Die Umrüstung von Autos auf Erdgasbetrieb sollte ausschließlich in Fachwerkstätten vorgenommen werden. Das rät der TÜV Nord in Hannover. Die Betriebe beschafften auch alle für die Fahrzeugabnahme erforderlichen Unterlagen.
Damit die Betriebserlaubnis des umgerüsteten Autos nicht erlischt, müssen die technischen Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Liegt für die Gasanlage bereits eine Genehmigung vor, wird die Änderung nach TÜV-Angaben bei der Abnahme eingetragen. Kann der Fahrzeughalter keine Genehmigung vorweisen, müsse das Fahrzeug dagegen umfassend begutachtet werden. Das sei wegen des größeren Aufwands mit höheren Kosten verbunden.
Damit die Betriebserlaubnis des umgerüsteten Autos nicht erlischt, müssen die technischen Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Liegt für die Gasanlage bereits eine Genehmigung vor, wird die Änderung nach TÜV-Angaben bei der Abnahme eingetragen. Kann der Fahrzeughalter keine Genehmigung vorweisen, müsse das Fahrzeug dagegen umfassend begutachtet werden. Das sei wegen des größeren Aufwands mit höheren Kosten verbunden.
Anders zu sein bedeutet Einzigartigkeit erreicht zu haben