Nabend,
im Teilegutachten (TÜV) meiner 16"Felgen (welche garantiert ohne nötige Umbaumaßnahmen am Fahrzeug montiert werden können)
steht:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Kann mir jemand sagen vozu diese Abzocke gut ist (Auto ist Serie und hat TÜV, also alles i.O., Felgen haben Teilegutachten für mein Fahrzeug also auch i.O.) ?
Und vor allem vieviel ich dafür latzen muss?
Gruß
Marc
im Teilegutachten (TÜV) meiner 16"Felgen (welche garantiert ohne nötige Umbaumaßnahmen am Fahrzeug montiert werden können)
steht:
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Kann mir jemand sagen vozu diese Abzocke gut ist (Auto ist Serie und hat TÜV, also alles i.O., Felgen haben Teilegutachten für mein Fahrzeug also auch i.O.) ?
Und vor allem vieviel ich dafür latzen muss?
Gruß
Marc