Da mein neues Autoradio nicht so dolle dazu ausgelegt ist, "ma eben" die Bedienplatte abzumachen (geht natürlich, geht auch einfach, aber ist aufwendiger als beim alten Radio) und ich eh dazu neige, die Bedienfelder einfach dran zu lassen, wollt ich mal fragen wie die Versicherung bei folgendem Beispiel reagiert:
Draco fährt zur Uni, stellt sein Fabi ab und lässt das Bedienelement am Radio einfach dran. *klack* per FFB wirds Auto verschlossen und los zur Uni. Nachmittags kommt Draco wieder und muss ein aufgebrochenen Fabia wiederfinden, ohne Radio.
Und nu ?
Zweite Frage:
Angenommen die Versicherungen verlangen die Abnahme der Bedienfront - gibts etwa auch ne Regelung wohin damit ? Wenn ich sie schon abmache, dann höchstens ins Handschuhfach rein. Ich trag das Teil garantiert nicht mit mir rum (wo die Wahrscheinlichkeit, es zu verlieren, enorm hoch ist)
Draco fährt zur Uni, stellt sein Fabi ab und lässt das Bedienelement am Radio einfach dran. *klack* per FFB wirds Auto verschlossen und los zur Uni. Nachmittags kommt Draco wieder und muss ein aufgebrochenen Fabia wiederfinden, ohne Radio.
Und nu ?
Zweite Frage:
Angenommen die Versicherungen verlangen die Abnahme der Bedienfront - gibts etwa auch ne Regelung wohin damit ? Wenn ich sie schon abmache, dann höchstens ins Handschuhfach rein. Ich trag das Teil garantiert nicht mit mir rum (wo die Wahrscheinlichkeit, es zu verlieren, enorm hoch ist)
"Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl