Garantieverlängerung?

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      Veränderungen am Wägelchen seht ihr
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      original Fabiateile bei eBay

      Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „R@ven“ ()

      Original von NiteCrow
      ach danke NiteCrow, gerade musst ichs nochmal suchen und habs dank der 2 Begriffe sofort gefunden ;)


      hmmmm, was soll man denn davon halten????
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      Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!
      ich glaube es kommt auf den zeitpunkt und die km leistung an...genaueres weiss ich ber auch nciht ;)
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      Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!
      Laufleistung und Zeitpunkt des Abschlusses ist egal, es muss nur innerhalb der ersten 2 Jahre Garantie sein. Schließt man sie beim Neuwagenkauf mit ab, gibts 3 Jahre, ansonsten 2 Jahre Anschlussgarantie. Kosten: Ca. 255 Euro. Meiner wird am 14.12. 2 Jahre alt, Abschluss der Garantieverlängerung war vor ca. 1,5 Monaten bei 35000 km.
      Skoda Fabia Combi Sport-Line, 75 PS, EZ 12/05, GRA, Klimatic, Lovato Fast - Autogasanlage
      Der Preis variiert.
      Von ich Glaube 255€ für den kleinsten Motor bis zu 300€ für den RS.

      Habe die Garantieverlängerung im September abgeschlossen.

      Wann man sie abschließt und was man dann dafür bekommt haben mein Vorredner schon geschrieben.

      Gruß
      Habe nen RS
      Fabia RS 8o

      130PS, Tempomat, 40mm Vogtland-Federn,
      Wiechers Domstrebe, Felgen Borbet schwarz poliert 17",
      Cupra Lippe + Ansaugtrakt, Winterreifen auf Originalfelge
      Der letzte Beitrag ist zwar schon etwas älter, das Thema wird bei mir jetzt aber aktuell.

      Ich möchte die Anschlussgarantie abschließen. Kostet für mich 255,- EUR. Nach den aktuellen Bedingungen sind die Lohnkosten zu 100% und die Materialkosten zu 100% (bis 100 Tkm) bzw. 40% (ab 100 Tkm) abgedeckt. Entnehme ich zumindest diesem Forum. Das kann mir durch das Autohaus ja vorher nochmal bestätigen lassen.

      Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wie ist die Aussage in Bezug auf Autogas gemeint??? In der 2-jährigen Garantie ist alles ausgeschlossen, was mit Autogas in Berührung kommt. Und bei der Garantieverlängerung ist alles eingeschlossen? Das kann ich nicht glauben. Wäre ja schön, aber...

      Kann jemand dazu etwas Verbindliches sagen?

      Gruß
      Jo

      EDIT:
      Habe mal bei der Skodabank nachgesehen:
      www.skodabank.de -> Privatkunden -> (rechte Seite) Info-Material -> Skoda Life Time Garantie

      Hier auch der direkte Verweis auf den Flyer. Falls verboten, bitte löschen.
      skodabank.de/etc/medialib/skoda/dde.Par.0010.File.pdf
      Original von R@ven
      Für alle mal zum Nachlesen :D


      Hallo R@ven,

      hast du auch die kompletten Bedingungen parat? In dem eingescannten Dokument (so eins habe ich mir heute im Autohaus auch zeigen lassen), steht ja praktisch nichts drin. Da ist ja der Flyer aussagekräftiger. In dem Dokument wird auf "Nr.II (1) der Bedingungen" und "Nr.II (2) der Bedingungen" verwiesen. Gibts die auch zum Mitnehmen?

      Mich interessiert im Prinzip ein Vergleich der 24-monatigen Herstellergarantie und der Zusatzgarantie. Oder sind die identisch?

      Danke
      Jo
      Hab mal was zugeschickt bekommen. Vielleicht können sich die Experten auf dieser Grundlage eine Meinung bilden und einen Rat für oder gegen diese Versicherung aussprechen?
      Bedingungen für die Garantieversicherung
      (Skoda LifeTime Garantie)


