MTEC Scheinwerferbirnen im Xenon Look | Tests S.1,3 | Skandal S.8

  • Fabia I

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    tjal, was soll ich sagen? wieder mal n fettes lob an das team von xenonwhite.de! hab am donnerstag den 20.04. meine standlichter bestellt, und heute (montag 24.04.) sind sie schon da! perfkte arbeit!

    Endlich legales bläuliches standlicht! yippie :D :D
    Gruß Stephan

    Wo es jetzt schon W5W Birnen in der weißen Farbe gibt, sind eventuell noch Sofitten geplant ?
    Ich dachte da in erster Linie an eine legale (led sofitten sind nicht legal), weiße Kennzeichenbeleuchtung hinten.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    von unserer seite erstmal nicht.

    da hoffen wir eher auf eine novelle vom gesetzgeber und der lockerung der auflagen bei led.

    aber wenn wir einen legalen weg entdecken, um schoenes weisses kennzeichenlicht zu bekommen, werden wir das sicher weiter verfolgen.

    gruss,
    tom
    www.Fuers-Auto.de - alles gut, alles guenstig!
    @ Tom ...na dann wird die Bestellung sicher demnächst bei euch eingehen! Sicher ne schönere Optik in Verbindung mit dem Serien-Xenon. (Bi-Xenon sozusagen *g)


    Hat denn schon einer sein Fernlicht mit Mtecs und Serien Xenon???
    Skoda Fabia RS
    Draussen: 7,5x17 proline R, Cupra-Lippe, Facelift-Rückleuchten
    Drinnen: Milotec Leder-MAL, R32-Lenkrad, Fabia Dosenhalter

    www.headshotgang.com
    Original von DukeBigTime
    Ich habe die MTECs und Xenonwhite Standlichter auch hier liegen, aber noch nicht verbaut. Habe auch einen RS.

    und kannst du die aufgezaehlten lampen-bauformen bestaetigen?
    philips ist da nicht immer 100% korrekt.

    gruss,
    tom
    www.Fuers-Auto.de - alles gut, alles guenstig!
    Ich habe die Scheinwerfer noch nicht demontiert und bei der Bestellung habe ich mich eher an deine Angaben gehalten. Ich kann noch nicht sagen, ob es die richtigen sind obwohl ich 2 Paar MTEC H7 bestellt habe, aber wenn man die Scheinwerfer rein optisch vergleicht, dann sehen sie sich von der Grösse her schon sehr ähnlich. Ich denke schon, dass es H7 sind.
    Hallo!!

    Leider hab ich eine schlechte Nachricht!!!

    Sehr geehrte Kunden von xenonwhite.de,


    leider muessen wir Sie heute mit einer wichtigen und unerfreulichen
    Nachricht konfrontieren.
    Bitte lesen Sie diese Mail bis zum Schluss, es ist entscheidend fuer Sie.


    Sie haben von uns die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" erworben.
    Diese wurden von uns als "mit Pruefzeichen, legal verwendbar" deklariert.

    DEM IST NICHT SO.
    Die "Xenonwhite.de Super White W5W" sind nicht erlaubt im Bereich der StVO.


    Die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" besitzen zwar ein
    Pruefzeichen, allerdings basiert dies auf der Grundlage von nicht
    eingefaerbten serienmaessigen Standlichtern.
    Die Herstellerfirma der "Xenonwhite.de Super White W5W", naemlich die Firma
    CEC (cecindustries.com), druckte das Pruefzeichen der nicht
    eingefaerbten Standlichter also illegalerweise auf die blau eingefaerbten
    Standlichter, welche wir angeboten haben, ohne von dem Schwindel zu ahnen.
    Anhand diesem E13-Gutachten, welches wir explizit fuer die blau
    eingefaerbten Standlichter bekamen, mussten wir von deren Echtheit ausgehen:
    xenonwhite.de/pics/cec_zerti.jpg .

    Hier der originale Wortlaut der Herstellerfirma CEC
    (cecindustries.com), deren unerwartete Antwort wir auf nochmalige
    explizite Nachfrage vor wenigen Stunden bekamen:
    <<
    Thank you for your email.
    Yes, we are using the e-mark of clear one to print on blue bulbs, because
    ECE regulation haven't had a standard requests for W5W BLUE bulb. The other
    real E-MARK we have is for AMBER one for your reference.
    Any problem, please feel free to let us know.
    Regards,
    >>

    Wir sind nun einerseits bestuerzt, dass wir hier selbst getaeuscht wurden,
    andererseits moechten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die
    Standlichter unter falschen Voraussetzungen angeboten haben.
    Wir sehen es als unsere Pflicht an, Ihnen diese Tatsache offen und
    schnellstmoeglich zu kommunizieren, daher diese eMail.


    Es tut uns sehr leid und wir setzen alles daran, dieses Missgeschick fuer
    Sie zu entschaedigen.
    Rueckgaengig koennen wir dies nicht mehr machen, daher moechten wir Ihnen
    zwei Moeglichkeiten zur Loesung anbieten.

    1.
    Sie behalten die "Xenonwhite.de Super White W5W", erkennen aber damit auch
    an, dass diese nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Weitergehende
    Ansprueche koennen nicht bei uns geltend gemacht werden. Dazu muessten Sie
    sich an die Herstellerfirma CEC (cecindustries.com) wenden.
    Im Gegenzug entschaedigen wir Sie mit einem Warengutschein ueber 6,00 Euro
    je gekauftem Set "Xenonwhite.de Super White W5W", dies entspricht dem Wert
    der legalen Standlichter "Narva Blue W5W", welche wir ebenfalls anbieten.
    Der Warengutschein ist auf das gesamte Sortiment anwendbar.
    Bitte dazu bei einer Bestellung im Freitextfeld ("Nachricht:") schreiben:
    "W5W-AKTION __ Set je 6 Euro = __ Euro Rabatt." Ausserdem die
    Rechnungsnummer und den Namen aus der damaligen Bestellung.
    Der Rabattbetrag darf dann von der Gesamtsumme der neuen Bestellung
    abgezogen werden (keine negativen Betraege moeglich).

    2.
    Sie senden uns die "Xenonwhite.de Super White W5W" zurueck (wenn moeglich im
    originalen Blisterpack, ist aber nicht zwingend noetig). Bitte nicht unfrei,
    das koennen wir nicht annehmen. Es reicht aber per Brief, durch den
    Transport defekt gewordene Lampen erkennen wir an.
    Dazu legen Sie einen Zettel bei, auf dem die Rechnungsnummer, Ihr Name und
    Ihre Adresse, eMail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung steht. Wir werden
    Ihnen dann den Betrag von 11 Euro je gekauftem Set rueckueberweisen.
    Die Ruecksendungen bitte an: Christian Kern - Wolfsberger Str. 24 - 91074
    Herzogenaurach


    Ich hoffe, Sie verstehen unsere Situation und sind mit den
    Loesungsvorschlaegen einverstanden.
    Wir tun unser bestes, um Ihnen den Schaden so gering wie moeglich zu halten,
    auch wenn uns dadurch nun immense Kosten entstehen werden.

    Nochmals moechten wir uns bei Ihnen fuer die Unannehmlichkeiten
    entschuldigen und moechten beteuern, dass wir hier ebenfalls getaeuscht
    wurden und davon ausgehen mussten, dass die Standlichter legal sind.


    Dieser Vorfall betrifft NUR und AUSSCHLIESSLICH die Standlichter
    "Xenonwhite.de Super White W5W".
    Die von uns ebenfalls angebotenen MTEC Hauptscheinwerferlampen in H1, H3, H4
    und H7 sind voellig legal.


