Lastindex

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      Hallo
      ich würde gerne Wissen wie es sich mir Reifen verhält die einen geringeren Lastindex haben als in der EG- Übereinstimmungsbescheinigung steht.
      Konkret rede ich hier über die Größe 185/55 R15 82H für einen 5J Kombi
      Die Größe ist bei mir schon eingetragen allerdings mit einem Index von 85H.
      Für mich eigentlich unverständlich da sich die Zulässige Achslast (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe) sich nicht geändert hat gegenüber dem 6Y Kombi.
      Laut Bescheinigung Zulässige Achslast 810/910 KG
      Für den Index 82 wird ein Trakfähigkeit von 475 KG ausgewiesen mal 2 gleich 950 KG also vollkommen ausreichend.
      Darf ich die nun fahren oder nicht??
      Grüße Ralf
      Fabi Kombi Sondermodell Family 1,6 TDI 77 KW 105 PS Platin Grau Metallic
      Ich hab deine Frage mal hierher als eigenständigen Thread verschoben, die gehört m.E. nicht zu dem Reifengrößen-Thread, weil zu speziell.

      Grundsätzlich darfst du die Reifen mit dem niedrigeren LI, als vom Hersteller angegeben, schon fahren, so lange der LI der Reifen für die zul. Achslast ausreicht und keine Abschläge drauf kommen (da dein Fabia aber keine V-Reifen baucht und auch nicht über 220 läuft, kommt das mit den Abschlägen eh nicht zum Tragen ;) ). Ich würde das aber unabhägig von der rechtslage vom TÜV abnehmen und an der Zulassungsbehörde in die Papiere eintragen lassen. Das spart ggf. einigen Ärger.

      Wenn du mir noch mal konkret die genauen Achslasten vorn/hinten und die vmax von deiner Kiste schreibst, kann ich das auch mal zur Sicherheit nachrechnen.
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

      Luzifer69 schrieb:

      Die Größe ist bei mir schon eingetragen allerdings mit einem Index von 85H.


      Ralf, t'schuldigung, aber es ist für den 5J kein Reifen 185/55R15 mit einem LI/GI von 85H zugelassen. Nur als 185/55R15 81T M+S. Ich behaupte jetzt einfach mal frei weg, dass in Deiner Übereinstimmungsbescheinigung die Grösse 195/55R15 85H steht :huh: Wir pflegten immer zu sagen, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D Aber zurück vom Thema, formal darfst Du den 185/55R15 82H auf Deinem F² nicht fahren, da kein Bestandteil der BE. Würde somit erlöschen, es sei denn Du fährst zum TÜV und die tragen Dir diese Grösse ein :thumbup:
      Mögest Du immer Luft zum Atmen, Feuer zum Wärmen, Wasser zum Trinken und Erde zum Leben haben. Das wünsch ich Dir von Herzen. VCDS (formerly VAG-COM) HEX-CAN-USB Interface

      Phantom II schrieb:

      Aber zurück vom Thema, formal darfst Du den 185/55R15 82H auf Deinem F² nicht fahren, da kein Bestandteil der BE. Würde somit erlöschen, es sei denn Du fährst zum TÜV und die tragen Dir diese Grösse ein :thumbup:


      Sorry... das stimmt so nicht so recht:!: Rein rechtlich gesehen darf er fahren, sogar völlig ohne Abnahme, es ist aber nicht empfehlenswert das nicht eintragen zu lassen, weil das bei Kontrollen natürlich Stress bedeutet. Das mit dem 185/55 R15 nur als M+S ist auch so ne neue Modeerscheinung der Hersteller, woher der Blödsinn kommt, möchte ich mal wissen. Wenn ne Reifengrößer als WR geht, geht sie genauso auch als SR (mit passenden Speedindex natürlich).
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!

      Phantom II schrieb:

      Luzifer69 schrieb:

      Die Größe ist bei mir schon eingetragen allerdings mit einem Index von 85H.


