Brauche Hilfe bei der "Übersetzung" des ABE Wirrwar...

    • Fabia I

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      Brauche Hilfe bei der "Übersetzung" des ABE Wirrwar...

      Hi Leute,

      ich will mir jetzt Alufelgen für den Fabia leisten und habe mir die Alutek Storm ausgesucht.
      Nun schaue ich mir das ABE an und verstehe nur noch bahnhof...
      Könnte mir jemand mit ein paar verständliche Sätze erklären, was auf mich zukommt, wenn ich diese Felgen haben will?

      A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
      entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

      K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
      geeignete Maßnahmen herzustellen.

      K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
      geeignete Maßnahmen herzustellen.

      T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

      T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „Dark Angel“ ()

      RE: Brauche Hilfe bei der "Übersetzung" des ABE Wirrwar...

      Original von Dark Angel

      A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
      entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

      Du musst zu TÜV und die Dinger eintragen lassen.

      K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

      Im Radkasten dürfen keine Dinge sein die am Reifen schleifen können.

      K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
      geeignete Maßnahmen herzustellen.
      Lauffläche an Vorderachse muss abgedeckt sein.

      K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
      geeignete Maßnahmen herzustellen.
      Lauffläche an Hinterachse muss abgedeckt sein.

      T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
      Dein Fahrzeug darf an der Vorderachse nicht zu schwer sein.

      T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

      Und an der Hinterachse auch nicht.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

      RE: Brauche Hilfe bei der "Übersetzung" des ABE Wirrwar...

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Original von Barney
      Du musst zu TÜV und die Dinger eintragen lassen.
      O.K. - ca. 40 Euro? (wenn ich das richtig gehört habe)

      Im Radkasten dürfen keine Dinge sein die am Reifen schleifen können.
      Sehe ich nicht unbeding als Problem...

      Lauffläche an Vorderachse muss abgedeckt sein.
      Lauffläche an Hinterachse muss abgedeckt sein.
      Hiermit habe ich allerdings ein Problem. Was für "Anbauteile" kämmen da in Frage?

      Dein Fahrzeug darf an der Vorderachse nicht zu schwer sein.
      Und an der Hinterachse auch nicht.
      Muss ich dazu jedes mal wenn ich etwas im Auto reinstelle (Wochenendeinkauf etc. die Achsen wiegen lassen, oder was?

      RE: Brauche Hilfe bei der "Übersetzung" des ABE Wirrwar...

      Original von Dark Angel
      Du musst zu TÜV und die Dinger eintragen lassen.
      O.K. - ca. 40 Euro? (wenn ich das richtig gehört habe)
      Passt.

      Im Radkasten dürfen keine Dinge sein die am Reifen schleifen können.
      Sehe ich nicht unbeding als Problem...
      Bei nicht all zu breiten Reifen und zu großer Tieferlegung kein Problem.

      Lauffläche an Vorderachse muss abgedeckt sein.
      Lauffläche an Hinterachse muss abgedeckt sein.
      Hiermit habe ich allerdings ein Problem. Was für "Anbauteile" kämmen da in Frage?
      Reifenbreiten bis 205 oder 215 (je nach Reifenmarke) und Felgen mit ET um die 35 sind unproblematisch und verschwinden komplett im Radkasten, sind also abgedeckt.

      Dein Fahrzeug darf an der Vorderachse nicht zu schwer sein.
      Und an der Hinterachse auch nicht.
      Muss ich dazu jedes mal wenn ich etwas im Auto reinstelle (Wochenendeinkauf etc. die Achsen wiegen lassen, oder was?
      Einfach in den Fahrzeugschein schauen, Achslasten auslesen und vergleichen ob du drüber oder drunter liegst, mehr nicht.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
      Und noch mals vielen Dank.

      Da an mein fabia I Kombi (6Y) keine Umbauten vorgenommen wurden und in mein KFZ-Schein die grösse 195/50/R15 eingetragen steht brauche mir also keine Gedanken zu machen, wenn ich auf die 6,5Jx15 Felgen 195er 50R15 Reifen drauf machen lasse.

      Aber zum TüV muss ich dann trotzdem auf jeden Fall, oder?

      P.S. Kleine Änderung:
      Felgen: 6,5Jx15H2 ET38
      Reifen: 195/50R15 82V

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Dark Angel“ ()

      Bin mir gerade nicht ganz sicher ob beim Fabia serienmäßig 6 oder 6,5 Zoll bei 15 Zoll Felgen freigegeben ist, je nachdem musst du sie eintragen lassen. Am einfachsten ist es, kurz mir der ABE zum TÜVer zu gehen, nachfragen ob das so gehen würde oder nicht und dann hast du die Gewissheit.

      Edit: Hab gerade nachgeschaut, Serie beim 1,9TDI ist 6Jx15 und ET 43, also musst du die eintragen lassen.
      Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Barney“ ()

      Original von Barney
      Bin mir gerade nicht ganz sicher ob beim Fabia serienmäßig 6 oder 6,5 Zoll bei 15 Zoll Felgen freigegeben ist, je nachdem musst du sie eintragen lassen. Am einfachsten ist es, kurz mir der ABE zum TÜVer zu gehen, nachfragen ob das so gehen würde oder nicht und dann hast du die Gewissheit.

      Edit: Hab gerade nachgeschaut, Serie beim 1,9TDI ist 6Jx15 und ET 43, also musst du die eintragen lassen.

      :rolleyes:

      Es gibt zwar ABE bei denen keine Abnahme erforderlich ist, wenn die serienmäßige Reifengrößen verwendet werden, wegen der Auflage A01 ist hier aber so oder so eine Abnahme fällig...
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
      Das Lustige ist ja, dass bei der Verwendung von 185/55R15 auf diese Felge keine von diese Auflagen drin steht. Scheinnt aber bei fast alle Alus 6,5Jx15 das gleiche zu sein (zumindest für den Fabia Komby 6Y):
      185/55R15 - so gut wie keine Auflagen und vor allem keine TüV-Abnahme notwendig
      195/50R15 - siehe meine startbeitrag.