Privatmann darf nicht vor Radarfallen warnen

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    Privatmann darf nicht vor Radarfallen warnen

    Privatleute dürfen im Gegensatz zu Radiosendern nicht öffentlich vor Radarfallen warnen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarbrücken entschieden (Az.: 6 F 6/04), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.

    Das Gericht untersagte einem Mann, der andere Autofahrer mehrfach mit Plakaten oder Transparenten auf Radarfallen hingewiesen hatte, dies weiter zu tun. Unter anderem hatte der Mann nahe eines «Blitzers» ein Schild mit der Aufschrift «Ich bin für Radarkontrollen» aufgestellt, wobei das Wort «Radar» für Vorüberfahrende als einziges zu lesen war.

    Damit beeinträchtigte er nach Auffassung des Gerichts «die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung». Radio-Durchsagen seien dagegen als «allgemeiner Appell an die Einhaltung von Geschwindigkeitsregelungen» zu verstehen und daher zulässig.
    Es lebe der Linksstaat.

    Ein Ziel hat der gute Mann ja erreicht: Die Leute dort sind scheinbar nicht mehr so schnell gefahren, was die Verkehrssicherheit dort gesteigert hat. Dasselbe ehrenwerte Ziel wie das einer Radarmessung ;)
    8)Skoda Octavia I 1.9 TDI Elegance 8)
    Becker Traffic Pro, Sitzheizung, Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und -schaltknauf, Tempomat, Regensensor, FSE und v. a. knackige & sparsame 130 Pferdchen

    vorher: "Silberpfeil" Skoda Fabia Combi 1.9 TDI Elegance
    Naja, dies ist nur eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes. Wenn ich dienstlich beim VG Halle bin, und sehe, was entschieden wird, frage ich mich oft, ob ich nicht was falsches studiert habe (oder nicht aufgepasst ???). Oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung wäre sicher präsentativer (wo bleibt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ???).

    Andreas
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