Verhalten bei Unfällen
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			Unser Rechtsdozent (amtierender Rechtsanwalt) hat uns den Tipp gegeben, wenn man selbst unschuldig ist, solle man die Polizei rufen, wenn man Schuld ist, mit allen Mitteln verhindern, dass die Polizei kommt.
 
 Alternativ: Plausibles Schuldeingeständnis unterschreiben lassen.
 
 Bei Unfällen im Ausland: Beten!
 Hatte Polizei da, einen unterschriebenen Unfallbericht mit eindeutiger Unfallskizze, die die Schuld des anderen bewies (Vorfahrt im Kreisel missachtet), und trotzdem wollte die Versicherung nicht zahlen. Auch der Rechtsweg blieb erfolglos.8)Skoda Octavia I 1.9 TDI Elegance 
 Becker Traffic Pro, Sitzheizung, Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und -schaltknauf, Tempomat, Regensensor, FSE und v. a. knackige & sparsame 130 Pferdchen
 
 vorher: "Silberpfeil" Skoda Fabia Combi 1.9 TDI Elegance
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			Bei geringfügigen Schäden ist zunächst darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Alle Beteiligten sollten nach Möglichkeit an den Straßenrand fahren und unter umständen die Unfallstelle markieren. (kreide)
 
 Für die spätere Schadensregulierung ist dann wichtig, das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Farer und Halter aufschreiben. Am besten Ausweispapiere zeigen lassen.
 
 Ort und Zeit des Unfalls sowie Namen und Anschriften von Unfallzeugen sollten ebenfalls nicht vergessen werden.
 
 Schließlich sollte man ein Unfallprotokoll erstellen. (könnt ihr bei der Versicherung kostenfrei anfordern) Dazu ist es günstig, eine Unfalskizze anzufertigen, sowie die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus zu fotografieren. Das Unfallprotokoll, das den Unfallhergang enthält, sollte (muss!!!) sowohl vom beiden (allen) unterschrieben werden. Achtung: Nie voreilige Schuldengeständnisse machen, auch wenn die Lage scheinbar eindeutig ist. Hat mich zum Bsp. mal 60 € zzgl. den anderen Verwaltungskram gekostet!
 
 Wenn Personen verletzt sind, Drogen oder Alkohol im Spiel sein könnten oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte immer die Polizei unter 110 oder 112 gerufen werden. Bei Vollkasko sowieso
 
 Übrigens seit 2004 gilt: Bei unkorrektem Verhalten kann die Versicherungsgesellschaft einen Teil der Schadenssumme zurückfordern. Bei grobem Fehlverhalten wie beispielsweise Fahrerflucht wird der Verursacher mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse gebeten. Stand mal im ADAC Heft
 
 Edit: Dann gab es noch die 7 W´s oder so. Was?, Wann? Wo? Wie? Weshalb? Wieviele? ...... keine Ahnung mehr
 Fahrwerk: Bilstein B14 PSS
 Bodykit: M
 Diffusor: Carbon, BMW Performance
 Rückeuchten: Schwarz-LED
 Felgen/Reifen: 18" , 215 / 40 und 245 / 35 R18"
 Hifi: BMW Professionell Vollaktiv mit 8 LS und 2 Sub´s unter Frontsitzen
 Verstärker: 2 x 5-K-Digi-Amps mit ca. je 750 W RMS, Ipod, BT Freisprechanlage
 Mein Bi-Turbo-Diesel beim durchbeschleunigen
 Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „HM“ () 
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			Edit: Dann gab es noch die 7 W´s oder so. Was?, Wann? Wo? Wie? Weshalb? Wieviele? ...... keine Ahnung mehr
 
 Sind nur 5 W's ... :]
 
 Wo? Was? Wieviele? Welche Verletzungen? und WARTEN AUF RÜCKFRAGEN!!
 
 (da kommt die EH-Ausbilderin wieder raus.... tz tz tz *gg*)
 
 Da fällt mir immer spontan der Spruch ein:
 
 "Bei uns vor der Tür hats geknallt, da liegen ein paar und bluten wie die Schweine" 
 
 Genauer sollte es schon sein 
 
 LG, die JeannyDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „JeannyT.“ () 
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