Da ich vorhin hier im Forum gelesen habe das sich jemand einen Neuwagen gekauft hatt und bedenken wegen der Händlerzulassnung hat (wegen Wertverlusst) hier eine kleine Info
Wenn ein Neufahrzeug eine Tageszulassung, eine Zulassung auf den Händler oder eine Kurzzeitzulassung hatte ist das Fahrzeug trotzdem als Neufahrzeug anzusehen. Da gibt es einen Gerichtsbeschluß dazu das du als erster richtiger Halter beim Verkauf 1.Hand ausweisen darfst und das FZ als 1. Hand anzusehen ist auch wenn du der 2. Eintrag in den Papieren bist!
Trotz Tageszulassung kein Wertverlusst weil trotzdem 1.Hand!!!
Gruß Shiny
Wenn ein Neufahrzeug eine Tageszulassung, eine Zulassung auf den Händler oder eine Kurzzeitzulassung hatte ist das Fahrzeug trotzdem als Neufahrzeug anzusehen. Da gibt es einen Gerichtsbeschluß dazu das du als erster richtiger Halter beim Verkauf 1.Hand ausweisen darfst und das FZ als 1. Hand anzusehen ist auch wenn du der 2. Eintrag in den Papieren bist!
Trotz Tageszulassung kein Wertverlusst weil trotzdem 1.Hand!!!
Gruß Shiny