Betrunken - Vollkasko muß nicht zahlen

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    Betrunken - Vollkasko muß nicht zahlen

    (dpa) - Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen Unfall verursacht, kann seinen Anspruch auf Geld aus der Vollkaskoversicherung verlieren. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in einem Urteil fest.

    Ursprünglich hatte das Landgericht Stendal die Versicherung eines Autofahrers aus dem Raum Stendal dazu verurteilt, die Versicherungsleistung zu zahlen (Az.: 4 U 38/04). Dagegen hatte die Versicherung Berufung eingelegt (Az.: 4 U 38/04).

    Nach dem am Montag veröffentlichten OLG-Urteil befand sich der Mann zum Unfallzeitpunkt mit einem Blutalkoholwert von 1,15 Promille in einem Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit. Auf einer Landstraße im Raum Stendal wollte der Autofahrer vor ihm fahrende Fahrzeuge überholen. Im gleichen Moment setzte vor ihm ein anderer Autofahrer ebenfalls zum Überholen an. Beim Ausweichen geriet der Autofahrer ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Sein Auto erlitt einen Totalschaden. Den Schaden am Auto bezifferten Gutachter auf 7500 Euro.

    Nach Ansicht des OLG war dies eine Situation, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können. Dem Betroffenen sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass der Alkohol nicht die Unfallursache war. Der Mann hätte nach OLG-Auffassung beweisen müssen, dass der Unfall durch eine andere Ursache herbeigeführt wurde, die auch ein nüchterner Fahrer nicht hätte vermeiden können.

    Das OLG ging davon aus, dass der Mann ohne vorherigen Alkoholkonsum vorsichtiger gefahren wäre und den Unfall vermieden hätte. Wegen des schuldhaften Verhaltens des Autofahrers sei die Versicherung von ihrer Pflicht zur Zahlung der Versicherungsleistung entbunden.