Missachten eines Stoppschildes kostet Versicherungsschutz

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    Missachten eines Stoppschildes kostet Versicherungsschutz

    Das Missachten eines Stoppschildes kostet den Schutz der Vollkaskoversicherung. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln weist die Zeitschrift «recht und schaden» hin.

    Nach einem solchen Verstoß gegen die Anhaltepflicht sei regelmäßig der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt - mit der Folge, dass die Versicherung leistungsfrei wird, heißt es in dem Urteil (Az.: 9 U 91/04).

    Das OLG hob mit dem Spruch die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Vollkaskoversicherung ab. Der Wagen des Klägers war mit einem anderen Fahrzeug, das auf einer vorfahrtsberechtigten Straße fuhr, kollidiert. Da der Kläger ein Stoppschild passiert hatte, ohne zuvor anzuhalten, verweigerte die Versicherung die Übernahme des Schadens.

    Anders als das Landgericht, das im Verhalten des Klägers keine grobe Fahrlässigkeit sah, meinte das OLG, dieser Fall sei wie ein Rotlichtverstoß an einer Ampelkreuzung zu behandeln. Denn wer ein Stoppschild nicht beachtet, schaffe regelmäßig eine erhebliche Gefahrenlage. Daher sei der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt.
    Anders zu sein bedeutet Einzigartigkeit erreicht zu haben