Gute Nachricht für Besitzer von Firmenwagen oder Autofahrer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen können: Ab nächstem Jahr müssen sie Winterreifen nicht mehr als Sonderausstattung versteuern. Im Rahmen der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 hat die Bundesregierung jetzt beschlossen, dass der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschließlich Felgen in Zukunft außer Ansatz bleibt.
Autofahrer, die ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen, müssen entweder einen Einzelnachweis per Fahrtenbuch führen oder monatlich den geldwerten Vorteil mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung versteuern. Hinzu kommt die jeweilige Sonderausstattung wie z.B. Autoradio, Schiebedach, Klimaanlage oder Navigationsgerät, die auf den Listenpreis draufgerechnet wird.
Bislang hatten bei der Anrechnung von Reifen die Finanzämter und Finanzgerichte gegenüber den Steuerzahlern argumentiert, dass die Ausstattung eines Firmenwagens mit Winterreifen nicht im überwiegenden Interesse des Fuhrparkbesitzers, also des Unternehmens, liege. Den Vorteil habe der Nutzer, der deshalb auch steuerpflichtig sein.
Quelle
Autofahrer, die ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen, müssen entweder einen Einzelnachweis per Fahrtenbuch führen oder monatlich den geldwerten Vorteil mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung versteuern. Hinzu kommt die jeweilige Sonderausstattung wie z.B. Autoradio, Schiebedach, Klimaanlage oder Navigationsgerät, die auf den Listenpreis draufgerechnet wird.
Bislang hatten bei der Anrechnung von Reifen die Finanzämter und Finanzgerichte gegenüber den Steuerzahlern argumentiert, dass die Ausstattung eines Firmenwagens mit Winterreifen nicht im überwiegenden Interesse des Fuhrparkbesitzers, also des Unternehmens, liege. Den Vorteil habe der Nutzer, der deshalb auch steuerpflichtig sein.
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