Wird ein Auto bei einem Sicherheitstraining beschädigt, darf der Besitzer auf eine Regulierung des Schadens durch die Vollkasko-Versicherung hoffen.
Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin aufmerksam. In dem verhandelten Fall (Az.: 12 U 85/04) war ein Fahrer mit seinem Maserati bei einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Der teure Sportwagen «erlitt» dabei einen Totalschaden.
Die Versicherung weigerte sich den Schaden zu übernehmen. Das Gericht jedoch fand die Ansprüche des Autofahrers gerechtfertigt. Schließlich habe die Veranstaltung der Verbesserung der Fahrsicherheit gedient.
Demnach muss die Assekuranz den Schaden übernehmen. Hätte es sich bei dem Training jedoch um eine Übung für ein Rennen gehandelt, wäre der Maserati-Fahrer auf seinem Schaden sitzen geblieben. Eine solche Veranstaltung falle unter den in den Kaskobedingungen festgelegten Risikoausschluss.
Quelle
Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin aufmerksam. In dem verhandelten Fall (Az.: 12 U 85/04) war ein Fahrer mit seinem Maserati bei einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Der teure Sportwagen «erlitt» dabei einen Totalschaden.
Die Versicherung weigerte sich den Schaden zu übernehmen. Das Gericht jedoch fand die Ansprüche des Autofahrers gerechtfertigt. Schließlich habe die Veranstaltung der Verbesserung der Fahrsicherheit gedient.
Demnach muss die Assekuranz den Schaden übernehmen. Hätte es sich bei dem Training jedoch um eine Übung für ein Rennen gehandelt, wäre der Maserati-Fahrer auf seinem Schaden sitzen geblieben. Eine solche Veranstaltung falle unter den in den Kaskobedingungen festgelegten Risikoausschluss.
Quelle