Bei Ast auf Autoblech kann Gemeinde haften

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    Bei Ast auf Autoblech kann Gemeinde haften

    Wird ein Auto durch den herabstürzenden Ast eines Straßenbaums beschädigt, haftet unter Umständen die Gemeinde dafür.



    Grundsätzlich müssen Straßenbäume zwei Mal im Jahr auf ihren Zustand hin überprüft werden - einmal mit Laub und einmal ohne Laub. Wird dies unterlassen, kann die Gemeinde für Schäden haften. Darauf macht die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe aufmerksam (Az.: III ZR 225/03).

    Allerdings muss zwischen dem Herabfallen des Astes und einer nicht erfolgten Überprüfung ein Zusammenhang bestehen. In dem verhandelten Fall konnte eben dies nicht festgestellt werden.

    Geklagt hatte eine Frau, deren Wagen vom Ast eines Alleebaumes beschädigt worden war. Sie verlangte von der Gemeinde Schadenersatz, weil diese die Alleebäume nicht hinreichend kontrolliert habe.

    Nach Auffassung des Gerichts hätte die Frau jedoch nachweisen müssen, dass der Schaden durch eine Überprüfung der Bäume hätte festgestellt und verhindert werden können. Die Klage wurde abgewiesen. Anders hätte es ausgesehen, wenn der Gemeinde beispielsweise Krankheiten des Baumes nach einer Überprüfung bekannt gewesen wären.

    Quelle: dpa