R16 also die typische Skoda 16Zollfelge, die ich ja fahren kann. Muss ich die dann trotzdem in den neuen Schein eintragen lassen? :)

    Für Antworten wär ich sehr dankbar!!!
    Klingt komisch, ist aber so!!
    mir hat mein Händler das mit den Reifen ein bisschen anderst erzählt. Der meinte es würde nur noch die kleinste Größe im Schein stehen (also im Normallfall die Winterreifen) und für alles andere müßte man immer Bescheinigungen mitführen da man nix mehr eintragen kann. Als ich dann nach den RS Felgen fragte die dabei waren meinte er dann das die zur Ausstattung des Fahrzeuges gehören und dort in den Dokumenten vorhanden wären.
    Fabia RS / Bj. 05 / MAM 8 - 7,5 x 17 in Chrom/ Sportgrill mit Race Gitter/ Klarglaß Rückleuchten / Cupra Lippe / Aluantenne / Carbonkennzeichenhalter / Scheibentönung Chromolux Superdark

    Pioneer Avic-X1R / HIFONICS ZEUS ZXi-4000 / Alfatec 1F Powercap / Canton RS 2.160 / Canton RS 100 CX
    bei mir stehen die RS Felgen nicht im EU-Schein drin, nur die 185er Winterreifen da ich die direkt dazugekauft habe. Deshalb hab ich ja den Händler direkt drauf angesprochen worauf er mir das gesagt hat was ich oben geschrieben hab.
    Fabia RS / Bj. 05 / MAM 8 - 7,5 x 17 in Chrom/ Sportgrill mit Race Gitter/ Klarglaß Rückleuchten / Cupra Lippe / Aluantenne / Carbonkennzeichenhalter / Scheibentönung Chromolux Superdark

    Pioneer Avic-X1R / HIFONICS ZEUS ZXi-4000 / Alfatec 1F Powercap / Canton RS 2.160 / Canton RS 100 CX
    Ich habe mittlerweile leider auch so einen neuen Schein.
    Bei mir sind nur die 195/50R15 eingetragen, mit denen der Elegance normalerweise kommt.

    Nicht die minimal zulässigen 185/65R14 (fahre ich als Winterreifen) und auch nicht die 205/45R16 mit denen mein Fabia ausgeliefert wurde (Sportpaket-Bereifung).
    Fabia Elegance 1.9TDI in graphit-grau mit Sportpaket , Xenon, Tempomat und Standheizung.
    @Ben

    Und wenn ich mir jetzt die Seite ausdrucke die für meinen Wagen vorgesehen ist und bei einer Kontrolle unserem Freund und Helfer vorzeige gilt das dann oder kann der sagen, dass er das net akzeptiert? :-/
    Klingt komisch, ist aber so!!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „morantula“ ()

    Der Ausdruck des PDF-Dokuments von der SAD-Homepage ist schon einmal sehr hilfreich und wird anerkannt.

    Grundsätzlich muss die Polizei bei einer Kontrolle Dir Nachweisen, dass Du Deine Rad- / Reifenkombination nicht fahren darfst. So wurde mir die Sache von einem netten Seat-Händler erklärt, bei dem wir vor sechs Wochen einen neuen Ibiza für meine Freundin gekauft haben.

    Ich glaube, es wird noch zu sehr lustigen Situation auf deutschen Parkplätzen bei Polizeikontrollen kommen. :D

    Ich wünsche Euch allen frohe Weihnachten, besinnliche und erholsame Tage und eine fröhliches und erfolgreiches Jahr 2006!
    Fabia 1.9 TDI Elegance Combi Bj. 2006 mit Dynamic-Paket - KAW-Federn 45/35mm - 8x17 DBV S-Australia - Modellbezeichnung entfernt - Milotec Scheinwerferblenden - Chromkennzeichenhalter - Milotec Tacho-Edelstahlringe

    EU-Fahrzeugschein

    Hallöchen allerseits,

    also mein Teufelchen hab ich am 29.11. angemeldet,ich hab extra aufgepasst,dass mir die nette Beamte beide Reifengrößen einträgt,weil ich einen Monat zuvor meinen nun mittlerweile verschiedenen Cinqui auf mich angemeldet hatte und mir das da aufgefallen ist.

