hinsichtlich student und steuer - sofern kein steuerpflichtiges einkommen erziehlt wird ist es schwer da auch irgendwelche steuern zurück zu bhekommen 
aber ab irgendwann letztes Studienjahr bzw. Vorletztes, da gibt es irgendwelche Möglichekeiten einen Verlustvortrag zu bilden. Also quasi Werbungskosten in den Zeitraum zu übertragen, wo letztlich Einkommen entsteht und zu versteuern wäre.
Wie das nun genau funktioniert und wie die Regeln dafür sind, keine Ahnung - daher hier nur die Info, dass es da irgendwelche Möglichkeiten gibt.
z.B.:
dlg-mitteilungen.de/de/betrieb…ern/g_verlustvortrag.html
Ganz wichtig: Verlustvortrag kann nur bei Einkommen bis zu 1 Mio € jährlich vollständig genutzt werden

aber ab irgendwann letztes Studienjahr bzw. Vorletztes, da gibt es irgendwelche Möglichekeiten einen Verlustvortrag zu bilden. Also quasi Werbungskosten in den Zeitraum zu übertragen, wo letztlich Einkommen entsteht und zu versteuern wäre.
Wie das nun genau funktioniert und wie die Regeln dafür sind, keine Ahnung - daher hier nur die Info, dass es da irgendwelche Möglichkeiten gibt.
z.B.:
dlg-mitteilungen.de/de/betrieb…ern/g_verlustvortrag.html
Ganz wichtig: Verlustvortrag kann nur bei Einkommen bis zu 1 Mio € jährlich vollständig genutzt werden