      Ralf, t'schuldigung, aber es ist für den 5J kein Reifen 185/55R15 mit einem LI/GI von 85H zugelassen. Nur als 185/55R15 81T M+S. Ich behaupte jetzt einfach mal frei weg, dass in Deiner Übereinstimmungsbescheinigung die Grösse 195/55R15 85H steht :huh: Wir pflegten immer zu sagen, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D Aber zurück vom Thema, formal darfst Du den 185/55R15 82H auf Deinem F² nicht fahren, da kein Bestandteil der BE. Würde somit erlöschen, es sei denn Du fährst zum TÜV und die tragen Dir diese Grösse ein :thumbup:
      Bei mir steht drin
      195/55 R15 85H
      205/45 R16 83H
      185/55 R15 85H M+S
      und es steht nicht drin
      185/55 R15 81T M+S
      Weitere Kommentare wie :( Wir pflegten immer zu sagen, wer lesen kann, ist klar im Vorteil :( bitte ich doch zu unterlassen.
      Ich denke mal nicht das Du mit "Wir" alle Forumsmitglieder meinst.
      Und damit Du es auch noch mal lesen kannst da steht Kombi und nicht Limousine
      Ich fahr jetzt einfach mal zum TÜV und klär das ab.
      Nichts für ungut
      Freundliche Tag noch
      Grüße Ralf
      Fabi Kombi Sondermodell Family 1,6 TDI 77 KW 105 PS Platin Grau Metallic
      So hier mein lezter Beitrag zu diesem Thema.
      Ich war heute beim TÜV Rheinland und der Dekra in Düsseldorf und habe dort meine EG-Übereinstimmungserklärung vorgelegt.
      Übereinstimmend kamen beide zu diesem Ergbniss.
      Die Reifengröße die eingetragen ist darf auch zur eingetragenen Felgengröße gefahren werden. Dabei ist es egal ob Sommer- oder Winterreifen.
      Ebenso ist der Lastindex insoweit frei wenn er für die Zulässige Achslast nicht unterschreitet. Also so wie bei mir, ich darf den 185/55 R15 82H auf der eingetragenen Felge fahren ohne den eintragen zu müssen.
      Das einzige was nicht unterschritten werden darf ist der eingetragene Geschwindigkeitsindex da haben die Herrschaften was gegen.
      Ich hoffe mal damit auch anderen geholfen zu haben.
      Grüße Ralf
      Fabi Kombi Sondermodell Family 1,6 TDI 77 KW 105 PS Platin Grau Metallic
      Den Weg zum TÜV nur für die Info hättest du dir sparen können, die wissen auch nur die Vorschriften, die ich beruflich (aber aus anderer Warte) auch beackern muss. ;)

      Luzifer69 schrieb:

      Das einzige was nicht unterschritten werden darf ist der eingetragene Geschwindigkeitsindex da haben die Herrschaften was gegen.
      Oh Oh Oh... Vorsicht :!: Das kann stimmen, muss aber nicht; da ist ganz entscheiden, was deine Kiste für eine Höchstgeschwindigeit eingetragen hat und gilt insbesondere ohnehin nur für Sommerreifen:!: Schreib mal bitte die Höchstgeschwindigkeit von deinem Auto!

      Beispiel: 924 kg Achslast ergeben nach den Vorgaben von StVZO bzw. EG einen LI von mind. 81; der erforderliche Speedindex ist dabei natürlich von der Vmax des Autos abhängig. Bis 181/180 km/h (StVZO/EG) tut es T-Reifen, darüber und bis 191/190 km/h tuts ein U-Reifen erst darüber muss es ein H-Reifen sein, der dann bis 201/200 km/h geht. Die kleine Abweichung kommt von den unterschiedlichen Toleranzberechnungen von StVZO und EG. Würde die Kiste 220 km/h rennen, wäre übrigens nicht nur ein V-Reifen sondern auch ein höherer LI erforderlich.

      Mein wirklich gut gemeinter Rat abschließend noch mal: Wenn man Reifen fährt, die zwar eigentl. zulässig sind, aber der LI oder/und Speedindex in der BE/den Papieren höher ist, dann sollte man sich das eintragen lassen. Das kann ggf. einfach Stress und Ärger vermeiden. Wer steht etwa schon gerne Frühs um Drei Uhr bei 0° C und Nieselregen in der Kontrolle und diskutiert erfreut mit den freundlichen Herren? ;) Grundsätzlich würde ich aber bei LI oder Speedindex nie an die zul. Untergrenze gehen, etwas Luft nach oben bedeutet deutlich höhere Sicherheit.
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!