Hallo,
ich plane mir für diesen Sommer neue Felgen zu kaufen.
Momentan fahre ich die Original Skoda Alus 6,5x16 (glaube et42) mit vorne 15mm und hinten 20mm Spurplatten pro Seite mit einer Tieferlegung von 40/35mm.
Fahrzeug ist ein Fabia 6y Limo BJ 2005
Kaufen würde ich am liebsten die Dotz Mugello in 8,0x17 et 32
Die Spurplatten würden logischerweise rauskommen.
Reifen würden 205/40/17 draufkommen.
Ist diese Konstellation problemlos machbar? Oder muss dazu etwas am Fahrzeug umgebaut werden? Bei Vergölst zb. steht das gebördelt werden muss und die Radhausabdeckung geändert werden muss. In der ABE steht aber nichts davon (bzw sind die Punkte nicht als Auflage mit angeführt). Im Internet finde ich geteilte Meinungen dazu.
Muss ich die geänderte Rad/Reifenkombination eintragen lassen oder reicht es die ABE mitzuführen und irgendwann mal bei der KFZ Zulassung ändern zu lassen (In meiner EG Genehmingung vom Fabia sind nur die 16" aufgeführt)? Die ABE drückt sich dazu für mich unverständlich aus
"11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "
Vielen Dank
René
ich plane mir für diesen Sommer neue Felgen zu kaufen.
Momentan fahre ich die Original Skoda Alus 6,5x16 (glaube et42) mit vorne 15mm und hinten 20mm Spurplatten pro Seite mit einer Tieferlegung von 40/35mm.
Fahrzeug ist ein Fabia 6y Limo BJ 2005
Kaufen würde ich am liebsten die Dotz Mugello in 8,0x17 et 32
Die Spurplatten würden logischerweise rauskommen.
Reifen würden 205/40/17 draufkommen.
Ist diese Konstellation problemlos machbar? Oder muss dazu etwas am Fahrzeug umgebaut werden? Bei Vergölst zb. steht das gebördelt werden muss und die Radhausabdeckung geändert werden muss. In der ABE steht aber nichts davon (bzw sind die Punkte nicht als Auflage mit angeführt). Im Internet finde ich geteilte Meinungen dazu.
Muss ich die geänderte Rad/Reifenkombination eintragen lassen oder reicht es die ABE mitzuführen und irgendwann mal bei der KFZ Zulassung ändern zu lassen (In meiner EG Genehmingung vom Fabia sind nur die 16" aufgeführt)? Die ABE drückt sich dazu für mich unverständlich aus
"11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "
Vielen Dank
René