    Erstmal find ich es gewaltig bescheuert,dass keiner mit einem redet,was so ne Sache betrifft X(

    Zweitens:warum macht man etwas EINHEITLICH,wenn dann aber nich eindeutig alles drinsteht ... 8o

    Drittens: sagte mir die nette Beamte ich solle doch bitte eine Kopie meines alten Fahrzeugscheins ins Auto packen ,damit ich dann nich mit einem Erlöschen der Betriebserlaubnis rechnen muß :rolleyes: GEHTS NOCH??? X(

    Also gut,man beuge sich dem deutschen (oder besser europäischen) Bürokratismus...hab nun die Kopie im Handschuhfach und gut...ich kenne unsre grünen Männchen hier in der Gegend...die diskutieren nich...

    Achso,wenn man das Auto umlackieren sollte muß das auch nich mehr eingetragen werden (nur mal so am Rande)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Gelber Teufel“ ()

    RE: EU-Fahrzeugschein

    Hallöle,

    also das mit den neuen Fahrzeugdokumenten ist eine Frage des grundsätzlichen Verständnis von Fahrzeugpapieren. Der EU Gedanke ist schlicht und einfach, ein Dokument zu haben, das die Zulassung eines Fahrzeugs bescheinigt und nichts weiter.

    Daher sind in den Dokumenten nach EU viele Angaben, die wir aus den alten deutschen Papieren gewohnt sind nicht enthalten, sondern als Pflichtangabe, nur die zur Zulassung notwendigen (erkennbar an der alphabtischen "Nummerierung"). Die einzelnen EU-Staaten können aber noch eigene Angaben in den Dokumenten machen (mit Ziffern durchnummeriert). Bei uns kommt in Ziff. 14.1 u. 14.2 eine Reifengröße aus der ABE bzw. Typgenehmigung mit in die Dokumente. Alle anderen Rädergrößen aus der ABE/Typgenehmigung bleiben unberücksichtigt. Technische Angaben gibt es ohnehin nur noch im Dokument 1 (Fz-Schein), das Dokument 2 (Fz-Brief) bräuchte es nach EU eigentlich gar nicht mehr, kann aber gemacht werden.

    Bei Kontrollen muß der, der kontrolliert nachweisen, daß eine falsche Größe drauf ist. Um sich da Zeit und Ärger zu ersparen, ist es ratsam, den alten Brief (sofern vorhanden) oder z.B. das Papier von der Skoda HP mitzuführen. Das muß man zwar nicht, aber es macht die Sache einfacher. Eine Datenbank, auf die die Kontrollierenden jederzeit zugreifen können, ist geplant aber noch nicht fertig.

    Anders ist es mit Sonderrädern, für diese muß man entweder die ABE dabei haben, sofern da keine Abnahme vorgesehen ist oder die Papiere der Abnahme, wenn kein Eintrag in die Zulassungsdokumente nötig ist. Diese Räder kann man nach wie vor auch in Dokument 1 eintragen lassen, die kommen dann zusätzlich unter Ziffer 22 (alt Ziff. 33) rein. Ist leider aber so, daß hier momentan das größte denkbare Chaos herrscht, daher machen das so ziemlich alle Zulassungsstellen anders als vorgesehen... :rolleyes:
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Also diese Frage beschäftigt auch die Ordnungshüter. In einem internen Forum wurde sie auch schon diskutiert. Ja ich muss mich hier outen - gehöre auch zu einem Teil dieses Vereins.

    Es ist soweit richtig, dass diese neue Verfahrensweise die Kontrollen verkompliziert undalles nicht mehr so eindeutig ist.

    Sollte es vom Fahrzeughersteller eine Freigabe für eine bestimmte Felgen-Reifen-Kombi geben, so darf sie natürlich gefahren werden, auch wenn sie nicht im Fahrzeugschein steht. Für alle anderen möglichen Kombinationen müssen eventuelle Abnahmen und Bestätigungen dann natürlich mitgeführt werden.

    Man kann sic jedoch trotzdem der Einfachheit halber die gefahrenen Rad-Reifen-Kombis in den FS eintragen lassen, was es für alle erleichtert.

    Mfg