    Falls Sie wissen wollen, was nun mit den weiss leuchtenden "Xenonwhite.de
    Super White W5W" passiert, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
    Heute frueh haben wir sie sofort aus dem Sortiment genommen, als der
    Verdacht aufkam, sie sind nicht legal. Die noch nicht ausgefuehrten
    Bestellungen wurden gestoppt.
    Wir beabsichtigen, sie wieder anzubieten, aber dann mit einem klaren Hinweis
    auf die Nichtzulaessigkeit in der StVO und evtl. mit einem daraus
    resultierenden Preisnachlass.


    Ich moechte Sie auch ueber die Gesetzeslage informieren, was beim Fahren mit
    nicht zugelassenen Standlichtern auf Sie zukommen kann.

    Nach einstimmigen Informationen mehrerer hochrangiger Polizisten kommt
    dieses Strafmass in Betracht:
    Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136:
    Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum
    Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
    lichttechnischer Einrichtungen.
    § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
    Bussgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erloeschen der Betriebserlaubnis.

    Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist
    die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des
    Strassenverkehrs voraussetzt.
    Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die
    voruebergehende Stilllegung des KFZ.

    Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu
    bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das
    Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte
    ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.


    Wir haben fuer alle Ihre Fragen, die das Thema "Xenonwhite.de Super White
    W5W" betreffen, die eMail-Adresse rueckruf@xenonwhite.de eingerichtet und
    bitten Sie, hierfuer diese eMail-Adresse zu nutzen.

    Nochmals entschuldigen wir uns fuer den Vorfall, der nicht haette passieren
    sollen und bitten um Ihr Verstaendnis dafuer.


    Mit freundlichen Gruessen,
    Christian Kern / Thomas Spaeth
    rueckruf@xenonwhite.de
    xenonwhite.de
    Klingt komisch, ist aber so!!
    halli hallo!

    nächste woche donnerstag bekomme ich nun meinen neuen RS *freu*

    da es ein Import ist habe ich kein xenon dafür aber tempomat und mittelarmlehne serie!

    nun meine frage :

    ich würde mir 1x die mtec superwhite H7 & 1x die superwhite H3 bestellen
    reicht diese anzahl aus oder brauche ich mehr birnen für den bau?

    thx

    chilla

    p.s. fragt mich sachen zu servern aber bei autos habe ich zwei linke hände lach
    Skoda Octavia 2.0 TFSI V/RS

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „KillaChinChilla“ ()

    Das ist ein Scherz, oder ? X( X( X( X( X(


    Sehr geehrte Kunden von Xenonwhite.de

    Sie kennen mich aus den bisherigen Newslettern von Xenonwhite.de .

    Ich moechte Ihnen zuerst mitteilen, dass ich mich aus diversen Gruenden von
    Xenonwhite.de getrennt habe

    [...]

    Jetzt zu etwas sehr WICHTIGEM.

    Sollten Sie die MTEC Super White in H7 erworben haben, ist dies fuer Sie
    besonders interessant.
    Schauen Sie sich das Pruefzeichen auf der Lampe bitte einmal genau an.
    Sollte es so aussehen wie in diesem Bild ->
    tspaeth.de/lupo/mtec/h7_e_fake.jpg , so haben Sie eine nicht
    e-zertifizierte Lampe erhalten. Denn nach dem Pruefzeichen fehlt die
    Pruefziffer.
    Ob dies ein Versehen von MTEC war oder keine Pruefziffer vorliegt, ist mir
    nicht bekannt.
    Aber Fakt ist, dass die Lampen so nicht legal sind. Dies duerfte so gut wie
    alle MTEC Super White H7 betreffen.

    Bei Fragen hierzu wenden Sie bitte an Xenonwhite.de .
    Ich gehe davon aus, dass der jetzt dafuer Verantwortliche bald Stellung dazu
    nehmen wird.

    [...]

    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    ma ehrlich, wer glaubt dem gestrigen Posting von t00i noch ?

    klick mich

    Sorry, aber ich glaub weder xenonwhite noch "fuers-auto.de" jemals irgendwas.
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl