Was es nicht alles gibt ;) :D
Ein Annäherungsversuch während der Autofahrt kann den Fahrer oder Halter den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem in der «Monatsschrift für Deutsches Recht» veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Ein Fahrer müsse mit spontanen Abwehrreaktionen der Betroffenen oder von anderen Mitfahrern rechnen. Die Unfallgefahr liege somit auf der Hand, so dass der Autofahrer einen Unfall grob fahrlässig verursacht habe (Az.: 5 U 396/03-39).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Firma gegen deren Vollkaskoversicherung ab. Ein Mitarbeiter des Unternehmens hatte im Firmenwagen Annäherungsversuche an seine Beifahrerin unternommen. Eine hinter ihm sitzende Mitfahrerin schlug ihm daraufhin in das Genick, so dass er sich nach ihr umdrehte. Dadurch geriet der Wagen außer Kontrolle und es kam zu einem Unfall.
Wie bereits die Versicherung hielt auch das OLG dem Autofahrer grob fahrlässiges Verhalten vor. Jeder Autofahrer wisse, dass er den Blick «grundsätzlich nicht von der Straße abwenden» dürfe. Dies gelte auch bei einer Ablenkung im Fahrzeug. In jedem Fall sei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gerechtfertigt, wenn der Fahrer, wie hier geschehen, die «Ablenkung» noch selbst provoziert habe.
dpa