NSW als TFL benutzen?

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  • piker_fabia schrieb:

    Hab mich mal erkundigt. Bei NSW die ne RL Kennung haben (der neue Polo) ist das Modul wohl legal nutzbar. Nützt uns jetzt trotzdem nichts...also doch die NSW opfern und anständige TFL rein
    das sehe ich bei dem Modul etwas anders, dimmen nach belieben ist nicht.

    Barney schrieb:

    timi7656 schrieb:

    Einbau ist legal und auch garnicht häßlichl, ...
    Einbauen kannst du dir viel, sogar vieles Legal. Der Betrieb hingegen auf deutschen Straßen wird damit nicht wirklich legal. Fernlicht als TFL ist auch beim Fabia, selbst mit nem Modul von Skoda, in D nicht legal.
    jupp,genau so ist es.
  • Meine Einschätzung von dem Aufkleberzeugs

    Da brauch ich ein schönes animiertes "vor Lachen vom Stuhl fallen" Smiley, mit dem ich dann hier 10 Seiten zupflastere.

    Oder kurz gehalten: Völliger Bullshit

    Scan mal die ominöse Bescheinigung ein und mach bitte die Bilder, aber auch so, dass man was erkennt. Ist ja nicht so, dass ich mich nicht überzeugen lasse...
  • Der Link führt zu einem Fehler, hier mal der Link zum Produkt: Klick mich!
    Und dann einfach unten auf Einbauanleitung, dann ist man auch dort wo R2 hin verlinken wollte.

    Was auch schon ist, man hat die Option die Fernlichter/Abblendlichter anzusteuern, aber in dem angeblichen Gutachten stehen nur die Nebler. Noch dazu nur Serien-Nebler.
    Wird lustig wenn das einer an Angle Eyes oder so ranklemmt
  • Um es kurz zu machen, das ist definitiv nicht legal.

    Dass Skoda (ich nehme an deine Werkstatt) es verbaut hat, hat nichts zu bedeuten, denn da muss man auch keine vertiefte Rechtskenntnis erwarten.

    Ausführlicher... wenn ich so nen Bullshit schon lese:

    Erklärung über die Konformität CE und ECE 87
    Diese Erklärung gilt für folgend bezeichnete Erzeugnisse:
    Geräteart: Tagfahrlichtmodul für KFZ gem. ECE 87
    Typenbezeichnung: Dimm-Tagfahrlicht Modul PWM
    Hiermit wird bestätigt, dass das o.g. Produkt den wesentlichen Anforderungen entspricht,
    die in den Richtlinien CE und ECE 87 Anwendung finden, und dass von der damit
    vorgenommenen Änderungen keine nennenswert nachteilige Wirkung ausgeht, so dass
    die verwendeten Nebelleuchten auch ohne RL Kennung auf jeden Fall noch den
    Vorschriften für Tagfahrleuchten genügen.
    Eine Blendwirkung der Nebelscheinwerfer am Tag kann durch die Reduzierung der
    Leuchtmittel auf unter 450cd gänzlich ausgeschlossen werden. Durch die nach ECE R-87
    eingehaltene automatische Abschaltung von Tagfahrlicht bei der Verwendung von
    Fahrlicht, besteht auch bei Dunkelheit keine Blendwirkung.
    Hiermit bescheinigen wir dass die Anwendung des o.g. Produkt in Verbindung mit Serien
    Nebelscheinwerfern keine Gefahr durch Blendwirkung im Straßenverkehr darstellt!


    Wird mir einfach nur schlecht, das grenzt für mich an Betrug. Da wird dem Kunden was vorgegaukelt, was einfach nicht ist, denn mit Herstellerbescheinigung ist da nix zu holen und einfach einen Aufkleber mit "E-Zeichen" (ganz bewußt in "" gesetzt) drauf machen ist auch nicht. Die Genehmigungsvorschriften sehen eine Änderung/Ergänzung einer Genehmigung zwar durchaus vor, aber das muss dann schon der der Herstereller der Leuchte machen und gilt auch nur für Leuchten ab dem Stand. Einfach ein Modul basteln und dann so nen Quatsch schreiben ist nicht. Herstellererklärung gibt es allenfalls nach CE nicht aber nach ECE und CE beschäftigt sich NULL mit der Zulässigkeit der Leuchte im Rahmen der Bauvorschriften der StVZO/EG/ECE.

    Ein ähnliches Spiel treiben die dann auch noch mit der anderen "Bescheinigung":
    Erklärung über die Konformität CE und ECE 87
    Diese Erklärung gilt für folgend bezeichnete Erzeugnisse:
    Geräteart: Tagfahrlichtmodul für KFZ gem. ECE 87
    Typenbezeichnung: Dimm-Tagfahrlicht Modul PWM
    Hiermit wird bestätigt, dass die Produkte den wesentlichen Schutzanforderungen
    entsprechen, die in den Richtlinien des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
    Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG) geändert
    durch 91/263/EWG sowie 1999/5/EG festgelegt sind.
    Diese Erklärung wird abgegeben durch

    ...

    Die jeweiligen Prüfungen wurden vom Hersteller durchgeführt.

    Auch hier sieht die EG-Rili keine Herstellerbescheinigung vor, sondern erst mal eine Genehmigung, Messungen macht dafür ein dafür zugelassener technischer Dienst. Gibts ne Genehmigung, gibts auch Konformitätsbestätigungen, so wie die das hier treiben, ist es aber nicht OK. Dazu kommt noch, dass die EMV mal rein gar nix mit der ECE-R87 zu tun hat. Es gibt auch ein paar Hersteller von UBB, die sich ne Gehemigung für die EMV von dem Schrott geholt haben und damit werben, dass sie E-Zeichn für die UBB haben. Da ist das auch nix anderes, die Genehmigung ist zwar auch erforderlich, gilt aber für ganz was anderes, als die Beleuchtung als solche. Immerhin haben diese Halunken tatsächlich ne Genehmigung machen lassen, wenn sie auch in der Gesamtbetrachtung nix bringt, weil die anderen, wichtigeren Bau- und Betriebsvorschriften nicht erfüllt werden.

    FAZIT: Legal fahren ist mit so nem Modul nicht möglich, wer legal TFL will, muss da halt ne genehmigten Leuchte nachrüsten. Da gibt es ja auch schöne Lösungen und oft gar nicht mal wirklich teurer, als das halbscharige Zeug.