Rote Ampelblitz trotz Grün

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, sollten Sie sich anmelden.

    Rote Ampelblitz trotz Grün

    Hallo Leute,
    mir ist heute was blödes passiert ich wurde an einer roten Ampel geblitzt, obwohl ich grün hatte.
    Die Situation war folgende
    auf der Linksabbieger spur wurden Fahrbahnmakierungsarbeiten durchgeführt also hab ich mich auf der Mittelspur eingeordnet und den blinker gesetzt. Als dann die Ampel für Linksabieger Grün war bin ich gefahren , die Ampel für geradeaus (Mittelspur)Schaltete gerade auf rot und ich wurde geblitzt.
    Was erwartet mich jetzt von Behördlicher seite?
    Kann ich eventuell erfolgreivh Wiederspruch einlegen.
    Was gibt es denn für Strafen dafür?
    MfG
    W!ldth!ng-think wild
    "Leg Dich mit dem Besten an, und Du stirbst wie alle dann"
    Es wird ja 2x geblitzt bei Rotlichtblitzern, auf dem 2ten Foto müsste ja ersichtleich sein das du links abgegoben bist. Sollte was kommen würde ich auf jedenfall Einspruch einlegen. Die Strafen können sich recht hoch werden, Rotlichverstoß geht aber glaub ich bei 4 Wochen Fahrverbot los.
    Gruß Schröder
    I would say GAME OVER --> more luck next time!!

    RE: Rote Ampelblitz trotz Grün

    Entweder du bekommst sowieso nix, weil die das mit den Bauarbeiten wissen bzw. erkennen oder du legst dann ggf. halt Einspruch ein, wenn ein BGB ins Haus flattert. Mit der Begründung wird das Bußgeldverfahren sicher umgehend eingestellt. Evtl. kommt auch erst mal ein Zeugenbefragungsbogen, da gilt dann aber ähnliches.

    Wenn du es genau wissen willst: verkehrsportal.de
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „R2D2“ ()

    RE: Rote Ampelblitz trotz Grün

    WAS wirklich 4 Wochen das ist ja krass, dann ist da doch auch ne hohe Gelbusse dabei und Punkte , dann wird das ne Sache für den Anwalt.
    Mit so einer Strafe hatte ich nicht gerechnet , falls etwas kommt gibt es Wiederspruch - Auf jedenfall!
    W!ldth!ng-think wild
    "Leg Dich mit dem Besten an, und Du stirbst wie alle dann"
    ganz so pauschal lässt sich die bußgeldhöhe leider nicht sagen - siehe:



    in so einem fall ist es dann doch mal nützlich einen verkehrsrechtsschutz zu haben. aber ich würde erst mal abwarten ob überhaupt was kommt - vielleicht sortiert "dein freund und helfer" das bild ja auch von vornherein aus :]
    Gruß SnoopyTheDog

    1.4 16V 55kW | Modell Sport | Stone Grey Metallic
    Lederpaket | GRA | MAL | Brillenfach | Chrom-Türpins | Hutablage Netz | Gummimatte
    Medion GoPal E4235 | Symphony CD
    Jetzt mach dir mal nicht in die Hose und den Anwalt sowie RSV vergisst am besten auch erst mal gleich wieder...

    Momentan gilt ohnehin Abwarten, ob überhaupt was kommt (Verjährungsfrist = 3 Monate) und wenn was kommt, dann legst du halt Einspruch ein. Die Begründung dürfte ja völlig reichen. Erst, wenn die Behörde an der OWi fest hält, wird es Zeit für den Anwalt, weil dann wandert das eh ans Gericht...
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!