Ich würde hier nicht auf die Antwort der Versicherung warten. Für die Zulassungsstelle zählt zunächst die elektronische Versicherungsbestätigung mit den korrekten Fahrzeugdaten, nicht der Versicherungsschein, auf dem vermutlich nur ein Tippfehler steht. Solange das nicht berichtigt wurde, darf die Behörde die Stilllegung betreiben – selbst wenn der Vertrag deiner Ansicht nach tatsächlich besteht. Das Auto würde ich außerdem sofort von der öffentlichen Straße entfernen, denn auch ein dort abgest…