Billige Xenon-Nachrüstung bei ebay?!

  • Fabia I

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    Billige Xenon-Nachrüstung bei ebay?!

    Habe eben das Angebot bei Ebay gesehen:
    cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…8643&item=7919922589&rd=1

    demnach steckt man einfach den Brenner in die normalen Halogen-Scheinwerfer und kann sich so sogar Bi-Xenon bauen.... und laut Anbieter:

    TÜV-Schreiben inkl. StVZO-Paragraphen, dass automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage NICHT gefordert werden können, gültig für PKW vor 4/2000


    stimmt das? Dann könnte ich ja das Ding per Sonderabnahme beim TÜV sogar in meinen 11/00er einbauen, oder?

    Was haltet ihr von dieser ganzen Sache?
    8)Skoda Octavia I 1.9 TDI Elegance 8)
    Becker Traffic Pro, Sitzheizung, Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und -schaltknauf, Tempomat, Regensensor, FSE und v. a. knackige & sparsame 130 Pferdchen

    vorher: "Silberpfeil" Skoda Fabia Combi 1.9 TDI Elegance
    Das Zeug ist illegal, da durch díe Verwendung eines nicht geprüften Leuchtmittels in einem Serienscheinwerfer die Betriebserlaubnis erlischt.

    Siehe auch diesen Link von Hella:
    Hella

    Dieses tolle Tüvschreiben besagt nur, dass für mit serienmäßig mit Xenon ausgerüsteten Fahrzeugen die vor dem 04/2000 in den Verkehr gekommen sind keine Nachrüstung von Reinigungsanlage usw. nötig sind.

    Wenn du in solche Fahrzeuge nachträglich die orignalen ohne SWR und LWR einbaust ist das auch nicht zu 100% in Ordnung, es kann dir nur niemand nachweisen, dass sie nicht vor dem 04/2000 drinnen waren. Wenn allerdings auf den Scheinwerfern noch das Produktionsdatum wie z.b. 2002 steht können sie dich auch dranbekommen.

    Für diese tollen Ebay Teile müsstest du alles nachrüsten und zusätzlich ein lichttechnisches Gutachten anfertigen lassen, was preislich wohl weit über den Serienscheinwerfern liegt.

    Außerdem gab es beim Fabia die Xenons damals noch gar nicht, sodass dieses Schreiben eh nicht von belang ist.
    @ turbo-bastl
    Finger weg von den Mist! Bis jetzt haben 2 Kumpels so ein Nachrüst Xenon drin gehabt und bei diesen ist nach ca. 4 Wochen das Steuergerät Kaputt gewesen. Bei beiden!

    Steiger dir lieber ein Orginal Steuergerät von Hella aus einen BMW / Mercedes oder Audi. Die halten wenigstens. Die Fassung kannst du dir auch selber bauen ist ganz einfach.

    @ Nebukadnezar
    1. Wenn ich neuere scheinwerfer drin habe kann dies auch Unfallbedingt oder so sein (Gewechselt da anderer Undicht etc.)

    2. Zum Glück hat jede Polizei Streife und Tüv ein Schreiben das es erst ab modelljahr 2002 Xenon in Fabia gab immer und Handschuhfach bzw. auf den Schreibtisch liegen sodas sie jeden Fabia mit Xenon kontrollieren können.

    3. Wenns richtig gemacht ist sagt auch keiner was. Hab mit einen Tüvprüfer geredet der sagt das man es nachträglich eintragen muss. Nur da es den Fabia inzwischen mit xenon gibt wird es dir niemand mehr nachweißen können ob von Werk aus oder nachträglich drin ist. Also würd ich es nicht eintragen lassen da ich mir das Geld dann lieber Spare!

    Bernd
    Luft rostet nicht!
    Das Problem ist nur, dass man diesen ganzen Ebay Krempel nicht eingetragen bekommt. Und der Tüv Prüfer der das einträgt sollte sich mal ehrlich Gedanken um seinen Job machen. Dadurch das es ein Tüv Prüfer eingetragen hat wird es trotzdem nicht legal und wenn dann was passiert ist das Geschrei groß.

    Bei Änderungen an lichttechnischen Einrichtungen ist immer zwingend ein lichttechnisches Gutachten nötig, wenn der Krempel kein gültiges Prüfzeichen hat und das gibts nicht beim TÜV, sondern beim Lichttechnischen Institut der Uni Karlsruhe.
    Original von kane01
    der einzige nachteil ist die lichtstreuung weil der reflektor nicht dafür ausgelegt ist...

    Und genau da liegt das Problem, Nachrüst-Xenon darf nicht in die vorhandenen Scheinwerfer eingesetzt werden, sondern es müßen komplett Sets mit Scheinwerfer, Steuergerät usw. gekauft werden.
    Fabia RS | schwarz-metallic | Sitzheizung | Symphonie CD
    böser Blick | 225/35/17" auf Enzo Cup Felge
    ahso hm.
    Wir bräuchten mal einen kompetenten TÜV Partner, der uns genau über solche Sachverhalte aufklären kann. Die Tüv Prüfer an den Werkstätten finde ich teilw. niicht so ganz kompetent
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

    Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß:

    der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs-und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

    der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
    § 50 Abs. 10 StVZO).

    Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

    Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

    Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

    Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.


    Quelle
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