Schriftzug auf 3. Bremsleuchte

  • Fabia I

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    Schriftzug auf 3. Bremsleuchte

    Habe folgendes Bild bei einem Honda Civic gefunden:



    Man bemerke den Schriftzug auf der 3. Bremsleuchte.

    Jetzt frage ich mich natürlich, inwiefern sowas für den Fabia umsetzbar ist. :)
    Leider ist die 3. Bremsleuchte ja schmaler und unter der Scheibe. Würde so ein Effekt überhaupt durchkommen? Würde wohl ziemlich schmal werden. Sonst könnte man ja von innen gegen die Scheibe einen schwarzen Aufkleber mit "FABIA"-Schriftzug anbringen, damit auch jeder weiß was da vor ihm fährt.

    Und was mich eigentlich noch mehr interessiert:
    Wieviel Licht würde durch so einen Aufkleber verloren gehen, und ist sowas überhaupt legal? Will mir ja keinen Ärger machen oder Auffahrunfälle provozieren.
    Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert,
    es kommt aber darauf an, sie zu verändern.
    Zur Realisation:

    - Verkleidung von innen runter
    - fertige Folie vor die Bremsleuchte geklebt
    - Verkleidung drauf.

    Die Folie müsste eine nicht-lichtdurchlässige Folie sein, welche ein ausgeschnittenen Schriftzug hat, dann würde bei aktiver Bremsleuchte nur das Licht durch den Schriftzug gelangen und sich so leuchtende Buchstaben ergeben.
    Dateien
    • 1.jpg

      (53,17 kB, 285 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • 23.jpg

      (54,4 kB, 268 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    "Gottfather of Baschdlarbeit", Zitat John Doe. "Sexiest Admin alive", Zitat PimpMyHeart alias Octi-Knuddl
    Stellt sich trotzdem die Frage ob´s legal ist. Bekannt ist ja dass "alles was dran ist, fuktionieren muss". D.h. wenn´s ne 3. Bremsleuchte gibt muss sie auch funktionieren -> ist also gleichwertig wie die anderen beiden Bremsleuchten. Ich glaube wirklich nicht das der TÜV sich freut, wenn die normalen Bremsleuchten überklebt sind.
    Bin mir nicht sicher, ob das legal ist....

    Hab nochwas gefunden:
    Wenn er an einen "Übereifrigen" kommt, dann nutzt das Abziehen des Aufklebers auch nicht viel, denn der schreibt wegen Erlöschen der ABE eine Anzeige. So ist der Stand von der rechtlichen Seite her.

    aus:
    beetlefun.de/index.php?frame=h…dritter-bremsleuchte.html

    PS: In STVO, STVZO etc findet man nicht wirklich viel über dieses Thema.
    greetings, broetchensupport

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „broetchensupport“ ()

    Danke für den Link.
    Wenn ich das so lese bestätigt sich das, was ich angeommen habe. :)

    Und Stress mit TÜV / Polizei / Versicherung bei Unfall ist nicht ganz das, worauf ich es anlege.

    PS: In STVO, STVZO etc findet man nicht wirklich viel über dieses Thema.


    Ja, die Texte sind recht schwierig.
    Habe da letztens noch nachgelesen.
    Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert,
    es kommt aber darauf an, sie zu verändern.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Zombie“ ()

    Und wenn man jetzt sein Fenster mit Folie beklebt,
    ist die 3te Bremsleuchte ja auch mit überdeckt und auch etwas dunkler.

    Das ist ja dann auch erlaubt.

    Da könnte man ja dann nen Schriftzug rausschneiden und es wäre noch immel legal oder nicht.

    MFG
    Original von DieHappy
    Und wenn man jetzt sein Fenster mit Folie beklebt,
    ist die 3te Bremsleuchte ja auch mit überdeckt und auch etwas dunkler.

    Das ist ja dann auch erlaubt.
    Nö... das eben nicht. Ist aber alles immer nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Vielen Leuten, die das kontrollieren müssen ist das aber auch nicht klar. ;)
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!