Welche Strafe bei Unterbodenbeleuchtung?

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    RE: Welche Strafe bei Unterbodenbeleuchtung?

    Hallo
    ich würde sagen das die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt,
    also, das Du Kein Versicherungsschutz hast.
    ich würds lassen...

    MfG
    W!ldth!ng
    W!ldth!ng-think wild
    "Leg Dich mit dem Besten an, und Du stirbst wie alle dann"
    Jup, im besten Fall legen die dir direkt die Karre still. Zumindest wenn du damit rumfährst. Im Stand isses wieder sone Grauzone, es gibt Leute, die eine mit Türkontakt geschaltete UBB eingetragen haben, dann gibts die anderen, die behaupten, dass das garnich zulässig ist, auch wenns der TÜV abgesegnet hat. Da blickt irgendwie keiner durch, so dass man im Endeffekt den Launen der Prüfer bzw. Polizeibeamten ausgeliefert ist...
    Alles über meinen Fabia RS auf www.fabiars.de
    Original vom Verkehrstalk-Forum
    Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).

    Die Liste möglicher Folgen umfasst:

    * Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
    * Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
    * Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
    * Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
    * Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
    * unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €

    Erlöschen der Betriebserlaubnis?

    Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden, falls dadurch

    * die Fahrzeugart geändert wird,
    * infolge Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    * die Änderung zu einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führt (vgl. § 19 Abs. 2 StVZO).

    Die bloße Möglichkeit, dass durch An- oder Umbau eine Gefährdung eintreten könnte reicht nicht aus um die BE erlöschen zu lassen. Vielmehr muß diese Gefährdung zu erwarten sein, OLG Köln NZV 97 283.

    Eine konkrete Gefährdung ist dabei nicht unbedingt Voraussetzung, "ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit" aber sehr wohl, OLG Düsseldorf NZV 95 329.
    ...




    Bleibt natürlich jedem selbst überlassen das Risiko einzugehen.
    Ich würde allerdings davon abraten, da wär mir der zu erwartene Ärger zu groß ;)
    Fabia RS | schwarz-metallic | Sitzheizung | Symphonie CD
    böser Blick | 225/35/17" auf Enzo Cup Felge
    Ich würd zu der neuen Foliatec Variante greifen.
    - ABE
    - erfüllt zweck von Einstiegsbeleuchtung sehr gut
    - keine Probleme mit TÜV etc.

    Zu allem anderen rate ich ebenfalls ab, auch wenns gut aussieht. Der Ärger ist es wirklich nicht wert
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl