Hier eine gute Erklärung der verschiedenen Maßangaben bei Reifen und Felgen:
Felgen und Reifen - Erklärung
Felgen und Reifen - Erklärung
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1. Geschwindigkeitsindex:
Beim Geschwindigkeitsindex gelten folgende Regeln:
Hat das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV darf man den passenden Geschwindigkeitsindex ohne Sicherheitszuschlag fahren, egal was im Fahrzeugschein steht.
Beispiel: Feld T = 210 km/h -> ein „H“ Reifen ist ausreichend
Hat das Fahrzeug eine ABE oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach §21 StVZO darf man den passenden Geschwindigkeitsindex mit Sicherheitszuschlag fahren, egal was im Fahrzeugschein steht.
Der Sicherheitszuschlag beträgt + 6,5 km/h + 1%
Beispiel: Feld T = 210 km/h -> 219 km/h -> ein „V“ Reifen ist erforderlich
Wie erkenne ich ob mein Fahrzeug eine EG-Typgen., EBE oder ABE hat?
EG-Typgen.: Feld K = e…*…*… beim Octavia z.B. e11*2001/116*0230*40
ABE: Feld K = x*** beim Golf3 z.B F804 – nur sehr alte Pkw
§13 EG-FGV: ab EZ 29.4.2009 - Feld 17 = „E“ und 2.2 genullt
EBE §21 StVZO: vor EZ 29.4.2009 - Feld 17 = „E“ und 2.2 genullt
Der im Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeitsindex ist nur als Empfehlung zu sehen.
2. Tragfähigkeitsindex
Beim Tragfähigkeitsindex gelten folgende Regeln:
Feld 8.1 / 8.2 - der höhere von beiden geteilt durch 2 muss kleiner gleich dem Tragfähigkeitsindex des Reifens sein.
Beispiel: Feld 8.1 / 8.2 = 1060 / 950 -> 1060:2 = 530kg -> „86“ ist ausreichend
Achtung: für V, W, Y Reifen gelten Abschläge je nach Höchstgeschwindigkeit. Ein „V“ Reifen ist z.B. bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur zu 91% belastbar. Dazu gibt es eine Tabelle.
Beispiel: T = 223 km/h aufgerundet auf 230 km/h -> „V“ Reifen ist zu 94% belastbar (Tabelle)
530 kg entsprechen 94% -> 100% entsprechen 564 kg -> „89“ ist erforderlich
Der eingetragene Lastindex im Fahrzeugschein ist nur als Empfehlung zu sehen.
3. Sonstige Angaben
Angaben im Fahrzeugschein wie „M+S“, „Reinforced“, „XL“, „C-Reifen“, „nur Sommerreifen“, „nur Winterreifen“ haben nur Empfehlungscharakter und sind nicht bindend!
auch die Angabe Feld V.7: Gilt nur mit Bereifung mit Reifenrollwiderstand nicht größer als 8,2kg/t ist nicht bindend (Im Zusammenhang mit der CO2 Einstufung bei Greenline Modellen) - man darf auch normale Reifen fahren.
4. Mögliche Reifendimensionen
Da in der Zulassungsbescheinigung nur noch eine Reifendimension eingetragen ist muss man dazu in die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) schauen oder alternativ in den Serienreifenkatalog von der Skoda Homepage (Service -> Serienbereifung). Dazu benötigt man die Genehmigungs Nr. (Feld K), die Typschlüsselnr. (Feld 2.2) und den Motorkennbuchstaben (Serviceheft, Reserveradmulde). Falls gewünscht kann man sich diese Serienbereifungen auch über §13 FZV von einem aaSoP/PI eintragen lassen.
dünnbrettbohrer schrieb:
Sorry, der Verlauf des Freds sieht jetzt so aus, als wollt ich jemanden aufs Glatteis führen, was nicht meie Absicht war.
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