Räder eintragen lassen.

    • Fabia I

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      Räder eintragen lassen.

      Laut Skoda darf ich 185er Socken fahren. Im Schein stehen aber nur die 165er Serie. Trägt der TÜV mir die ein, wenn die Räder im Kofferraum liegen oder muss ich sie montieren und dann zur Abnahme fahren? Dies würde ja, wen man es genau nimmt, zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen..... ?(

      Jaja, Fragen über Fragen..... ^^
      Natürlich darfst du mit Rädern die du eintragen lassen willst zum TÜV fahren, genau genommen "auf direktem Weg", aber geht sicher auch mal ein paar Tage lang.
      Nur im Kofferraum würde wohl nicht reichen, es ist ja immerhin eine "Abnahme"

      EDIT: Da es sich um Serienfelgen handelt sind mehr Reifengroßen erlaubt als im Schein stehen, da gehört die 185 sicherlich auch dazu

      badfrog schrieb:

      Im Schein stehen aber nur die 165er Serie.

      Ist egal die Typgenehmigung ermöglicht dir mehr Reifen als im Schein stehen. Bei mir stehen 205er zb auch nicht drinne

      gruß
      Bilstein B12 Fahrwerk - ECO Motorsoftware mit umschaltbaren Leistungsstufen u.a. 135 PS / 320 Nm :D Mein Thread
      Altbekanntes Thema... in den neuen Fz-Dokumenten, genau genommen in der ZB 1 steht nur noch eine Reifengröße aus der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeugs drin, alle anderen aus der ABE/Typgenehmigung sind aber auch zulässig, schaut mal eure ZB1 doch einfach mal genau an, das steht auf der Rückseite ganz am Ende nach der Auflistung der Bedeutung von Ziffern und Buchstaben bei den Hinweisen doch drin.

      Dazu gibts nach wie vor auf der Skoda Home Page unter Service die Auflistung mit den Serienrädergrößen. Verwendet man eine Serienrädergröße auf Serienfelgen braucht man rein gar nichts. Es schadet aber nicht, die Liste von Skoda im Handschuhfach zu haben. Zwar hat bei Kontrollen der Kontrollierende das Nachweisproblem, aber wenn man ihm was geben kann, gehts einfach schneller. ;)

      Unabhängig davon, dass mit Serienrädern, wie schon mehrfach erläutert, kein Problem hast...

      badfrog schrieb:

      Trägt der TÜV mir die ein, wenn die Räder im Kofferraum liegen oder muss ich sie montieren und dann zur Abnahme fahren?
      Abnahme gibt es immer nur mit montierten Teilen, alles andere ist nicht korrekt.

      badfrog schrieb:

      Dies würde ja, wen man es genau nimmt, zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
      Jein, je nach Fall; aber selbst wenn Erlöschen der BE im Raum steht, so sind Fahrten zur (Wieder)Erlangung der BE zulässig. (näheres dazu siehe § 10 Abs. 4 FZV).


      Btw: Man kann auf Serienfelgen aber auch noch abweichende Reifengrößen fahren, so lange die Rahmenbedingungen eingehalten sind, ist kein Eintrag erforderlich. Blöd nur, dass in der Praxis draußen auf der Straße oder auch bei der Hauptuntersuchung so gut wie niemand die Rahmenbedingungen kennt ;) , daher ist in solchen Fällen eine Abnahme inkl. Eintrag in die Fz-Papiere doch äußerst ratsam, wenngleich eigentlich gar nicht erforderlich. Mit Zubehörfelgen muss man natürlich sehen, was Sache ist, also die Unterlagen ordentlich lesen. Ist ein Teilegutachten dabei, kommt man nicht um einen Abnahme vorbei. Ist eine ABE dabei, ist das noch lange kein Freiflugschein, auch dann kann eine Abnahme erforderlich sein. Also bitte wirklich immer genau lesen und im Zweifel mal den TÜV um Rat fragen.
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!