Bus überholen.

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    Bus überholen.

    Hallo,

    ich hab eine Frage zum Thema Bus überholen.
    Den § 20 STVO kenne ich, die Formulierung, dass ich links blinkenden Bussen das Abfahren ermöglichen und ggf. warten muss, ist aber irgendwie schwammig.

    Hintergrund ist, dass ich schon wieder die gleiche Situation hatte.
    Rechts hält ein Bus, blinkt rechts, ich setze ordentlich den Blinker, kann gefahrlos überholen, und genau dann, wenn ich links neben dem Bus bin, dauert es dem Herrn Busfahrer zu lange, er blinkt und fährt einfach los.
    Einmal ist mir das passiert, als ich mit Schrittgeschwindigkeit auf der Gegenspur überholen wollte (der Bus stand).
    Kurzum: ich halte es für völlig daneben, dass ich einen Überholvorgang abbrechen soll, wenn ich bereits neben dem Bus bin und ihn in wenigen Sekunden überholt hätte.
    Der Busfahrer, mit dem ich mich dann freundlich (!) darüber unterhalten wollte, hatte heute wieder wie alle seine Kollegen typischerweise seinen studentenfeindlichen und allgemein unfreundlichen Tag.

    Google hilft mir auch nicht eindeutig weiter, in Gesetzeskommentierungen werde ich interessehalber in den nächsten Tagen vielleicht mal schauen.
    Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert,
    es kommt aber darauf an, sie zu verändern.
    Hi
    wenn du im Überholvorgang bist und der Bus steht hast du Vorfahrt aber beweise das mal wenn es kracht , ich glaub nicht das du ohne zeugen vor gericht was reissen kanst. steck lieber zurück.
    MfG
    W!ldth!ng-think wild
    "Leg Dich mit dem Besten an, und Du stirbst wie alle dann"
    Im Zweifelsfall sollte man nachgeben...auch wenn man evtl. Recht bekommt,weil es Zeugen gibt,ist es doch ärgerlich um den Schaden.

    Z.B. in Wolfsburg halten die Fahrer der städtischen Busse gnadenlos drauf,denen ist das scheißegal...Blinken,Gas geben,rausziehen;wenn einer daneben ist,hat er Pech gehabt.Das sagen sogar die Fahrer der privaten Busfirmen,dass das Verhalten der WVG-Fahrer gegenüber Autofahrern unter aller Sau ist.

    Ich hatte es auch schon häufiger,dass ich fast auf Höhe des Fahrers war und er einfach losgefahren ist.
    Grundsätzlich gilt doch sowieso erstmal §1 STVO Vorsicht und Gegenseitige Rücksichtnahme.
    Heißt im Klartext niemand sollte auf sein Recht pochen wenn er durch zurückstecken ganz einfach einen Unfall vermeiden kann. Mit Busfahrern ist das immer so ne Sache, beweise mal das der dich gesehen haben muss :(
    Ich wäre beinahe mal auf der Autobahn mim Motorrad unter nem Bus gelandet weil der Fahrer es nicht für nötig hielt mal ausm Fenster zu schauen, zog einfach nach links. Danach wäre die Chance noch aum mein Recht zu pochen sehr gering gewesen.
    Bei einem Stehenden Bus einfach mal kräftig hupen wenn er losfährt und du noch neben ihm bist. Zum einen ist die Hupe dafür da um andere zu warnen und zum zweiten erschreckt der Busfahrer meist dann und hält erst mal an. Ist nicht sonderlich schock aber es wirkt oft wahre Wunder ;)
    Original von locutus
    Grundsätzlich gilt doch sowieso erstmal §1 STVO Vorsicht und Gegenseitige Rücksichtnahme.


    Ich weiß ja, mir geht's ja auch gar nicht um 5 Sekunden Vorteil oder dass ich unbedingt überholen müsste oder mein Recht. Gestern überstieg mein Unmut allerdings mal meine Gelassenheit, wenn ich fast von der Straße geschoben werde. :)

    Original von locutus
    Bei einem Stehenden Bus einfach mal kräftig hupen wenn er losfährt und du noch neben ihm bist.


    Mein Fabia hat die Classic-Hupe... :D
    Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert,
    es kommt aber darauf an, sie zu verändern.
    Wie schauts da mit TÜV aus?
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    Wenner dann kein platz macht hilft nur noch die Hupe der Queen Mary 2

    das da...
    Welcher Tuner baut sowas ein? :rolleyes: :-/
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    Original von Little Turbo
    Bei was? :rolleyes:

    TÜV für die Hupe der DB. :D

    @ Topic

    Hatte eine ähnliche Situation nur das ich bereits auf Höhe des Busfahrer war und der richtig rauszog. Habe die Hupe betätigt und wenns ich nicht schon spät dran gewesen wäre, dann hätte ich ihm aber eine Diskussion ans Bein gebunden... :)
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    Moin Moin!

    Also:

    § 20 StVO
    Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
    I. (Allgemeine Verkehrsregeln)



    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

    (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern, und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

    (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

    (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
    (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

    Denke mal, das das hilft....