      I. Was ist versichert?
      (1) Für Ihr im Versicherungsvertrag näher bezeichnetes Škoda-Kraftfahrzeug, das bis zu 24 Monate vor dem erstmaligen Vertragsabschluss erworben und zugelassen wurde, gewähren wir nach Maßgabe der nachstehenden Versicherungsbedingungen Garantie. Der Leistungsumfang der Garantieversicherung bestimmt sich nach Maßgabe von Ziffer II.
      (2) Die Garantieversicherung bei erstmaligem Abschluss gilt je nach Vereinbarung für 24 Monate bzw. für 36 Monate und beginnt mit dem Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit der Erstauslieferung des Fahrzeugs für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten Gewährleistung. Bei Verlängerung einer bereits bestehenden LifeTime Garantieversicherung gilt der Vertrag für 12 Monate. Beantragen Sie den Abschluss der Versicherung nicht zeitgleich mit dem Kauf oder der Übergabe des Fahrzeugs, ist die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung nachzuweisen.
      (3) Eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs hat keinen Einfluss auf die Dauer des Versicherungsschutzes. Bei einem Halter- und Besitzerwechsel geht der Vertrag grundsätzlich auf den neuen Erwerber über. Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf des Fahrzeugs an einen gewerblichen Wiederverkäufer. In diesem Fall erlischt der Vertrag mit der Übergabe des Fahrzeugs.
      (4) Die Garantieversicherung gilt für die Bundesrepublik Deutschland und dort zugelassene Fahrzeuge. Bei vorübergehenden Fahrten bis 6 Wochen, etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, gilt diese auch im europäischen Ausland.

      II. In welchem Umfang leisten wir?
      (1) Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadeneintritts weniger als 5 Jahre zurückliegt und deren Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km beträgt, leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile des im Versicherungsvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs mit Ausnahme der unter Ziffer III. aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsausschlüsse). Eine den Garantiefall auslösende Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eines oder mehrere der unter Ziffer II. (1) genannten Teile ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb des Fahrzeugs aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr nachkommt. Funktionsbeeinträchtigungen durch Verschleiß gelten nicht als Defekt im Sinne dieser Bedingungen.
      (2) Für Fahrzeuge, die nicht den unter Ziffer II. (1) genannten Voraussetzungen entsprechen, leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit der folgenden Teile:
      (Baugruppen-Garantie):
      Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter;
      Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes;
      Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile für Front-, Heck- und Allradantrieb;
      Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe; elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock;
      Lenkung: Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergeräte für Servolenkung, elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor;
      Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Anti-Blockier-System (ABS) mit denTeilen: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe;
      Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser, Turbolader, Ladeluftkühler, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät;
      Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer;
      Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungsgebläse-, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuergeräten, Relais, Schalter, Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement. (Bei allen Teilen sind Bruchschäden ausgenommen). Zentralverriegelung mit den Teilen: Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte, (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen), Steuergerät der Wegfahrsicherung;
      Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer; Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung, Abgaskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Thermoschalter;
      Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (Steuergerät und Stellring);
      Abgasanlage: Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde.

      III. Was ist nicht versichert?
      Wir leisten keine Garantie

      (1) für
      a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen);
      b) alle beim Deckungsumfang nicht genannten Teile (vgl. Ziffer II Nr. 2);
      c) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.

      (2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
      a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen;
      b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Felgen, Reifen, Auswuchten der Räder, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
      c) Batterie, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
      d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
      e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lackund Korrosionsschäden, Undichtigkeiten;
      f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V 3a+b);
      g) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter, Verunreinigung im Kraftstoffsystem;
      h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
      i) Folgende nicht werkseitig eingebaute Teile: Radio/Kassetten-, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des Sound-Systems, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme;
      j) Datenträger (DVD, CD-Roms) für Navigationsgeräte.

      (3) für Schäden
      a) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind;
      b) an Kraftfahrzeugen, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-Tuning);
      c) an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;
      d) an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschulwagen, Rettungs- und Polizeifahrzeuge eingesetzt werden sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind;
      e) an Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen;
      f) an Sonderkraftfahrzeugen, Sonderserien und Fahrzeugen mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten.

      (4) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
      a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
      b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
      c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
      d) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder durch Kernenergie
      e) für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat;
      f) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;
      g) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen;
      h) die durch Tierbiss entstanden sind.

      (5) für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
      a) Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder ein Defekt sowie ein Austausch unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes nicht angezeigt wird;
      b) der garantiepflichtige Schaden vor der Reparatur nicht unverzüglich gemeldet und das Kraftfahrzeug nicht zur Untersuchung der beschädigten Sache bereitgestellt wird, die zur Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte nicht erteilt werden oder Weisungen zur Minderung des Schadens nicht befolgt werden;
      c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs nicht beachtet werden (z. B. durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
      d) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde;
      e) ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Vorschaden nicht repariert wurde;
      f) ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Mangel, der bei Garantieabschluss bestanden hatte, nicht repariert wurde.

      (6) Tritt durch einen ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden an einem nicht versicherten Bauteil ein, so ist dieser Folgeschaden nicht versichert.

      (7) Defekte an einem nicht versicherten Bauteil sind auch dann nicht versichert, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit eines versicherten Bauteils beeinträchtigt wird und dieses Bauteil selbst nicht defekt ist.


