Angepinnt Erklärung der Maßangaben von Reifen und Felgen

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    • Du benötigst 84V R2D2s Bauch hatte Recht.

      Rechnung: 920kg höhere Achslast, V-Reifen Tragfähigkeitsabschlag von 94% entspricht 978,7234...kg geteilt durch 2 = 489,3617...kg gerundet 490kg, nächster LI ist 500kg, also 84.

      Du brauchst nichts eintragen lassen, einfach nur fahren
    • Muss das auf jeden Fall eintragen lassen, weil diese Bereifung für mein Auto weder in der "Serienbereifung" auf der Skoda-Seite aufgeführt ist, noch im Gutachten der OZ Ultraleggera.

      Und noch n Grund zur Fahrt zum Sachverständigen: Das Auto is tiefer gelegt. Und sowohl das Gutachten für die Federn, als auch das für die Felgen interpretiere ich so, dass jede Art von Sonderrad dann abgenommen werden muss. Hab das grad mit den WR aktuell. Bei dem Sereinfahrzeug, ohne Tieferlegung könnte ich die WR 205/45/16 auf Enkei 7x16 ET 40 problemlos fahren, ohne Abnahme. Mit Eibach ProKit muss ich das vorführen (so interpretier ich jedenfalls die Gutachten).
    • es ging jetzt nur um den LI+SI (84V) Sonderräder und Fahrwerk in Kombination sind m.M. nach immer Abnahmepflichtig, falls in den TGA/ABE drin steht zur Kombinierbarkeit "...ist gesondert zu beurteilen" dann darf es ein Prüfing. abnehmen, falls drin steht (meist bei Gewindefahrwerken) "...ist eine Abnahme nach §21 erforderlich" darf es nur ein aaS(mT) machen, also TÜV im Westen oder DEKRA im Osten, was entsprechend teurer wird.
    • Ha, das ist jetzt kurios,

      ich wollt Euch ja nicht auf die Probe stellen. Ich wusste ja, dass das abgenommenwerden muss. Nur auf der Suche nach Infos, ob das auch eine Chance auf Abnahme hat, bin ich auf die von mir gepostete Info gestossen, welche sich mit dem Sicherheitszuschlag befasst. Ich dachte das passt ganz gut als Ergänzung zu diesem Fred.

      R2D2 hat dann dankensweter Weise gleich korrigiert, dass das nicht mehr ganz aktuell ist, mit der Berechnung des Sicherheitszuschlags, wenn man Reifen fahren will, deren Geschwindigkeitsindex zwar über der bbH liegt, aber niedriger ist, als jener, der in der Zulassungsbesch. steht.

      Sorry, der Verlauf des Freds sieht jetzt so aus, als wollt ich jemanden aufs Glatteis führen, was nicht meie Absicht war.

      L.G.

      Günter
    • das ist schon recht kompliziert hier mal meine ausführliche Erklärung:
      1. Geschwindigkeitsindex:
      Beim Geschwindigkeitsindex gelten folgende Regeln:
      Hat das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV darf man den passenden Geschwindigkeitsindex ohne Sicherheitszuschlag fahren, egal was im Fahrzeugschein steht.
      Beispiel: Feld T = 210 km/h -> ein „H“ Reifen ist ausreichend

      Hat das Fahrzeug eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach §21 StVZO darf man den passenden Geschwindigkeitsindex mit Sicherheitszuschlag fahren, egal was im Fahrzeugschein steht.
      Der Sicherheitszuschlag beträgt + 6,5 km/h + 1%
      Beispiel: Feld T = 210 km/h -> 219 km/h -> ein „V“ Reifen ist erforderlich

      Wie erkenne ich ob mein Fahrzeug eine EG-Typgen., EBE oder ABE hat?
      EG-Typgen.: Feld K = e…*…*… beim Octavia z.B. e11*2001/116*0230*40
      ABE: Feld K = x*** beim Golf3 z.B F804 – nur sehr alte Pkw
      §13 EG-FGV: ab EZ 29.4.2009 - Feld 17 = „E“ und 2.2 genullt
      EBE §21 StVZO: vor EZ 29.4.2009 - Feld 17 = „E“ und 2.2 genullt

      Der im Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeitsindex ist nur als Empfehlung zu sehen.

      2. Tragfähigkeitsindex
      Beim Tragfähigkeitsindex gelten folgende Regeln:
      Feld 8.1 / 8.2 - der höhere von beiden geteilt durch 2 muss kleiner gleich dem Tragfähigkeitsindex des Reifens sein.
      Beispiel: Feld 8.1 / 8.2 = 1060 / 950 -> 1060:2 = 530kg -> „86“ ist ausreichend
      Achtung: für V, W, Y Reifen gelten Abschläge je nach Höchstgeschwindigkeit. Ein „V“ Reifen ist z.B. bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur zu 91% belastbar. Dazu gibt es eine Tabelle.
      Beispiel: T = 223 km/h aufgerundet auf 230 km/h -> „V“ Reifen ist zu 94% belastbar (Tabelle)
      530 kg entsprechen 94% -> 100% entsprechen 564 kg -> „89“ ist erforderlich

      Der eingetragene Lastindex im Fahrzeugschein ist nur als Empfehlung zu sehen.

      3. Sonstige Angaben
      Angaben im Fahrzeugschein wie „M+S“, „Reinforced“, „XL“, „C-Reifen“, „nur Sommerreifen“, „nur Winterreifen“ haben nur Empfehlungscharakter und sind nicht bindend!
      auch die Angabe Feld V.7: Gilt nur mit Bereifung mit Reifenrollwiderstand nicht größer als 8,2kg/t ist nicht bindend (Im Zusammenhang mit der CO2 Einstufung bei Greenline Modellen) - man darf auch normale Reifen fahren.

      4. Mögliche Reifendimensionen
      Da in der Zulassungsbescheinigung nur noch eine Reifendimension eingetragen ist muss man dazu in die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) schauen oder alternativ in den Serienreifenkatalog von der Skoda Homepage (Service -> Serienbereifung). Dazu benötigt man die Genehmigungs Nr. (Feld K), die Typschlüsselnr. (Feld 2.2) und den Motorkennbuchstaben (Serviceheft, Reserveradmulde). Falls gewünscht kann man sich diese Serienbereifungen auch über §13 FZV von einem aaSoP/PI eintragen lassen.
    • dünnbrettbohrer schrieb:

      Sorry, der Verlauf des Freds sieht jetzt so aus, als wollt ich jemanden aufs Glatteis führen, was nicht meie Absicht war.


      Du brauchst dich nicht entschuldigen, das ist denk ich bei niemanden so angekommen. Besser ist aber natürlich immer, wenn man die Infos gleich alle gibt, nur wer weis schon vorher, wo der Zug hin fährt.