      Gruß
      Jo
      Original von jorilla
      Original von R@ven
      Für alle mal zum Nachlesen :D


      Hallo R@ven,

      hast du auch die kompletten Bedingungen parat? In dem eingescannten Dokument (so eins habe ich mir heute im Autohaus auch zeigen lassen), steht ja praktisch nichts drin. Da ist ja der Flyer aussagekräftiger. In dem Dokument wird auf "Nr.II (1) der Bedingungen" und "Nr.II (2) der Bedingungen" verwiesen. Gibts die auch zum Mitnehmen?

      Mich interessiert im Prinzip ein Vergleich der 24-monatigen Herstellergarantie und der Zusatzgarantie. Oder sind die identisch?

      Danke
      Jo


      sorry,

      war im Urlaub ;)

      also ich habe mich jetzt damit abgefunden, dass immer wieder einige Leute einige Sachen kritisieren bzw. schlechtreden...

      nach meinem Abschluss der Skoda Lifetime hab ich mich auf jeden Fall besser gefühlt ;)

      man weiss ja nie, und es steht doch alles geschrieben ;) was genau verstehst du denn jetzt nciht? (nicht böse gemeint ,)
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      Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!
      Hmm, was habe ich denn schlechtgeredet? Ich wollte doch nur die konkreten Bedingungen wissen. Und die Details habe ich doch selber herausgefunden. Verstehe deinen Beitrag nicht so richtig ?(

      Nur zur Info: da ich mich auch besser fühle mir der Garantie, werde ich sie wohl abschließen.

      Gruß
      Jo
      ich meinte doch auch nicht deinen Beitrag ;)

      :D:D:D:D:D

      Die Bedingung stehen doch in deinem Beitrag
      (1) Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadeneintritts weniger als 5 Jahre zurückliegt und deren Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km beträgt, leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile des im Versicherungsvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs mit Ausnahme der unter Ziffer III. aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsausschlüsse).


      und danach dann

      Für Fahrzeuge, die nicht den unter Ziffer II. (1) genannten Voraussetzungen entsprechen, leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit der folgenden Teile:
      (Baugruppen-Garantie):
      Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter;
      Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes;
      Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile für Front-, Heck- und Allradantrieb;
      Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe; elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock;
      Lenkung: Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergeräte für Servolenkung, elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor;
      Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Anti-Blockier-System (ABS) mit denTeilen: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe;
      Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser, Turbolader, Ladeluftkühler, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät;
      Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer;
      Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungsgebläse-, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuergeräten, Relais, Schalter, Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement. (Bei allen Teilen sind Bruchschäden ausgenommen). Zentralverriegelung mit den Teilen: Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte, (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen), Steuergerät der Wegfahrsicherung;
      Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer; Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung, Abgaskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Thermoschalter;
      Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (Steuergerät und Stellring);
      Abgasanlage: Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „R@ven“ ()

      Hallöchen,

      kann mir jemand sagen, was eine Garantieverlängerung ausserhalb der Werksgarantie kostet (meiner ist EZ 12/2004, also Werksgarantie schon lange abgelaufen). Bietet Skoda sowas überhaupt an? Wenn nein, wer sonst?

      Liebe Grüße
      Haiko
      Aktuell: Skoda Fabia II RS 1.4 TSI mit diversen elektronischen Umbauten (Rückfahrkamera, DAB+, DVD/Navi, Dashcam, ...)
      Vorher: Skoda Fabia 1.2 HTP Modell 2005; DK Import - Tagfahrlicht, Sitzheizung, Tempomat, ...
      kann ich dir leider nicht 100%ig sagen, aber meines Wissens wird dir niemand eine Garantieverlängerung anbieten...

      Skoda macht es, wie du schon sagtest, nur innnerhalb der Wersgarantiezeit...

      Viel Glück bei der Suche

      Frag mal bei A.T.U. usw. nach, vielleicht haben die so ein Angebot im Programm ;)
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      Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!
      Ich hab heute auch abgeschlossen. Hab noch einen Monat Herstellergarantie bis 04/08 und da dachte ich mir machste halt mal 2 Jahre zusätzlich.

      Kostenpunkt: 300€ für den 2.0er

      Der Preis scheint schon Motorabhängig zu sein, er hatte sich vorher verklickt auf den 1,4er mit 75PS und da waren es nur 265€.

      Naja egal, ich zitiere mal R@ven:

      "nach meinem Abschluss der Skoda Lifetime hab ich mich auf jeden Fall besser gefühlt"

      Da ist was wahres dran :D
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!